Firmenwagen Einkommenssteuer - Verständnisfrage

  • Hallo zusammen,


    ich arbeite gerade die ESt/USt 2014 durch. Im Jahr 2014 habe ich mir einen neuen Gebrauchtwagen zugelegt, den ich als Handelsvertreter beruflich benötige.


    Das Auto (bei Kauf 60.000 km Laufleistung, 3 Jahre alt) hat brutto knapp 19.000 EUR gekostet. Ich habe 6500 EUR angezahlt und den Rest finanziert. Ich selbst fahre ca. 15-20 Tsd Kilometer im Jahr.



    Nun würde ich wie folgt vorgehen:

    • Abschreibung des Fahrzeugs auf (geschätzt noch) 4 Jahre, dementsprechend 19.000 : 4 = 4750 EUR pro Jahr
    • Vorsteuer aus dem vollen Kaufpreis kann in der USt-Erklärung direkt geltend gemacht werden
    • Von den monatlichen Tilgungsraten darf ich nur die Zinsen als Betriebsausgaben ansetzen
    • Diesel/Inspektionen/Steuer/Versicherung so wie sie angefallen sind



    Also im Jahr 2014 die Abschreibung i.H. von 4750 EUR (oder netto?) + die Vorsteuer komplett + Zinsen aus Raten + sonstige lfd. Kosten?



    Würde mich freuen, wenn mir jemand sagen könnte, ob ich das so richtig verstanden hab!




    Viele Grüße,
    Thomas

    • Offizieller Beitrag

    Abschreibung des Fahrzeugs auf (geschätzt noch) 4 Jahre

    Würde mich freuen, wenn mir jemand sagen könnte, ob ich das so richtig verstanden hab!


    nein

  • Die amtliche AfA-Tabelle hat schon seinen Grund. ;)

    Lieber miwe,


    nach dem BFH werden bei Gebrauchtwagen die gängigen Abschreibungstabellen aber eben nicht angewandt, sondern das Alter und der Kilometerstand bei Anschaffung des Kfz ins Verhältnis zur Restnutzungsdauer gesetzt ;)

    • Offizieller Beitrag

    Lieber miwe,


    nach dem BFH werden bei Gebrauchtwagen die gängigen Abschreibungstabellen aber eben nicht angewandt, sondern das Alter und der Kilometerstand bei Anschaffung des Kfz ins Verhältnis zur Restnutzungsdauer gesetzt

    Dann weißt Du aber mehr als ich. Bei den im Raume stehenden Kilometerleistungen stellt sich diese Frage bei der Qualität der heutigen Pkws nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Ich bleibe bei der von mir geäußerten Rechtsauffassung, dass es nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen ist und die vom TE angegebenen Gründe keinen Anlass für ein Abweichen von der amtlichen AfA-Tabelle geben. Selbigen Sachverhalt haben wir hier bereits ein gefühltes dutzend Mal mit genau demselben Ergebnis erörtert. Dies mit Fundstellen und allem, was dazu gehört. Wie heißt es auch in einer der beiden hier genannten Fundstellen so schön:


  • Also im Jahr 2014 die Abschreibung i.H. von 4750 EUR (oder netto?) + die Vorsteuer komplett + Zinsen aus Raten + sonstige lfd. Kosten?

    moin,


    Das Zitat oben habe ich als kleine jedoch relevante Merkhilfe eingefügt, damit dieser Punkt nicht bei der AfA-Dauerdebatte untergeht.


    Bezüglich Restnutzungsdauer hier 2 Links:


    Abschreibung eines Gebrauchtwagens

    Zitat

    die Abschreibungstaballen des BMF werden bei Gebrauchtwagen nicht angewandt.


    Unternehmer muss die neue Nutzungsdauer eines gebrauchten Pkw schätzen

    Zitat

    Bei einem gebrauchten Firmen-Pkw lohnt es sich regelmäßig nicht, sich wegen der Höhe der Abschreibung mit dem Finanzamt auseinanderzusetzen. Der BFH geht bei Pkw meist von einer längeren Nutzungsdauer aus als das Finanzamt. Sinnvoller ist es, mit dem Finanzbeamten zu verhandeln, um einen fairen Zwischenwert zu finden.

    Auch hier wird beim Erwerb eines 3 Jahre alten PKW von einer Restnutzungsdauer von weiteren 3 Jahren ausgegangen.
    Da liegst Du mit Deinen 4 Jahren (eins obendrauf dem BFH zuliebe) ;) gar nicht so falsch. Zumal der BFH bei einer Gesamtfahrleistung von 120.000 Km von einem "wirtschaftlichen Verbrauch" ausgeht.
    Deiner hat 60.000 + 4 Jahre a´15.000 = 60.000 = Summa summarum in Worten "wirtschaftlich verbraucht" :thumbsup:


    Jetzt zu meiner Merkhilfe oben.


    PKW ins Anlagevermögen aufnehmen (bleiben Netto 15.966,39 welche für die Abschreibung zu Grunde gelegt werden)
    AfA lt. Anlagevermögenskonto 0320 = 15.966,39 Netto (Vorsteuer wurde ja schon einkassiert)
    AfA im Anschaffungsjahr nur Anteilig berechnen. Also AfA-Betrag /12 * Monate (gilt auch für das letzte Abschreibungsjahr) Gutes Buchhaltungsprog. hilft Dir dabei. Evtl. Abschreibungstabelle aus 1. Link verwenden.
    Zinsen aus Raten werden ja als Betriebsausgaben gebucht. (sollte aber nur zum Jahresende erfolgen, da die Zinslast ja mit abnehmen der Schulden auch geringer wird.) Es sei denn.........
    Raten werden mit den Verbindlichkeiten gegen gebucht.
    Beriebskosten (laufende Kosten) ist Aufwand. Aber hier Privatanteil (evtl. 1%-Regelung oder Fahrtenbuch) beachten. (SKR 03) 8611Verrechnete sonstige Sachbezüge aus Kfz.-Gestellung 19% USt.
    Achtung: Steuer u. Versicherung natürlich ohne USt.


    Ich hoffe das hat Dir etwas weiter geholfen.


    Nachtrag:


    Ich habe 6500 EUR angezahlt

    Aus der Firmenkasse oder Privatkonto? Letzteres wäre dann als Privateinlage zu werten/buchen

    Einmal editiert, zuletzt von maxi_floor () aus folgendem Grund: Nachtrag hinzugefügt.

  • spartanisch

    moin,


    spart eben Webspace :rolleyes:


    ein klares "Ja" bzw. hier "nein" ist wie Weiß o. Schwarz. Was bei letzteren "grau" ergibt, ist im Steuerrecht nicht gewünscht. Ergo.....


    LG maxi_floor