Geänderte erste Seite der Hausgeldabrechnung beim HVW16

  • Beim versuchsweisen Erstellen der Hausgeldabrechnung 2015 mit dem HVW 16 zeigt sich nach dem letzten Update eine unvorteilhaft veränderte erste Seite gegenüber den Vorgängerversionen. Diese neue Seitengestaltung frustriert mich total, da sie die Übersichtlichkeit und Verständlichkeit der alten Seite durch einen üblen Wulst an neuen Begriffen und Zahlen ersetzt, die ich keinem Wohnungseigentümer unserer WEG zumuten kann.


    Am meisten stört mich das Fehlen der im Abrechnungsjahr gezahlten Monatsbeiträge für Hausgeld und Rücklagen, wie sie so schön auf der bisherigen Seite aufgeführt waren, sogar Beitragswechsel mit Anzahl der bezahlten Monate war aufgeführt.
    Wenn diese Seite so bleibt, werde ich die nächste HVW-Version bestimmt nicht mehr käuflich erwerben. Meine Hausgeldabrechnung 2015 werde ich mit der gelieferten CD-Version HVW2016 machen, da ist die erste Seite noch so, wie sie sein soll.

  • Hallo sweisser,


    ich befürchte, dass meine Eigentümer auch ein Verständnisproblem bekommen und ich als Hausverwalterin zusätzliche Erklärungen abgeben muss. Die jetzige Seite 1 der Hausgeldabrechnung, ist meiner Meinung nach, nur als Anlage zur Abrechnung zu gebrauchen.
    Bitte setze dich mit Buhl in Verbindung - werde ich auch machen -, damit wieder eine für die Eigentümer verständliche Abrechnung
    erstellt wird.
    Die Fa. Buhl reagiert meistens, wenn genügend Anfragen oder "Reklamationen" kommen.
    Einen schönen 3. Advent wünscht
    Cowgirl

  • Danke liebes Cowgirl, dass Du Dich meiner Meinung anschließt. Ich hatte gestern bei Buhl ein Ticket eingereicht mit der
    Nr. VMX-173-55487 und dem Titel "Protest gegen das neue Abrechnungsschema auf Seite 1 der Hausgeldabrechnung" .
    Heute traute ich meinen Augen kaum und suchte zunächst erfolglos nach einem selbverschuldeten Bedienungsfehler -> die Versionsnummer des HVW 16 ist wieder die 10.01 (Build 8920) und die Seite 1 der Hausgeldabrechnung ist wieder OK. So schnell kann Buhl gar nicht auf mein Ticket reagiert haben, die haben offenbar selbst ihren bemerkt, dass es so nicht geht. Auf jeden Fall werde ich jedes Update jetzt zuerst auf meinem Reserverechner ausprobieren, bevor ich es im Arbeitsrechner aufspiele.
    Ebenfalls schöne Adventszeit (in München frühlingsartig!)
    Gruß
    Sweisser
    PS Gut wäre es, wenn sich noch mehr User unserer Kritik anschließen würden!

  • Hallo sweisser,
    auch ich habe gestern ein Ticket eingereicht, aber meine Version ist immer noch die z.Zt. aktuelle bzw. neueste, 10.02-9015, und es hat sich nichts geändert.
    Hast du vl. deine alte Version eingelesen ? Weiterhin habe ich das Problem in der neuen Version, dass ich keinen Freien Text unter die Abrechnung schreiben kann. Hier habe ich auch ein Ticket bei Buhl eingereicht. - Achtung: Dies gilt für die Version 10.02 - 9015.


    Viele Grüße
    Cowgirl

  • Lb. Cowgirl, gehe mal hier im Forum auf das erste Thema von Buhl "Update für Wiso Hausverwalter 16 Online" da steht auch, dass die Version 10.01 (Build 8920) die aktuelle Version sein soll, leider kein Wort, dass die 10.02 und warum zurückgezogen wurde.
    SWeisser

  • Es sind doch alle relevanten Zahlen vorhanden, sogar eine Erklärung für Abkürzungen.
    Für mich völlig übersichtlich.


    Entscheidend ist doch immer die Jahressumme, da interessiert es doch nicht das da steht 12 x 112,06 gezahlt.
    Das wird doch aus dem EWP ersichtlich.

  • Hallo Michael,


    meine "Eigentümer " gehören zu der Gruppe 65+ und die brauchen eine klare Abrechnung, so wie für die Mieter.
    Deshalb mein Vorschlag, die jetzige 1. Seite als Anlage zu nutzen und nicht als 1. Seite der Abrechnung.


