Ich habe das Problem da ich in 2015 eine sehr große Abfindung versteuern muss.
Ich zahlte also freiwillig GRV Beiträge die sich steuerlich fast 100ig auswirken. Das Programm gibt dann bei Optimierung an, das ich weitere 8000 Euro für Altersvorsorge steuerlich geltend machen kann. ( z. B. eine basis-bzw Rührup Rente) Diese wirken sich dann aber nur noch mit ca. 2.000 Euro aus. Wenn ich bei der GRV geringe Beiträge eingebe und bei Rührup entsprechent höhere, dann bleibt es dabei, das in der Spitze der Effekt deutlich abnimmt. Das Programm kann die Zusammenballung von Einkünften wohl nicht 100 % ig verarbeiten. Auf jeden Fall werden Rührup und GRV nicht gleich berechnet sondern progessiv berücksichtigt.
Vom Buhl Support erhielt ich die folgende Stellungnahme:
Bei der Berücksichtigung der Altersvorsorgeleistungen wird bei der Berechnung ein Höchstbetrag 78 % der ermittelten Aufwendungen, maximal Euro 20.000 für das Steuerjahr 2014 beziehungsweise 80 % der ermittelten Aufwendungen, maximal Euro 22.172 für das Steuerjahr 2015 angesetzt. Dies geschieht unabhängig davon, ob es sich dabei um eine Rürup-Rente oder GRV handelt. Die genaue Berechnung entnehmen Sie bitte der "Berechnung > Vorsorgeaufwendungen" Schaltfläche innerhalb Ihrer Einkommenssteuererklärung.
Bitte beachten Sie allerdings, dass in der Software die Voraussetzung für die Beurteilung der sogenannten "Zusammenballung von Einkünften", wie sie zum Beispiel bei der Auszahlung einer Abfindung auftreten können, nicht abgebildet werden kann. Es kann hier zu erheblichen Abweichungen bei der Berechnung kommen, bitte fragen Sie hier bei Ihrem Finanzamt nach.
Vom Fiamt leider keine Auskunft zu erhalten.
Für mich wäre es wichtig zu wissen ob ich die 8.000 Euro noch ordentlich ausschöpfen kann. das ganze macht ja nur in steuerlicher Hinsicht Sinn.
Vielen Dank