Afa für gebrauchtes Kfz

  • Hallo,


    eine Frage an die Sachkundigen: Ich kaufe ein 2 Jahre altes Gebrauchtfahrzeug zur gewerblichen Nutzung. Kann ich das auf die Restlaufzeit (3 Jahre) abschreiben oder Beträgt die Abschreibungsdauer wieder 5 Jahre ? Vielen Dank für die Mithilfe!

  • Die Restnutzungsdauer kann noch in Anspruch genommen werden. Also noch 3 Jahre, wenn nur 5 Jahre Nutzungsdauer möglich ist. Die Jahre können manuell eingegeben werden.

  • Vielen Dank für die Antwort! Meine Frage zielte aber nicht auf die Möglichkeit ab, eine andere Nutzungsdauer für die Abschreibung einzugeben. Meine Frage betrifft die steuerliche Behandlung von gebrauchten Gegenständen bei gewerblicher Nutzung. Darf ein gebrauchter Gegenstand (2 Jahre alt) für den normalerweise eine Afa (bei Neuanschaffung) von 5 Jahren vorgesehen ist, eine Abschreibung auf 3 Jahre (5-2 Jahre) erfolgen ? Oder muß die Abschreibung wieder auf 5 Jahre vorgenommen werden ?


    Für eine Info wäre ich sehr dankbar.