Lohnsteuerbescheinigung Zeile 20 - Mehr angegeben als bekommen!

  • EDIT: bemerke gerade, dass es der falsche Bereich ist. Bitte verschieben!


    Hallo,


    ich habe bereits mit meiner Steuererklärung angefangen.
    Ich arbeite bei Filmproduktionen, wir bekommen am Set Catering, was dann mit den Spesen entgegengerechnet wird.


    Es handelt sich um fiktive Beträge.


    Bei einem FIlm hätte ich 300€ an Diäten bekommen. Abzüglich des Caterings (Frühstück und Mittagessen) waren es dann 150€. Auf der Lohnsteuerbescheinigung wurde bei Zeile 20 auch 150€ angegeben.


    Nun kommen wir zum anderen Film:
    Ohne Catering hätte ich 400€ an Diäten bekommen. Dieses wurde dann abgezogen und es kamen 200€ raus. JEDOCH wurde auf der Lohnsteuerbescheinigung angegeben, dass ich den vollen Betrag ausgezahlt bekommen habe. Der tatsächliche Betrag ist aber auch auf einer Diätenabrechnung angegeben!


    Es handelt sich wirklich um eine Differenz von ca. 200€. Ist das erlaubt?

    • Offizieller Beitrag

    Ohne Catering hätte ich 400€ an Diäten bekommen. Dieses wurde dann abgezogen und es kamen 200€ raus. JEDOCH wurde auf der Lohnsteuerbescheinigung angegeben, dass ich den vollen Betrag ausgezahlt bekommen habe.

    Was meines Erachtens als geldwerter Vorteil auch zutreffend wäre und somit der erstgenannte AG es falsch machen würde.


    Um was geht es Dir denn eigentlich genau und wie berechnen sich diese Beträge den? maßgeblich ist der Dir als geldwerter Vorteil zugewandte und steuerfrei behandelte Teil. Alle anderen Teile hast Du im Falle eines Werbungskostenansatzes übrigens gesondert gegenzurechnen.

    • Offizieller Beitrag

    Bleibt aber die von miwe4 gestellte Frage nach dem genauen Hintergrund..

    Eben. Ich bin der Beschreibung "Catering" gefolgt. Und das wird im Einzelfall eben nicht nur aus Frühstück, Mittag- und Abendessen bestehen. da können im Einzelfall ganz andere Schmäuschen und Getränke serviert werden. Weshalb ich auch ausdrücklich nur von geldwertem Vorteil gesprochen habe und die Pauschalen erst gar nicht erwähnt habe. Wobei man dann auf die Idee komme könnte, wenn nicht gar müsste, ob die dann überhaupt noch als steuerfrei behandelt werden dürften und nicht insoweit voll steuerpflichtiger Arbeitslohn gegeben ist. Was dann eben die Frage interessant macht, wie die Lohn-/Gehaltsabrechnungen beider AGs ansonsten aussehen.

  • Okay... ich bin von den "üblichen" Mahlzeiten ausgegangen...


    "In dem neuen Satz 8 wird zunächst festgelegt, dass übliche Mahlzeiten (Preis bis zu 60 €), die der ArbG seinen ArbN anlässlich einer auswärtigen Tätigkeit zur Verfügung stellt, zukünftig ebenfalls mit dem Sachbezugswert anzusetzen sind. In einem weiteren Schritt wird in dem neuen Satz 9 dann geregelt, dass die Besteuerung des Sachbezugswertes für die entsprechende Mahlzeit unterbleiben kann, wenn der ArbN für diese auswärtige Tätigkeit eine Verpflegungspauschale beanspruchen könnte."


    Also, warten wir's ab..

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    • Offizieller Beitrag

    "In dem neuen Satz 8 wird zunächst festgelegt, dass übliche Mahlzeiten (Preis bis zu 60 €), die der ArbG seinen ArbN anlässlich einer auswärtigen Tätigkeit zur Verfügung stellt, zukünftig ebenfalls mit dem Sachbezugswert anzusetzen sind. In einem weiteren Schritt wird in dem neuen Satz 9 dann geregelt, dass die Besteuerung des Sachbezugswertes für die entsprechende Mahlzeit unterbleiben kann, wenn der ArbN für diese auswärtige Tätigkeit eine Verpflegungspauschale beanspruchen könnte."

    http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2015-12-09-sachbezugswerte-verbilligte-mahlzeiten-arbeitnehmer-2016.pdf?__blob=publicationFile&v=1

  • Vielen Dank für die Antworten.


    Wir bekommen auch Getränke, Brötchen zwischen den Mahlzeiten und andere Sachen. SInd also immer versorgt
    Offiziell bekommen wir aber nur Frühstück und/oder Mittagessen.


    Bei beiden AG bekommt man 12€ für An- und Abreisetage und 24€ für Arbeits-/Drehtage.
    AG1, der die tatsächlichen Spesen auf der Lohnsteuerbescheinigung angegeben hat, hat jeden Drehtag 4,80€ für Frühstück und 9,60€ für das Mittagessen abgezogen.
    AG2 hat einfach nur 9,60€ abgezogen für die Drehtage.


    Mir geht es um die berühmte Meldung:
    "Sie haben vom Arbeitgeber steuerfreie Erstattungen für die Auswärtstätigkeiten erhalten, aber keine Angaben dazu gemacht.
    Wenn Ihnen keine Aufwendungen entstanden sind, Sie jedoch Zuschüsse
    erhalten haben, sind diese steuerpflichtig und müssen dem zu
    versteuernden Einkommen wieder hinzugerechnet werden!"


    Deshalb wollte ich unter "Reisekosten" bei Steuersparbuch 2016 die Spesen noch als Ausgabe angeben!?