Artikel als "Durchlaufenden Posten" anlegen

  • Hallo liebes Forum,


    ich habe eine Position in meinen Rechnungen (eine Barquittung über Orgelspiel, adressiert vom Auftraggeber an Organisten mit Hinweis auf Eigenversteuerung des Organisten) die ich als durchlaufenden Posten behandeln muss. Wenn ich den Artikel anlege habe ich unter Sonstiges/Spezielle FIBU-Erlöskonten nicht die Möglichkeit das Standardkonto auf durchlaufenden Posten zu ändern (was ja eigentlich auch logisch ist, da der durchlaufende Posten kein Erlös ist). Die Problematik ist jetzt aber das mir das Programm diesen Betrag als "Einnahme als Kleinunternehmer" bucht. Über gescheite Lösungsvorschläge freue ich mich schon und wünsche noch einen schönen Sonntag.


    Gruß
    Oliver

  • ich habe eine Position in meinen Rechnungen (eine Barquittung über Orgelspiel, adressiert vom Auftraggeber an Organisten mit Hinweis auf Eigenversteuerung des Organisten)


    hallo,
    könntest Du bitte diesen Satz einmal "aufdröseln" insbesondere das hervorgehobene?
    Ich verstehe das so, dass der Auftraggeber den Organisten bezahlt und eine Quittung dafür erhalten hat......
    Warum solltest Du dann diesen Posten (Orgelspiel) mit in Deine Rechnung aufnehmen. ?(

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Bestattungshaus,


    Ich gebe hier eine Anleitung zur technisch möglichen Umsetzung deiner Buchung.


    Vorab muss man wissen

    • Im Artikelstamm können bei IST Versteuerung keinerlei Artikel einer Buchungskategorie zugeordnet werden. Das ist nur für die Sollversteuerung von Bedeutung.
    • Auf Ausgangsrechnungen können Positionen im NETTO anderweitig zwar erfolgreich gebucht werden, aber nur wenn ein Buchungskonto aus dem Formenkreis der EU, innergemeinschaftlichen oder Drittlandsbereich, Kleinunternehmer etc etc kopiert wird.



      So geht's dennoch:

    • KONTOEINRICHTEN
      Gehe > Stammdaten > Finanzbuchhaltung > Kontenplan bearbeiten Suche Konto 8022 Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen § 4 Nr. 1b UStG offen
      Rechtsklick: kopieren.
      - Umbenennen z.B. Durchlaufende Posten
      - entstandene Konto Nummer optional in irgendeine ungenutzte Nr ändern.
      - Rechtsklick Kontendetails bearbeiten wichtig wie im Bild die Nullwerte und unten 1590



    • ARTIKEL DURCHLAUFENDER POSTEN:
      - Er wird ERST in der Rechnung zu einem Konto z.B. 1590 gebucht, indem in der Eingabemaske der Rechnung der Artikel auf 0 % MWST gesetzt wird (über Rechtsklick > Spalten Definieren > MWST Satz in den Spaltenkopf hochziehen) und
      - Es muss nun auch in der > Rechnung > Erweitert > Sonstiges in der ersten Zeile abweichendes Erlöskonto MWST FREI(!!) das neu angelegte Konto im Drop Down Menu ausgewählt wird. (Bitte Bild 4 genau studieren!)

    Fertig!
    Das Ergebnis siehst Du in der Rechnungsansicht. Natürlich bist Du selbstverantwortlich, bitte auch selbst alle Buchungslisten überprüfen! Diese sind dann entsprechend korrekt
    Die Rechnungsansicht ist hier etwas optimiert dargestellt, sieht mit der Standardrechnung aber ähnlich aus.

    Darf der Bestatter Aufschläge und Steuern auf durchlaufende Posten erheben?

    Durchlaufende Posten buchen
    BFH-Urteil

  • Hallo maxi-floor,


    der Bestatter kümmert sich um alle mit der Beerdigung zusammenhängende Abläufe. Dazu gehört auch das bestellen und bezahlen des Organisten. Ich bestelle den Organisten und bezahle diesen aus meiner Kasse ( sonst müsste ich mir ja das Geld vorher von den Angehörigen in bar geben lassen um den Organisten zu bezahlen). Diesen Betrag hole ich mir von den Angehörigen über die Rechnung zurück. Die Quittung ist an den Auftraggeber adressiert um ihn als "Durchlaufenden Posten" behandeln zu können. Würde die Quittung an mich adressiert mach ich mich der Schwarzarbeit strafbar (der Organist ist ja nicht bei mir angestellt). Der Organist versteuert den erhaltenen Betrag dann selbst. Meist spielt dieser ja auch in der Kirche oder in Musikvereinen und hat schon ein zu versteuerndes Einkommen aus dieser Nebentätigkeit.


    Ich hoffe das war jetzt verständlicher.





    Hallo SAMM,


    vielen Dank für die schnelle Hilfe. Passt perfekt.


    Gruß Oliver

    • Offizieller Beitrag

    Ich muss da in der rechtlichen Würdigung maxi_floor zustimmen. Das Bestattungshaus hat den vollen Auftrag seitens des Kunden erteilt bekommen. Welche Subunternehmer (z.B. Organisten) es da einsetzt, spielt da doch keine Rolle. Das Bestattungshaus hat dem Kunden den vollen Rechnungsbetrag einschließlich USt in Rechnung zu stellen. Entsprechend wird der Betrag ja auch vereinnahmt. Das Bestattungshaus wiederum beauftragt den Unternehmer Organisten und erhält von diesem entweder eine Rechnung zur Bezahlung oder rechnet mit diesem im Wege der Gutschrift ab. Alles andere ist m.E. falsch und wird ggf. Ärger mit dem FA im Falle einer USt-Sonderprüfung oder einer sonstigen Außenprüfung bringen.


