Google Apps Einnahmen buchen

  • Moin Laire,


    ich kenne diesen Fall nicht aus der Praxis, deshalb meine Frage:
    Durch die von Dir genannte Neuregelung erfolgt ja *bei Privatkunden* die Besteuerung beim Leistungserbringer. Stellt sich also die Frage, wer tatsächlich der "Verkäufer" ist; Du oder (die Betreiber) des Stores? Für letzteres würde sprechen, dass dort die Erhebung/Abführung der USt erfolgt...
    Buchen würde ich bei Privatkunden auf Kto. 8338 "Erlöse aus im anderen EU Land steuerbare Leistung, im Inland nicht steuerbarer Umsatz" und bei gewerblichen Kunden auf Kto. 8336 "Erlös e aus im anderen EU Land sonstige steuerbare Leistung, für die der Leistungsempfänger die USt schuldet".


    Ohne Gewähr ;)


    Viele Gruesse
    Maulwurf

  • Leider finde ich die Erklärung im Netz nicht mehr, aber soweit ich mich erinnern kann, ist Google offizieller der Verkäufer der App.


    Ich habe folgenden Weg gewählt:


    - Google als Kunden angelegt
    - Unter Konditionen Ausländische Kunden -> Dieser Kunde bekommt eine Netto Rechnung
    - Rechnung erstellt mit dem Hinweis: Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers
    - Den Eingang als Bezahlung der Rechnung gebucht (Zahlung vom Kunden)


    So dürfte das ganze bei der Umsatztsteuervoranmeldung doch nicht auftauchen oder?

  • Ja, auch m.W. ist in diesem Fall G. der Leistungserbringer.
    Damit wäre Deine Buchung i. O.; in der USt-VA erscheint der Betrag dann in der Zeile 41/Feld 21 "Nicht steuerbare Umsätze 13b.."
    Sollte dann also der "alten" Regelung entsprechen.


    Gut's Naechtle :)

    • Offizieller Beitrag