Umstellung von Ist- auf Sollversteuerung

  • Der Unterschied zwischen IST und SOLL-Versteuerung ist doch der Zeitpunkt der Umsatzsteuerzahlung.


    Dazu sind die Steuerbeträge zu ändern in den passenden Feldern, bei mir 81 für die Steuer im Inland und 45 für die Steuer im Ausland.
    Bei IST steht nur die Steuer drinn, die du bezahlt hat, bei SOLL die Du bezahlen musst.
    Wenn ich also 100 Rechnungen stelle und normalerweise einen kleinen Betrag drinstehen habe von den Kunden die schon bezahlt haben muss eben der Betrag rein von allen Rechnungen als wenn alle schon bezahlt hätten.


    Mach doch mal ne Datensicherung und drucke Deine USTVA (IST) aus, Stelle auf SOLL um und lasse alle Buchungen neu berechnen. Drucke erneut aus und vergleiche die Werte. Dann siehste was sich geändert hat.


    Vorsteuer kannst Du immer sofort geltend machen, auch wenn Du IST bist. Das hatte ich am Anfang auch "falsch" gemacht, weil ich immer die Eingangsrechnungen aus Faulheit gebucht habe wenn diese bezahlt wurden, Kontoauszug als Vorlage. Damit habe ich aber dem FA die Vorsteuer unnötig gestundet. Also Eingangsrechnungen immer alle Buchen vor dem Elster senden, auch wenn z.B. das Zahlungsziel erst in 30 Tagen ist.


    Zum Schluss die Datensicherung wieder zurück einspielen....


    https://www.lexoffice.de/lexikon/soll-ist-versteuerung/

  • Hi, ich glaub das hab ich alles verstanden. Das was ich nicht Verstanden hab, ist wann ich die Umstellung von Ist auf Soll in Wiso vornehmen soll?


    Wenn ich jetzt umstelle (hab ich mal ausprobiert) dann ist meine Ust. Voranmeldung von Quartal 4 / 2015 ja falsch, da selbst diese dann schon die SOLL Versteuerung berücksichtigt, was ja nicht richtig ist. Denn die Soll Versteuerung soll ich ja erst ab Quartal 1 / 2015 anwenden.


    Ich hoffe ich drücke mich einigermaßen verständlich aus. Ist nicht ganz so einfach ;)

  • ich würde die Abrechnung für Q4 baldigst machen, damit das Jahr 15 abgeschlossen ist. Alle Zahlungen rein etc. und wegsenden =>Jahr 2015 fertisch.
    Dann umstellen.


    Ich mache das jetzt für 12/15 und dann stelle ich um. Die Rechnungen aus den ersten 10 Tagen werde ich nächsten Monat noch manuell in die Voranmeldung reinrechnen, bzw. eigentlich denke ich mir, das ich nichts manuell reinrechne, weil übernächsten Monat sind alle Rechnungen beglichen (hoffentlich) und dann gleicht es sich sowieso aus. Soll das FA eben 1 Monat mehr auf die Steuer warten. Musste letzes Jahr auch 6 Wochen auf meine Rückerstattung warten. Damit simmer dann quitt.




    Zitat von raama90

    selbst diese dann schon die SOLL Versteuerung berücksichtigt


    darfst dann eben nicht auf ja klicken, nie nie nie mehr, sonst wirds wahrscheinlich rückberechnet.
    Ich hoffe dann das MB endlich das richtig macht mit dem Jahresanbschluss, sonst muss auch ich mir früher oder später eine andere Software suchen.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo raaama90,
    würde Dir raten die USTVA 2015.Q4 und JAHRES UERKKLAE jetzt zu versenden /abzuspeichern und eine Datensicherung für die IST Zeit bis 31.12. anzulegen und abschließend separat aufzubewahren.


    Dann auf Sollversteuerung umzustellen, die nur für die Zeit ab 1.1. Gültigkeit hat.


    Im Hinterkopf behalten, ab und an über Jahre erscheinen auch bei WISO Mein Büro größere Jahres Systemupdate Sprünge. In Deine Überlegung einbeziehen, die alte IST Datensicherung doch noch mal in die aktuelle Version einzuspielen, so dass diese akut auch easy verfügbar vorliegt, wenn der Betriebsprüfer in paar Jahren Dir eine Einladung zuschickt.
    So gab es 2009 einen größeren Sprung.
    Bis heute kannte ich zwischenzeitlich keinen weiteren Sprung mehr.


    P.S.: Man könnte auch erwägen eine gewisse Zeitlang den Mandanten erstmal zu kopieren um so in beiden arbeiten zu können.
    Mandant 2 in Mandant 1 umwandeln
    Pfad C:\ProgramData\Buhl Data Service GmbH\Mein Büro\DB

  • Eine Frage hab ich noch. Wie kann ich bei der Umstellung auf Soll Versteuerung Vorgeben, dass diese nur ab 1.1. gültig ist? Hab da nichts gefunden.


    Wie werden die alten Rechnungen von 12.2015 behandelt, die im Laufe des Januars 2016 vom Kunden noch bezahlt werden?



    Noch ne andere Frage, die hier vielleicht nicht ganz so gut reinpasst. Hab ein Beratungsgespräch beim Steuerberater. Er möchte gerne folgende Dinge haben:


    - Ausdruck der Gewinnermittlung bzw. Betriebswirtschaftlichen Auswertung mit Kontennachweis.


    Wie entlocke ich Wiso Mein Büro diese Infos ?


    Danke :)

  • Hallo,

    nochmals eine Frage/Anmerkung zum Thema.

    Wenn man zum Jahresanfang von Ist- auf Soll-Versteuerung umgestellt hat, werden ab Januar von allen erstellten Rechnungen die Umsatzsteuer in der Umsatzsteuervoranmeldung berücksichtigt. Was passiert aber mit den bereits erstellten Rechnungen aus der Ist-Versteuerung vom letzten Jahr, die noch nicht bezahlt waren und in der Phase Soll-Versteuerung bezahlt werden. Sie wurden im Rahmen der Ist-Versteuerung nicht berücksichtigt und werden jetzt, da Soll-Versteuerung gilt auch nicht berücksichtigt.


    La Peruca