Hallo liebe Steuerexperten,
ich bin freiberuflich bei der Johanniter-Unfallhilfe e.V. als Notarzt tätig und frage mich, ob die Einkünfte hieraus unter §3 Nr.26 EStG fallen - also "zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke" dienen und somit bis 1 848 Euro im Jahr steuerfrei wären ? Gibt es hierzu Erfahrungen oder Urteile ?
Vielen Dank für Ihre Hilfe !