Hi an alle ich habe da mal eine frage ich habe vor mir einen neuen Anhänger für mein gewerbe zuzulegen der auch nur betrieblich genutzt wird .
wenn ich das richtig verstanden habe darf ich auf den anhänger nicht die Sonderabschreibung §7 tätigen oder versteh ich das falsch wegen beweglichen Wirtschaftsgut und unbeweglichen wirtschaftsgut .
danke schon mal im voraus für die antwort .
es währe toll wenn man die sonderabschreibung noch nutzen kann dann spare ich mir das mit der investitionsrücklage
gruss an alle Wippi