Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung

  • ich habe das Problem dass ich mir als GF meiner GmbH eine Pensionszusage ab Dezember auszahlen darf.
    Als Rentner (65) muss ich den AN+AG-Anteil selbst bezahlen.
    Das Programm zeigt mir aber diese Anteile nicht an bzw. zieht den AG-Anteil auch nicht von meinem Nettolohn ab.
    Muss ich nun eine eigene LA definieren und den Anteil selbst in Abzug bringen?

  • Moin,
    "Pensionskassen" sind ja ein weites Feld, da fehlen wohl einige Infos ;)
    Also, es geht um die Leistungsphase?
    Welche Lohnart hast Du verwendet -wahrscheinlich eher die der Ansparphase?
    Und - wie Manuel - kann ich mir nicht vorstellen, dass Dein SV-Beitrag über die GmbH abgerechnet wird. Für die Beitrags berechnung wird doch das gesamte Einkommen herangezogen, also Renten, Versorgungsbezüge, Arbeitseinkommen etc. - das erfolgt doch m. W. durch die Krankenkasse?
    Gruss
    Maulwurf

  • Hallo,
    es geht nicht um eine Pensionskasse sondern um eine Pensionszusage an den GF.
    Da ich nun 65 Jahre alt bin muss ich die erfüllen.
    Die GmbH erhält nun die hierfür abgeschlossene Rückdeckungungsversicherung als Einmalbetrag und
    muss nun monatlich über eine Gehaltsabrechnung diese auszahlen.
    Ich bin nicht mehr freiwillig versucht sondern als Rentner in der KVdR.
    Somit muss ich die Beträge zu KK komplett über die Gehaltsabrechnung abführen.
    Als LA für die Auszahlung habe ich die 100 genommen.
    Viele Grüße
    musiker

  • Sorry, meinte "Pensionszusage" in meiner Antwort :)
    Und wie heißt die Lohnart 100 - ist nicht bei allen Benutzern identisch - ? Ich denke immernoch, dass diese die Ansparphase betrifft..Schau doch mal in die Stammdaten der Lohnart, kannst Du da etwas aendern ?

  • Es ist die LA 100 die standardmäßig für Gehalt im Programm angeboten wird. Also voll teuer- und sozialversicherungspflichtig.
    ich habe schon alles ausprobiert und keine Verbesserung festgestellt.
    Die Ansparphase ist definitiv vorbei. Die LV hat das Geld überwiesen. Der Vertrag ist zu Ende
    und ich darf nun monatlich auszahlen.
    Es gibt natürlich schlimmere Schicksale aber es sollte schon steuerlich und SV-technisch sauber sein.
    Vielleicht hat ja noch jemand eine Idee.

  • Moin,


    ich denke, allein durch die Anlage einer neuen Lohnart wirst Du keine richtige Berechnung erreichen. Ich vermute mal, dass eine neue Beschäftigungsvorgabe per 12/2015 erstellt werden muss. Dort hast Du ja z. B. die Möglichkeit, im Beitragsgruppenschlüssel für die KV "0" auszuwählen und im Bereich der Einzugsstelle "Hauptberuflich selbstständig" auszuwählen, damit wird die hälftige Teilung der SV-Beiträge umgangen.
    Bei der neu anzulegenden Lohnart muss auch unter "Statistik" ->Versorgungsbezug ausgewählt werden, damit der Ausweis auf der Lohnsteuerbescheinigung erfolgt.


    Ist aber wie gesagt ja ein etwas spezieller Fall, evtl. solltest Du Dich an den Support (für definitivste ;) ) Aussagen wenden; es wäre nett, wenn Du die Lösung hier verraten würdest..

  • Ich habe das Problem mit einer Beispielsabrechnung der DATEV über meinen Steuerberater(da funktioniert!)
    der Hotline übersandt.
    Die wollen sich drum kümmern und das mit der Entwicklung absprechen.
    Also, generell ist sowas üblich und wird praktiziert.
    Jetzt hoff ich nur dass die Entwicklung das hinbekommt :)

  • Hallo zusammen,
    ich hab nun das Problem gelöst.
    für die, die sich dafür interessieren:
    - Hat eine GmbH Versorgungsbezüge zu zahlen, wird diese GmbH zu Zahlstelle im Sinne der Sozialversicherung
    - es muss bei der AOK Bundesverband eine Zahlstellennummer beantragt werden
    - die Krankenkassenbeiträge werden nun über ein spezielles Programm (sv.net/Internet) den Krankenkassen gemeldet und von diesen
    von der GmbH eingezogen
    - hat die GmbH weniger als 30 Versorgungsempfänger kann ein Antrag gestellt werden, dass die KK-Beiträge direkt von dem
    Versorgungsempfänger eingezogen werden
    - In der Gehaltsabrechnung erfolgt nur die Berechnung und Abführung der Lohnsteuer
    - In solchen Fällen also direkt Kontakt mit der KK ausnehmen. Die berät entsprechend
    diese Beschreibung ist natürlich ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Gewähr

  • Hallo musiker50,


    danke fuer Deine Info, sehr gut.


    zur Begrifflichkeit
    Mit Zahlstelle ist wohl Einzugstelle gemeint.
    Ueber SV-Net zu melden ist natuerlich nicht optimal, wenn bereits ein Zertifikat der ITSG verwendet wird.
    Vielleicht kommt da von Buhl noch etwas.

  • Moin,


    so ganz kann man m. E. die beiden nicht trennen. Die ITSG stellt doch SV.net in den verschiedenen Varianten zur Verfügung.


    Wenn ich Franco richtig verstanden habe, wünscht er eine programminterne Möglichkeit der Meldung, um eben nicht externe Programme nutzen zu müssen..


    Gruss
    Maulwurf

  • Hallo Maulwurf,
    Hallo Musiker,


    die ITSG ist fuer alles Verantwortlich was mit Beitraegen etc zu tun hat.
    Hinzu als Sonderfall auch die die pauschale Lohnst (Knappschaft)


    Die ITSG als Hauptorgan der Einzugsstellen
    (Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH)
    ist sowohl fuer die Zertifikate als auch fuer SV-Net verantwortlich.


    Es ist also nicht richtig, dass die ITSG nur fuer Arbeitnehmer zustaendig ist.


    Und im Fall von Musiker, muesste die GmbH selbst als "Arbeitnehmer = Zahlungspflichtiger" eingetragen werden.
    Das wird sicherlich gehen aber ich vermute, das der Aufwand zu gross ist.