Sicherheitseinbehalt nach VOB buchen

  • Hallo an alle, Leider habe ich nach langer Suche keine konstruktive Antwort im Netzt gefunden.
    Folgendes Problem.
    Wir sind eine kleines Bauunternehmen. Unser Kunde hat nach Schlussrechnung ua. 5% "Garantie" einbehalten (Sicherheitseinbehalt nach VOB), der volle Rechnungsbetrag wurde wie folgt gebucht:
    Debitor an Erlöse,
    die Zahlung wurde dann wie folgt gebucht,
    Bank an Debitor,
    nun stehen die 5% nicht gezahlter Betrag als Offener Posten. Im Jahresabschluss sollte doch der Sicherheitseinbehalt aufgeführt werden, muss ich jetzt ein Konto für den Debitor erstellen, aus dem zu erkennen ist, dass es sich um eine Forderung handelt, die erst in 5 Jahren vom Kunden ausgezahlt wird?


    Außerdem hat der Kunde noch Abzüge für Strom, Abfall ect. vorgenommen, die habe ich als die Zahlung der Schlussrechnung einging wie folgt gebucht:


    Aufwand Strom, Abfall an Debitor.


    Meine Frage: Wie kann ich den Sicherheitseinbehalt am Jahres ende buchen, sodass er nicht als offene Forderung steht?


    Vielen Dank im Voraus
    Gruß anne

  • Moin anne,


    bezgl. Deiner Frage zum Jahresabschluß sagt z. B. dieses "befreundete" Forum
    http://www.rechnungswesen-port…cherheitseinbehalt::3953/


    Seit Ihr Soll- oder Ist-Besteuert? Bei der Regelbesteuerung (und das müsste ja bei Euch der Fall sein) wäre dann noch evtl. interessant:
    http://www.haufe.de/unternehme…esk_PI11444_HI970467.html


    Ich überlege auch, ob die Rechnungskürzung durch den Kd. besser auf "Fremdleistungen" gebucht werden sollte, es sind ja keine Aufwände, die Euch direkt entstanden sind.. aber das ist wohl Ansichtssache ;)


    Viele Grüße
    Maulwurf

  • Hallo moje Maulwurf und vielen Dank für die Antwort.


    Die UST vom einbehaltenen Betrag hab ich an wie folgt gebucht,
    SKR03, 1776 an 1766 (Umsatzsteuer nicht fällig)


    Den oberen Link hatte ich bereits schon gelesen, leider wird hier nicht richtig die Geschichte ausdiskutiert. Mann kommt nicht auf einen Nenner.


    Gruß anne

  • Das habe ich eigentlich nicht so empfunden.. Kernpunkt, über den ja auch Einigkeit besteht, ist doch, dass zum JA die der einbehaltene Betrag von Forderung aus LuL (SKR03 1400) auf ein separates Forderungskonto (z.B. 14XX) umgebucht und per 01.01. zurückgebucht wird, oder habe ich was übersehen :search:


    Gruß
    Maulwurf

  • Dadurch, dass wir nicht die Masse haben, kann ich dafür ein Konto einrichten, werd ich auch machen


    nochmals vielen Dank an Dich


    :)