Kapitalerträge § 43, wo eintragen

  • unter den Erträgen aus Kapitalvermögen. § 43 EStG ist ja nur die Vorschrift, dass diese Erträge in der Regel mit der Abzugsteuer besteuert werden und nicht mit dem Regelsteuersatz (wenn du den §43 Abs 1 S. 1 Nr. 1 EStG richtig liest, findest du den Verweis auf § 20 EStG - genauer auf § 20 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG und § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a und Nummer 2 Satz 2 EStG). Die entsprechenden Einkünfte findest du im Formular Kapitaleinkünfte K.