Mahngebühren vom Eigentümer verbuchen

  • Hallo zusammen,


    ich benötige mal eure Unterstützung.


    Folgender Sachverhalt in einer 8-Parteien-WEG:
    Ein Eigentümer hat regelmäßig zu geringe Hausgeldvorauszahlungen geleistet. Daraufhin habe ich diesen angemahnt und um Erhöhung der monatlichen Zahlungen gebeten. Bei der zweiten Mahnung habe ich gem. Verwaltervertrag 15 EUR Mahngebühren berechnet.
    Dies hat geholfen, und der Eigentümer hat seine monatlichen Zahlungen angepasst und die Mahngebühr ebenfalls überwiesen auf das Hausgeldkonto. Die Mahngebühr habe ich dann einige Tage später vom Hausgeldkonto an mich überwiesen, da mir diese gem. Verwaltervertrag zustehen.
    Nun meine Frage:
    Wie verbuche ich diesen Vorgang korrekt? Welche Konten muss ich im HV2016 nutzen?


    Vielen Dank vorab für eure Hilfe.


    Viele Grüße
    Mirko

  • kenne den HV2016 Kontenplan zwar nicht, würde es aber unter 69 "Außerordentliche Erträge" oder "Betriebsfremde Erträge" buchen

  • Moin,


    wenn ich den Sachverhalt richtig verstehe, dürften die Gebühren in der Verwaltung doch nur "durchlaufend" sein und letztlich eine Einnahme des Verwalters sein, oder?


    Noch einen schönen ersten Advent :saint:


    Maulwurf

  • nur "durchlaufend" sein und letztlich eine Einnahme des Verwalters sein

    hallo, hi, moin


    Einnahme für den Verwalter ist klar.


    Wie schon geschrieben, kenne ich den HV-Kto.Plan nicht. Aber bei durchlaufende Posten bin ich immer etwas hellhörig (evtl. das FA auch.)
    Persönlich würde ich die "korrekte/nachvollziehbare" Buchungsvariante nehmen.
    1.) Hausverwaltung bekommt auf ihr Kto. 15,-- (Mahngebühren) aus RG xxxx (Betrag kann ja gesplittet werden, Mahnkosten sind ja nicht USt.-pflichtig)
    2.) Hausverwaltung hat Aufwendungen an Verwalter 15,--


    (wie der Verwalter dann mit den 15,-- umgeht ist seine Sache)

  • bei wem der Ertrag entsteht

    beim Verwalter. (So er als selbstä.Unternehmer die Verwaltung übernommen hat.)

    Zitat

    dann einige Tage später vom Hausgeldkonto an mich überwiesen, da mir diese gem. Verwaltervertrag zustehen.


    Wenn als Angestellter eines Verwaltungsunternehmens, ist dieses als Kreditor zu buchen.
    Daher ja auch meine Vorsicht bei Buchungen auf "durchlaufende Posten"
    Schließlich ist das Rechnungsstellende Unternehmen (welches die 15.-- berechnet) nicht der Hausverwalter mit Verwaltervertrag bei seinem Arbeitgeber, sondern die Fa. Hausverwaltung(en) XYZ

  • Hallo zusammen,


    schon mal danke für eure Beiträge.
    Also ich bin als selbständiger Hausverwalter für die Verwaltung der WEG verantwortlich. Ich verwende eigentlich den Standardkontenplan des HV2016.
    Die Mahngebühr wurde auf das Konto der WEG eingezahlt und dann an mich, also die Hausverwaltung, überwiesen.
    Mein Problem ist, dass ich für die Buchung kein Einnahmekonto für geeignet halte. Oder könnte "sonstige Einnahmen Eigentümer" richtig sein? Und dann die Überweisung vom WEG-Konto an mich als "Mahngebühren Eigentümer (4360) "sonstige Kosten Eigentümer" oder "Verwaltungskosten"?


    Gruß
    Mirko

  • Muss denn alles im Standardkontenplan enthalten sein? Ich finde das mit der sonstigen Einnahme au den ersten Blick zwar eine gute Idee und transparent: Zunächst nimmt die WEG ja diesen Betrag ein! Nun entsteht auf der anderen Seite ja wieder die Ausgabe als Verwaltungskosten. Das einzige Problem dürfte nun das Finanzamt sein, denn die nicht vermietenden Eigentümer müssen die Gewinne als Eigentümer versteuern. Sie können die Ausgaben der Verwaltung aber (vermutlich) nicht absetzen. Da doch eigentlich nur der Verwalter einen Gewinn hat, finde ich es nur logisch, wenn die Einnahme doch nicht über die WEG läuft. Das wäre dann ein durchlaufender Posten, oder?