Liebe Forumsteilnehmer,
ich suche verzweifelt die Eingabemöglichkeit der erhaltenen Erbschaft.
Wahrscheinlich habe ich das schon fünfzigmal überlesen
herzlichen Dank
Erbschaftsteuer
- annisoge
- Unerledigt
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Hallo zusammen,
das ist zwar richtig - Erbschaften unterliegen der Erbschaftsteuer (dies kann nicht über WISO Steuersparbuch u.a. erledigt werden, hier kann ElsterFormular helfen), aber: gezahlte Erbschaftsteuer kann durchaus Einkommensteuer-senkend wirken und muss dann in der EStE eingegeben werden. Insofern sollte der TE erklären, was er eingeben will, da dies aus seinen Informationen nicht klar wird.
Eingabe: (WISO Steuersparbuch 2015 für 2014) Sonstige Angaben, dort ist Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer anzuklicken und die Daten dann entsprechend der Eingabemaske anzugeben.
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Eingabemöglichkeit der erhaltenen Erbschaft
Das ist für mich klar genug - es geht nicht um die Erbschaftssteuer.
Oder es ist wirklich sehr ungenau ausgedrückt ... -
du hast ja Recht - so hatte ich es auch verstanden. Ich wollte dem TE nur die Frage beantworten und das habe ich mit dem Hinweis auf die Erbschaftsteuer gemacht. Die Erbschaft selber - da habe ich dir ja Recht gegeben - ist nicht zu versteuern, daher auch keine Eingabemöglichkeit im Steuersparbuch.
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Die Erbschaft ist u. U. schon zu versteuern, aber eben nicht in der Einkommensteuererklärung.
Für den TE ist es wichtig zu wissen, daß er- möglicherweise eine Mitteilungspflicht gegenüber dem für die Erbschaft zuständigen FA hat und
- die Erbschaftssteuererklärung erst nach Aufforderung durch dieses FA muß.
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das ist zwar richtig - Erbschaften unterliegen der Erbschaftsteuer (dies kann nicht über WISO Steuersparbuch u.a. erledigt werden, hier kann ElsterFormular helfen)
siehe meinen ersten Beitrag - da habe ich auf die Erbschaftsteuererklärung schon hingewiesen ..