Sonderabschreibung Anhänger (Kipper) geht oder geht nicht

  • Hi an alle ich habe da mal eine frage ich habe vor mir einen neuen Anhänger für mein gewerbe zuzulegen der auch nur betrieblich genutzt wird .
    wenn ich das richtig verstanden habe darf ich auf den anhänger nicht die Sonderabschreibung §7 tätigen oder versteh ich das falsch wegen beweglichen Wirtschaftsgut und unbeweglichen wirtschaftsgut .
    danke schon mal im voraus für die antwort .


    es währe toll wenn man die sonderabschreibung noch nutzen kann dann spare ich mir das mit der investitionsrücklage


    gruss an alle Wippi

  • Hallo Wippi,


    wo hast Du denn die Info her? M.E. kannst Du für den Kipper natürlich die Sonderabschreibung von 20 % nach §7 in Anspruch nehmen bei Anschaffung. Willst Du den Hänger noch diese Jahr anchaffen, kannst Du nur die 20% Sonder-AfA in Anspruch nehmen, weil kein IAB in den Vorjahren eingesetzt wurde.
    Willst Du den Hänger nächstes Jahr anschaffen, würde ich mir das nicht "sparen" mit dem IAB. Wenn Du den dieses Jahr reinsetzt, den Hänger nächstes Jahr kaufst, dann könntest Du nähmlich die IAB-Herabsetzung in Höhe des eingestellten IAB und vom herabgesetzten Wert die Sonder-AfA von 20% in Anspruch nehmen. Das ist betrieblich gesehen schon ein riesiger Unterschied.


    LG
    Chris

  • die Sonderabschreibung §7

    Hallo zusammen,


    in § 7 (du meinst EStG) steht keine Investitionszulage bzw. die entsprechende Sonderabschreibung. In § 7 EStG stehen die Normal-AfA, die degressive AfA und Sonder-AfA. Was du meinst, ist die Sonder-AfA nach § 7g EStG. Es suchen sonst vielleicht einige Leser in § 7 EStG und werden nicht fündig ....