Risikolebensversicherung

  • Es geht um meine private Steuererklärung, die ich immer selbst mache und nicht abgebe.
    INFO: Ich habe einen Betrieb, auf dem Betriebsgrundstück liegt ein Gebäude, dessen Dach gemacht werden muss.
    Hierzu ist ein Kredit aufgenommen. Die Bank hatte zudem verlangt, den Kredit über eine Risiko-LV abzusichern.


    Mein Steuerberater hat mir mitgeteilt, dass die Risiko-LV nicht als Betriebsausgaben zählt, sondern in die private Einkommenssteuererklärung eingeht. So absolut scheint mir das nach längerem Beschäftigen nicht korrekt zu sein, oder??? Schließlich ist der Begünstigte die Bank und die Risiko-LV ist für die Kredittilgung im Todesfall festgeschrieben.
    Kann mir das, sofern korrekt, bitte einmal jemand etwas ausführlicher erklären???


    Gehe ich recht in der Annahme, dass, sofern ich die Risiko-LV in der privaten Einkommenssteuererklärung ansetze, das zu versteuernde Einkommen dadurch reduziert wird?


    Ich habe folgendes in den Programmerklärungen für 2014 gefunden:
    "Haben Sie private und berufliche Risiken versichert, können die Aufwendungen jeweils hälftig als Sonderausgaben und als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abgesetzt werden. Deckt die Unfallversicherung ausschließlich berufsbedingte Risiken ab, können die Aufwendungen als Ausgaben im Bereich der weiteren Ausgaben zu Löhnen und Gehältern abgezogen werden."
    Muss/Kann ich daher im Formular "Anlage Vorsorgeaufwand" in Zeile "50" 50% der Kosten ansetzen oder gibt es noch einen anderen Punkt bei den Sonderausgaben???
    Die anderen 50% wären dann ja Betriebsausgaben in der EÜR, korrekt???


    Mir ist aufgefallen, dass eine Eintragung in diesem Feld bei mir keine Änderung im Erstattungsbetrag bewirkt??? Gibt es dort Mindestaufwendungen?


    Danke im Voraus!
    LGL

    • Offizieller Beitrag

    Mein Steuerberater hat mir mitgeteilt, dass die Risiko-LV nicht als Betriebsausgaben zählt, sondern in die private Einkommenssteuererklärung eingeht. So absolut scheint mir das nach längerem Beschäftigen nicht korrekt zu sein, oder???

    Doch, die Aussage Deiner Steuerberaterin ist absolut korrekt. Du solltest ihr vielleicht einfach mal glauben.


    Gehe ich recht in der Annahme, dass, sofern ich die Risiko-LV in der privaten Einkommenssteuererklärung ansetze, das zu versteuernde Einkommen dadurch reduziert wird?

    Das kommt auf Deine weiteren Vorsorgeaufwendungen an. Schau Dir einfach die Steuerberechnung/en nebst Erläuterungen an.


    "Haben Sie private und berufliche Risiken versichert, können die Aufwendungen jeweils hälftig als Sonderausgaben und als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abgesetzt werden. Deckt die Unfallversicherung ausschließlich berufsbedingte Risiken ab, können die Aufwendungen als Ausgaben im Bereich der weiteren Ausgaben zu Löhnen und Gehältern abgezogen werden."
    Muss/Kann ich daher im Formular "Anlage Vorsorgeaufwand" in Zeile "50" 50% der Kosten ansetzen oder gibt es noch einen anderen Punkt bei den Sonderausgaben???
    Die anderen 50% wären dann ja Betriebsausgaben in der EÜR, korrekt???

    Wenn Du das auf die Risiko-LV beziehst, dann wiederum nein. Du solltest mal schauen, für welche Versicherungsarten dieser Hinweis gilt! Etwas genauer lesen! Ansonsten steht da genau die Lösung.V

  • nach längerem Beschäftigen mit der Sache habe ich nun herausgefiunden, dass die Versicherung auf den Kredit bezogen werden muss. Die Versicherungsunternehmen haben aber hiefür kein eigenes Formular sondern nutzen die Policen der Risiko-LVs.
    Daher das Tohuwabohu.
    Hier sollten die Versicherer nachbessern und das ..."lebens"... aus dem Titel Risikolebensversicherung streichen, dann heist es nur noch Risikoversicherung und damit ist für alle Beteiligten alles klar ....
    Gruß,
    LeX

    • Offizieller Beitrag

    nach längerem Beschäftigen mit der Sache habe ich nun herausgefunden, dass die Versicherung auf den Kredit bezogen werden muss.

    Soll nach Deiner Meinung heißen? ?(

    Hier sollten die Versicherer nachbessern und das ..."lebens"... aus dem Titel Risikolebensversicherung streichen, dann heist es nur noch Risikoversicherung und damit ist für alle Beteiligten alles klar ....

    Was sollte eine Änderung der Bezeichnung an dem Charakter einer Risiko-LV mit den entsprechenden einkommensteuerlichen Konsequenzen ändern? ?(