WISO 2016 Altersvorsorgeaufwendungen bei großer Abfindung

  • Ich habe das Problem da ich in 2015 eine sehr große Abfindung versteuern muss.


    Ich zahlte also freiwillig GRV Beiträge die sich steuerlich fast 100ig auswirken. Das Programm gibt dann bei Optimierung an, das ich weitere 8000 Euro für Altersvorsorge steuerlich geltend machen kann. ( z. B. eine basis-bzw Rührup Rente) Diese wirken sich dann aber nur noch mit ca. 2.000 Euro aus. Wenn ich bei der GRV geringe Beiträge eingebe und bei Rührup entsprechent höhere, dann bleibt es dabei, das in der Spitze der Effekt deutlich abnimmt. Das Programm kann die Zusammenballung von Einkünften wohl nicht 100 % ig verarbeiten. Auf jeden Fall werden Rührup und GRV nicht gleich berechnet sondern progessiv berücksichtigt.


    Vom Buhl Support erhielt ich die folgende Stellungnahme:


    Bei der Berücksichtigung der Altersvorsorgeleistungen wird bei der Berechnung ein Höchstbetrag 78 % der ermittelten Aufwendungen, maximal Euro 20.000 für das Steuerjahr 2014 beziehungsweise 80 % der ermittelten Aufwendungen, maximal Euro 22.172 für das Steuerjahr 2015 angesetzt. Dies geschieht unabhängig davon, ob es sich dabei um eine Rürup-Rente oder GRV handelt. Die genaue Berechnung entnehmen Sie bitte der "Berechnung > Vorsorgeaufwendungen" Schaltfläche innerhalb Ihrer Einkommenssteuererklärung.
    Bitte beachten Sie allerdings, dass in der Software die Voraussetzung für die Beurteilung der sogenannten "Zusammenballung von Einkünften", wie sie zum Beispiel bei der Auszahlung einer Abfindung auftreten können, nicht abgebildet werden kann. Es kann hier zu erheblichen Abweichungen bei der Berechnung kommen, bitte fragen Sie hier bei Ihrem Finanzamt nach.



    Vom Fiamt leider keine Auskunft zu erhalten.


    Für mich wäre es wichtig zu wissen ob ich die 8.000 Euro noch ordentlich ausschöpfen kann. das ganze macht ja nur in steuerlicher Hinsicht Sinn.


    Vielen Dank

  • Habe eben noch mal den Steuerschieberr benutzt. Bei bis 12-14.000 Euro ist der Wendepunkt. Bis dahin bekomme ich mehr Steuerstattung als ich für Altersvorsorge aufwende, danach dann weniger. Da scheint das Programm doch nicht zu stimmen, oder die Fünftelregelung bei Abfindungen bildet hier eine Wendepunkt.....?


    Das Programm Steuersparerklärung scheint dies nicht zu haben. In der, allerdings Testversion, wird entsprechend eine lineare Steuersretsattung ausgeworfen


    Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.

  • Hallo luggi0,


    es gibt durchaus Fälle, in denen die Fünftelregelung zu höheren Steuern führt als bei "normaler" Besteuerung. Wenn der Steuerschieber dir also hier zeigt, dass bei Fünftelregelung höhere Steuern fällig werden, kann dies schon sein.
    Du kannst es dennoch eintragen, bei mir hat das Finanzamt von sich aus gerechnet und die Fünftelregelung danach nicht angewendet (hatte nachgefragt, und genau die Erklärung bekommen und auch eine Berechnung mit und ohne Fünftelregelung).


    Gruß nesciens

  • Ich kann mir anhand der Steuertabellen auch mit der Hand ausrechnen wie sich die Fünftelregelung auswirkt. Dann sehe ich das für meinen Fall es eine deutliche Sterersparnis gibt.


    Das Programm kann es aber nicht rechnen, Auch die Getrenntveranlagung scheint in Bezug auf die Aufteilung nicht zu funktionieren. Weder kann es die Absetzbarkeit von freiwilligen Rentenzahlungen korrekt ermitteln, noch die Verteilung bei Getrenntveranlagung auch nur annähernd richtig vornehmen.


    Die Frage ist, wenn ich mit WISO einreiche, wie sich das Fiamt dann verhält. Ermittelt es selbständig richtig oder werde die WISO zahlen übernommen?


    Auch wird das Programm ja dann den Steuerbescheid vermutlich nicht korrekt prüfen können.

    • Offizieller Beitrag

    Vom Buhl Support erhielt ich die folgende Stellungnahme:


    .....
    Bitte beachten Sie allerdings, dass in der Software die Voraussetzung für die Beurteilung der sogenannten "Zusammenballung von Einkünften", wie sie zum Beispiel bei der Auszahlung einer Abfindung auftreten können, nicht abgebildet werden kann. Es kann hier zu erheblichen Abweichungen bei der Berechnung kommen, bitte fragen Sie hier bei Ihrem Finanzamt nach.

    Das meint doch nur, dass nur Du selber das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen prüfen kannst Und Du diesen Sachverhalt eben mit dem FA abstimmen sollst. Trägst Du es als begünstigt i.S. § 34 EStG ein, dann berechnet es das Programm auch so ohne Wenn und Aber und ohne Prüfung, ob Dein Eintrag auch einkommensteuerrechtlich zutrifft.