Badewannenlifter von der Steuer absetzen

  • Hallo Zusammen,


    kurzer Sachverhalt:


    Ich möchte meiner Mutter zu Weihnachten einen Badewannenlifter schenken.
    Sie hat zwar keine Pflegestufe oder dergleichen und kann Ihren Alltag bewältigen bzw. so ist Sie noch ganz fit, aber die Knie machen schon seit Jahren nicht mehr den ein und Ausstieg in die Wanne bzw. Vollbad möglich.


    Sie hat bestimmt (laut eigenen Angaben) seit fünf oder zehn Jahren deswegen kein Vollbad mehr genommen.
    Kann ich den Lifter absetzen in der eigenen Erklärung?


    Die Geräte gehen so ab 300 € aufwärts los...


    Viele Grüße

  • Also ich denke,
    daß ein Geschenk der Schenkende wohl prinzipiell nicht von der Steuer absetzen kann (der Beschenkte erst recht nicht, daß er keine Ausgaben hat).


    Wenn man andere Wege geht, sollte das bei der Steuererklärung Deiner Mutter eventuell nur dann gehen, wenn es aus medizinischer Sicht erforderlich ist - also nicht das Baden, sondern die Hilfe dazu, "medizinisch notwendig" wird das wohl bezeichnet.


    Eher würde ich hier aber dazu raten, bei der Pflegekasse Deiner Mutter nachzufragen bzw. den Antrag zu stellen, die Beschaffung des Pflegehilfsmittel (Produktgruppe 50) zu bezuschussen oder das Pflegehilfsmittel leihweise zur Verfügung zu stellen (was bei technischen Hilfsmitteln meistens der Fall ist). Soweit ich weiß, ist das nicht an das Bestehen einer Pflegestufe gebunden.

    • Offizieller Beitrag

    Mit Verordnung zahle das nahezu mit Sicherheit die Krankenversicherung. Zuzahlungen dann auch als agB absetzbar.


    Geschenke interessieren das FA nicht und Zuwendungen sind über § 33a EStG anzuwickeln.