Erbschaftsteuer

  • Hallo zusammen,


    das ist zwar richtig - Erbschaften unterliegen der Erbschaftsteuer (dies kann nicht über WISO Steuersparbuch u.a. erledigt werden, hier kann ElsterFormular helfen), aber: gezahlte Erbschaftsteuer kann durchaus Einkommensteuer-senkend wirken und muss dann in der EStE eingegeben werden. Insofern sollte der TE erklären, was er eingeben will, da dies aus seinen Informationen nicht klar wird.


    Eingabe: (WISO Steuersparbuch 2015 für 2014) Sonstige Angaben, dort ist Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer anzuklicken und die Daten dann entsprechend der Eingabemaske anzugeben.

  • du hast ja Recht - so hatte ich es auch verstanden. Ich wollte dem TE nur die Frage beantworten und das habe ich mit dem Hinweis auf die Erbschaftsteuer gemacht. Die Erbschaft selber - da habe ich dir ja Recht gegeben - ist nicht zu versteuern, daher auch keine Eingabemöglichkeit im Steuersparbuch.

  • Die Erbschaft ist u. U. schon zu versteuern, aber eben nicht in der Einkommensteuererklärung. ;)
    Für den TE ist es wichtig zu wissen, daß er

    • möglicherweise eine Mitteilungspflicht gegenüber dem für die Erbschaft zuständigen FA hat und
    • die Erbschaftssteuererklärung erst nach Aufforderung durch dieses FA muß.
  • das ist zwar richtig - Erbschaften unterliegen der Erbschaftsteuer (dies kann nicht über WISO Steuersparbuch u.a. erledigt werden, hier kann ElsterFormular helfen)

    siehe meinen ersten Beitrag - da habe ich auf die Erbschaftsteuererklärung schon hingewiesen ..