Abschreibungen im Anlagenverzeichnis und bei Betriebsausgaben stimmen nicht überein

  • Hallo,


    ich habe ein Problemchen mit dem Wiso-Sparbuch 2015: Beim Überprüfen/Abgeben der "Gesonderten und Einheitlichen Feststellung" für 2014 bekomme ich folgenden Hinweis: "Die im Anlagenverzeichnis ermittelten Abschreibungen stimmen nicht mit den Angaben zu den Abschreibungen bei den Betriebsausgaben überein." (In den Vorjahren habe ich das einfach immer ignoriert...)


    Wenn ich diesem "Hinweis-Link" folge, komme ich zu einer Maske, wo ich wohl ein Anlagenverzeichnis erstellen könnte (ganz unten in der Anlage EUR). Allerdings kommt hier sofort der Hinweis: "Die Daten dienen der Erstellung eines Anlagenverzeichnisses wenn Sie dieses nicht bereits mit Hilfe des Programm erledigt haben" bzw. auch "Hier können Sie alternativ zum programmerstellten Anlagenverzeichnis ein manuelles Anlagenverzeichnis erstellen.".


    Frage:

    Wie komme ich denn zu diesem "programmerstellten Anlageverzeichnis"? Wo lege ich das an? Wo gebe ich diese Daten ein?


    ((( Ich habe im Programmpunkt "Einnahme-Überschuss-Rechnung" sowas gefunden (habe ich bislang noch nie verwendet), aber dieser Programmteil scheint mir völlig unabhängig von der Feststellungserklärung zu sein? Ist ja auch eine eigene Datei, wenn man abspeichert. )))


    Was mache ich hier falsch?


    Vielen Dank


    Uli

  • Hi,


    das "programmerstellte Anlagenverzeichnis" ist also nicht Bestandteil der Feststellungserklärung? Es wird also nicht von der Feststellungserklärung oder der darin enthaltenen Anlage EÜR erstellt? Eben so wenig bekommt die Feststellungserklärung irgendwie mit, dass im Programmteil Einnahme-Überschuss-Rechnung ein Anlagenverzeichnis existiert und das dortige Anlagenverzeichnis wird auch nicht von der Feststellungserklärung "erkannt", sodass dieser Fehlerhinweis verschwindet? Die Lösung wäre demnach, in der Feststellungserklärung bei dieser Warnung auf "Ignorieren" zu drücken, da das Anlagenverzeichnis (erst) zusammen mit der Einnahme-Überschuss-Rechnung mit ausgedruckt wird?

    Bzw. anders ausgedrückt: Bei der Abgabe der Feststellungserklärung muss überhaupt kein Anlagenverzeichnis direkt mit dabei sein? Es wird also nicht etwa bei der Abgabe mit ELSTER irgendwie in den Daten mit übertragen? Sondern das geht nur als Papier-Ausdruck und hier ist es egal, woher der kommt?


    Gruß


    Uli

  • Die Lösung wäre demnach,


    moin Uli,


    Die Lösung habe ich bei der "Feststellungserklärung" (mit der ich noch nie was am Hut hatte) ganz unten gefunden.


    Bei dieser Erklärung geht es in erster Linie darum fest zu stellen, wo und in welcher Höhe Einkommensanteile erzielt wurden, welche dann in die eigentliche Einkommensteuererklärung einfließen.
    Es erfolgt also die Ermittlung der Einkünfte aller Beteiligten (z.B.bei Gesellschaften) so wird eben verhindert dass das Vermögen unterschiedlich bewertet und abgeschrieben wird. Oder bei einem Einzelunternehmer, dessen Betrieb nicht am Wohnsitzfinanzamt geführt wird.


    Aber am besten wird sein, einmal die Ausführliche Hilfe zu lesen.

  • Hallo maxi_floor,


    das stimmt so leider nicht, denke ich. Denn genau die Eingaben, die man an der von dir genannten Stelle macht, genau die führen zu diesem Hinweis, nämlich, dass man in der Anlage EUR angaben gemacht hat, die sich dann nicht im Anlagenverzeichnis wiederfinden.


    Aber ich danke trotzdem für deine Bemühungen. Wenn meine Vermutung stimmt, dann wird dieses Anlagenverzeichnis ohnehin nur dazu verwendet, dass man es ausdrucken und dem Finanzamt schicken kann. Und dafür nehme ich eben weiter wie bislang mein eigenes Anlagenverzeichnis. Möchte mich ja auch nicht zu sehr von der Software abhängig machen.


    Ich hatte nur gehofft, dass ich auf diesem Weg komplett darauf verzichten könnte, irgendwas dem Finanzamt in Papierform schicken zu müssen, seit ich die ganzen Erklärungen mit Signatur ohne drucken und unterschreiben zu müssen abgebe.


    Die ausführliche Hilfe habe ich vielleicht nicht ausführlich genug gelesen, denn gefunden habe ich nichts hierzu.


    Gruß


    Uli

  • @'ulrich


    bei Einnahmen über 17.500 € musst du doch sowieso eine gesonderte EÜR einreichen. Und unter diesem Modul findest du auch die Anlagenverwaltung, unter der dann die Anlage AVEÜR erstellt werden kann. Mit dem Modul Einnahmen-Überschussrechnung hast du auch alles so, wie das Finanzamt es in der Regel haben will - in die Feststellungserklärung kannst du dann das Ergebnis aus dem Modul EÜR übernehmen (anderweitig ermittelt).
    Per Elster werden dann die Feststellungserklärung, die Einnahmenüberschussrechnung mittels des amtlichen Formulars und die Anlage EVEÜR zur amtlichen EÜR gesendet. Du hast dann auch keinen Unterschied bei den Abschreibungen.


    nesciens


    Nachtrag: wenn du es über die Feststellungerklärung machst, musst du natürlich die Anlagenstammdaten eingeben und dann auf der letzten Maske (die erscheint, wenn du eine Anlage anlegst) auf AfA buchen gehen. Bin im Moment nicht am Rechner, kann daher keine Beispiele anhängen.

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