Liebes Forum,
wahrscheinlich ist es nur ein Denkfehler meinerseits, aber ich blicke nicht mehr durch.
Ein Eigentümer muss für das Jahr 2015 nach WP 3000 € als Vorauszahlung leisten, zahlt aber nur z.B. 2000€.
Wenn ich jetzt das Jahr abrechne, kommt bei tatsächlichen Kosten von 2500 € natürlich eine Nachzahlung von 500 € zustande.
Meine Frage: Ist der Eigentümer verpflichtet, trotzdem die vollen Vorauszahlungen (3000 €) zu leisten?
Ich meine gelesen zu haben, dass die Jahresabrechnung den WP nicht ungültig werden lässt bzw. ersetzt.
Hätte der EIgentümer die vollen 3000 € gezahlt, wäre demnach ein Guthaben von 500 € entstanden.
Wie wird hier vorgegangen?
Wie wird die Zahlung der rückständigen Hausgelder aus 2015 verbucht, wenn sie erst 2016 gezahlt werden?
Ein konkreter Fall sieht folgendermaßen aus:
Eigentümer ist im August mit ca. 2000 € im Rückstand, es wird vereinbart, dass er den Rückstand in 12 Raten abbezahlt.
Rechne ist das Jahr ab, kann es ja sein, dass die tatsächlichen Kosten niedriger waren als die rückständigen Hausgelder und die Hausgeldschulden schon nach 6 Raten abgegolten sind.
Wo liegt mein Fehler?