    Es ist in jedem Fall kein durchlaufender Posten i.S. der gesetzlichen Regelungen.

  • Das Bestattungshaus hat den vollen Auftrag seitens des Kunden erteilt bekommen. Welche Subunternehmer (z.B. Organisten) es da einsetzt, spielt da doch keine Rolle


    Moin,
    sehe ich genauso...
    Du solltest Dir da ein anderes Procedere mit dem Organisten einfallen lassen.

    • Offizieller Beitrag

    Demnach scheint es nicht so eindeutig zu sein - oder?!

    M.E. doch, da es in dem Urteil ausschließlich um behördliche Gebühren geht und nicht um umsatzsteuerpflichtige unternehmerische Leistungen. Es bestärkt mich in meiner Meinung sogar.

  • Die Quittung geht von den Angehörigen direkt an den Organisten. Das Bestattungshaus bezahlt den Organisten aus der eigen Kasse und taucht sonst aber nirgends auf. Auf der Quittung ist vermerkt das der Empfänger den Betrag selbst versteuert. Ferner ist eine Trauerfeier bei uns zu 99% kirchlich. Kirchen sind Umsatzsteuerbefreit. Ob der Organist seine Leistung nun als kirchlichen Dienst oder aber als Kleinunternehmer oder sonst wie abrechnet oder versteuert ist mir egal. Quittung sieht etwa so aus:
    ________________________________________________
    Quittung


    Beerdigung Karl Mustermann


    Für die musikalische Umrahmung wird gezahlt von:


    Frau Mustermann
    Musterstraße
    Musterstadt


    an


    Frau Musterorganistin
    Musterstraße
    Musterstadt


    Ein Betrag von 50,-- €. Ich versteuere den Betrag selbst.


    Musterstadt, den XXXXX
    ______________________________________________________




    Gruß Oliver

    • Offizieller Beitrag

    Das Bestattungshaus bezahlt den Organisten aus der eigen Kasse und taucht sonst aber nirgends auf.

    .....

    Ob der Organist seine Leistung nun als kirchlichen Dienst oder aber als Kleinunternehmer oder sonst wie abrechnet oder versteuert ist mir egal.

    Nein sorry, so läuft das wirklich nicht rechtskonform. -> s.o.

  • Hallo im Forum,


    ich habe gerade auch das Problem mit dem buchen von Durchlaufenden Posten.

    Wir verkaufen im Namen eines Garantiedienstleisters Garantieverlängerungen für Geräte (Fernseher,..). Das Geld wird ohne Umsatzsteuer vom Kunden kassiert und der Garantiedienstleister zieht den gleichen Betrag 1:1 von uns wieder ein. Alles ohne Umsatzsteuer und laut Vertrag mit dem Garantiediesnstleister als Durchlaufender Posten.

    Leider scheint die oben angegebene Anleitung etwas veraltet zu sein. Den Punkt "Umbuchungskonto bei IST-Versteuerung: 1590 gibt es in der aktuellen Version von Mein Büro Desktop nicht.


    Folgendes funktioniert:

    KONTOEINRICHTEN
    Gehe > Stammdaten > Finanzbuchhaltung > Kontenplan bearbeiten Suche Konto 8022 Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen § 4 Nr. 1b UStG offen
    Rechtsklick: kopieren.
    - Umbenennen z.B. Durchlaufende Posten
    - entstandene Konto Nummer optional in irgendeine ungenutzte Nr ändern.
    ---- bis dahin komme ich ----
    - Rechtsklick Kontendetails bearbeiten wichtig wie im Bild die Nullwerte und unten 1590 -> Den Punkt gibt es leider nicht bzw. ich finde ihn nicht.



    Hat jemand eine aktuelle Anleitung bzw. Idee wie man das mit den Durchlaufenden Posten umsetzen kann?


    Vielen Dank schon mal für die Hilfe,

  • Wie man das bucht musst Deinen Steuerberater fragen, das Konto 1590 gibt es jedenfalls


  • Kläre vorab mit Deinen Steuerberater, auf welchem Konto es landen soll.


    1590 ist ein Geldkonto, das ist vermutlich nicht richtig, denn vermutlich handelt es sich um zwei Vorgänge, die beide richtig erfasst und kontiert werden müssen, oder wer hat mit wem einen Vertrag und wer verkauft wem was laut Rechnung?





    Das ist der gleiche Mist wie bei Amazon mit den Rücksendekosten, die die Kunden bei Amazon "kaufen", Amazon das Geld von der Auszahlung einbehält, und je nach Versanddienstleister von Amazon/DHL oder direkt von DPD mit USt. oder als IGL an uns in Rechnung gestellt werden. Das richtig zu verbuchen ist fast genauso kompliziert wie die gesamten innergemeinschaftlichen Verbringungen in den Amazon Warenlagern quer über Europa, die auch ALLE erfasst werden müssen, obwohl da eigentlich gar nichts passiert sondern die Lagerware nur von einem Regal ins andere gepackt wird.

  • Meine Vorgehensweise ist nun überholt. In 2023 hat sich was vorteilhaft geändert.
    Siehe hier. Damit sind weitere Konto als die 8000 freigegeben worden. Unter Kunde Vorgabe Nettorechnung anhaken und bei spezielle FiBU Erlöskonten auswählen, was nun möglich ist.