Beiträge zur Krankenkasse für Arbeitnehmer: Auf welches Konto buchen?

  • Hallo zusammen,


    wir haben seit kurzem regulär angestellte Arbeitnehmer (keine Minijobber) im Unternehmen und nutzen die aktuelle WISO Mein Büro Version 15.00.03.100 sowie Kontenrahmen SKR03.
    Auf welches Konto müssen die von der Krankenkasse abgebuchten Beiträge (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitsförderung, soziale Pflegeversicherung, Insolvenzgeldumlage etc.) für diese gebucht werden?


    EDIT: Für die Lohnbuchhaltung nutzen wir das aktuelle WISO Lohn & Gehalt. Die Frage zielt auf die Verbuchung der Zahlung (Bankkonto) im Rahmen der EÜR, welche über Mein Büro erstellt wird.


    Viele Grüße und vielen Dank vorab!

  • Moin phone-star,


    im SKR03 auf 1742 "Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Absicherung".


    Wie hast Du denn die Lohnabrechnung an sich gebucht? Wenn Du das Lohn Verrechnungskonto 1755 nutzt. - das ja zur Abstimmung ausgeglichen sein muss -, ergeben sich ja daraus die folgenden Buchungen (Zahlung der Lohnsteuer, des Gehaltes etc.)


    Viele Gruesse
    Maulwurf

  • Moin,


    ja OK, einfach ist es sicherlich schon so. Allerdings ist damit ja auch nicht mehr auf den ersten Blick nachzuvollziehen, was an die Krankenkassen oder an's FA zu überweisen ist.Wird also keinen Prüfer begeistern 8) Es sind doch im einfachsten Fall 5 Buchungen, die sich sicher auch im MB abbilden lassen;


    Gehalt: 4100 an Verr.Kto. 1755
    AG-Anteil SV: 4130 an 1742
    AN-Anteil SV: 1755 an 1742
    Lohnsteuer/Soli/Kirchensteuer: 1755 an 1741
    Auszahlung des Gehalts: 1755 an 1740


    Alles auf den Bruttolohn (Konto 4100) zu buchen geht ...nicht so wirklich ;)


    Gruss
    Maulwurf


    Die Verbindlichkeitskonten helfen m. E. sehr, den Überblick zu behalten; ansonsten wenigstens den AG-Anteil der SV zusätzlich buchen..

  • Für die Lohnbuchhaltung ist MB ungeeignet. Dafür muss man entweder ein anderes Programm ( z.B. Lohn und Gehalt von Wiso) oder es extern machen lassen.Dies ist alleine schon wegen der vorgeschriebenen Meldungen an die Lassen und das FA unabdingbar und wird dann auch einen Prüfer zufrieden stellen. Für die EÜR reicht die im verlinkten Thread beschriebene Art auf jeden Fall.

  • Hallo phone-star,


    wie die bewährten Forumskollegen schon sagten, ist MB nichts für die Lohnbuchhaltung.
    Wenn du aber nur wenige Mitarbeiter hast, bei deren Daten zudem nicht so häufig Änderungen vornehmen sind, und du das Ganze dennoch selbst machen möchtest, wirf doch mal einen Blick auf diesen Online-Service hier. Wir nutzen den für unsere geringfügig Beschäftigten. Sehr professionell, zuverlässig und günstig.


    Aber Vorsicht: Lohnbuchhaltung und Payroll ist ein echtes Expertenthema! Wenn man nicht genau weiß, was zu tun ist, sollte man das lieber Fachmann/Fachfrau anvertrauen.



    Viele Grüße

    Meine Welt: EÜR, IST-Versteuerer, MB, Variante 3, SKR03 // Windows 11 Pro
    HINWEIS: Die von mir hier verfassten Beiträge äußern lediglich die persönliche Meinung des Verfassers und sind in keiner Weise qualifizierte, individuelle Beratung.

  • Hallo zusammen,


    erst einmal herzlichen Dank für die Antworten!


    Habe den Beitrag oben soeben editiert: Für die Lohnbuchhaltung an sich nutzen wir WISO Lohn & Gehalt. Die Frage zielt auf die Verbuchung der Zahlung(en) (Bankkonto) im Rahmen der EÜR, welche über Mein Büro erstellt wird.


    Viele Grüße

  • Moin,


    demzufolge gehe ich mal davon aus, dass die Zahlungen dann auf die genannte Verbindlichkeitskonten, also z. B. Konto 1742 für die SV-Beitraege erfolgen muss.
    Wie sehen denn die Buchungen durch L+G aus, danach richtet sich ja die weitere Buchung..


    Viele Gruesse
    Maulwurf

  • Moin,
    meines Erachtens reicht es für die EÜR aus die Abbuchungen auf die 4er Konten (Gehälter, Sozialversicherung, Lohnsteuer) zu buchen. Die Zahlungen erscheinen dann alle in der EÜR als Aufwendungen an der richtigen Stelle.
    Ich nutze auch Wiso Lohn und Gehalt, drucke immer die Lohnabrechnung aus und hefte sie entsprechend ab. Wenn die Summen der Abrechnung mit denen der Zahlungen übereinstimmen, kannst Du auch alles belegen.
    Bei mir gab es jedenfalls bei der letzten Prüfung durch den Sozialversicherungsträger ( Rentenversicherung) keine Beanstandungen.

  • Moin,


    das birgt aber m. E. auch ein gewisses Risiko; ich kenne einen Fall, wo genau das bemängelt wurde. Schließlich dienen ja die Verbindlichkeitskonten ja grade zur Kontrolle "auf einen Blick", ob das, was abgerechnet wurde, dann auch so gezahlt wurde. Ja okay, war auch in der Gastronomie mit vielen (wechselnden) Aushilfen.. aber ich glaube eben eher nicht, dass jeder Pruefer die einzelnen Monate aufdroeseln möchte..


    Ich wollte es nur erwähnt haben ;)


    Gruss
    Maulwurf

  • ob das, was abgerechnet wurde, dann auch so gezahlt wurde.

    Wenn die Gehaltsabrechnung in Lohn und Gehalt gemacht wird, d.h. Beitragsnachweise, Lohnsteuer ect. und die Abbuchungen der Kassen, die Gehaltszahlungen und die Lohnsteuerzahlungen in MB stimmen exakt damit überein und die jeweiligen Lohnabrechnungen aus Lohn und Gehalt werden monatlich ausgedruckt und abgeheftet, ist doch alles plausibel und nachprüfbar.
    Ich würde eher befürchteten, dass es durch die Nutzung von Verbindlichkeitskonten durch "Buchführungslaien" zu Unstimmigkeiten kommen könnte.

  • Ja aber die einzelnen Werte (Steuer/SV/Auszahlung) müssen dann einzeln überprüft und in Summe noch stimmen..
    Es sind doch bei den Verbindlichkeiten auch nur wenige, identische Buchungen.


    Will mich doch aber nicht streiten, dass muss jeder für sich beurteilen :)


    Gruss
    Maulwurf