    Einen schönen 3. Advent wünscht
    Cowgirl

  • Ich kann Cowgirl nur zustimmen! Auch meine Wohnungseigentümer incl. meiner Person sind über 65 Jahre alt.
    Noch eine Bemerkung für Michael, es sind zwar alle relevanten Daten aufgeführt, aber z.T. mit einer irritierenden Rudandanz, allein der Rücklagenbetrag -wenn voll zugeführt- erscheint 6 mal auf dem Blatt.
    Was sollen die "Gesamtkosten im Objekt" in der ersten Zeile? Sie sagen an dieser Stelle überhaupt nichts aus, da sie keinen direkt erkennbaren Bezug zu den darunter aufgelistet Daten haben. Zudem ist der Begriff "Kosten" für diese Summe ohnehin problematisch, da der Betrag auch Rücklagenzuführungen enthält und Rücklagen keine Kosten sind, vergl. BGH v. 4.12.2009 – V ZR 44/09). Die Summe steht in der Hausgeldabrechnung am Ende der Liste Zusammensetzung der Gesamtkosten und da gehört sie auch hin und ich bezweifle, dass sie in der überladenen Abrechnungsübersicht der Seite 1 eine vorteilhafte Info darstellt.
    Weiterhin, Abrechnungsspitze, was soll diese Angabe hier bringen?? Ihr glaubt doch nicht, dass ein normaler Hausgeldzahler/Wohnungseigentümer mit diesem Begriff etwas anfangen kann, da muss man erst mal Wikipedia bemühen. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann sagt mir ein positiver numerischer Wert, dass die Kosten-Annahmen im Einzelwirtschaftsplan höher als die real aufgetretenen Kosten der aktuellen Hausgeldabrechnung waren. Wie der Betrag genau errechnet wurde, bleibt ein Geheimnis des Programms, ich habe jedenfalls nicht herausgefunden, wie dieser Betrag zustande kommt, d.h. die diesbezüglichen Fragen der Wohnungseigentümer könnte ich nicht beantworten. Vielleicht übersehe ich etwas, aber die Berechnung der Abrechnungsspitze würde ich gern nachvollziehen.
    Den normalen Hausgeldzahler bzw. Wohnungseigentümer interessiert 2/3 der Angaben auf der neuen Seite 1 nicht, ihn interessiert ausschließlich die Daten, wie sie in der bisherigen Seite 1 der Hausgeldabrechnung eingetragen waren, alles Andere irritiert nur und kann zu langen Diskussionen in der Eigentümerversammlung führen.
    Mfg
    SWeisser

  • Halo sweisser,


    vielen Dank für den Tipp > Forum > Buhl Update HV 2016 .. Ich habe mir diese alte Version über meine Vertragsdaten wieder heruntergeladen.
    Allerdings ist das die Version 10.00 - 8837 - wenn ich jetzt update bzw. über den Link von Buhl gehe wird wieder die neuste Version 10.02-9015 geladen. Was ich jetzt nicht mache.


    Mit der Version 10.00-8837 ist für mich wieder alles OK ... Die alte Abrechnung, die auch meine älteren Eigentümer verstehen und die ich auch wieder mit eigenem Text versehen kann.
    Ich muss nur noch prüfen - welche sonstigen Macken in der alten Version sind.


    Die Aufstellung in der neuen Version mit Abrechnungsspitze etc. ist OK, allerdings als Anlage und zur Information, falls man die bei der Abrechnung mit beifügen möchte. Man kann aber auch den Ausdruck "Abstimmung Umlagezahlung" der Abrechnung beifügen, aus der die Soll- und Istbeträge aufgelistet sind. M.E. ist die Auflistung viel verständlicher für den einzelnen Eigentümer.


    Viele Grüße aus SH
    Cowgirl

  • hallo sweisser,


    ich sehe die ganze Angelegenheit genau wie Sie. Ich habe schon mit " Cowgirl " korrespondiert und kann deren zutreffenden
    Bemerkung " verschlimmbessert " nur zustimmen. Davon abgesehen hoffe ich, dass sich viele Nutzer des Programms per Ticket
    bei Buhl Data beschweren. Es wäre vielleicht auch nicht schlecht, die Hotline 02735/909666 zu nutzen um dem Ärger hierüber
    Gehör zu verschaffen und damit den Druck zu erhöhen. ( Bei vorhandener Flatrate entstehen ja keine Kosten ).


    Noch einige zusätzliche Bemerkungen:
    Ich nutze das HV-Programm seit einigen Jahren und habe im Laufe der Zeit eine ganze Anzahl von Beschwerden ( 02735 /
    909666 ) vorgebracht. In dem neuen Update 10.02.9015 ist ein weiterer, grober Programmfehler noch immer vorhanden,
    den ich bereits vor Veröffentlichung dieses Updates bei Buhl Data angezeigt habe. ( Bei einem Ausgabekonto, das mit
    der Kostenverteilung " lt. Abrechnung " geschlüsselt ist und die Kosten auf die einzelnen Eigentümer entsprechend zuge-
    ordnet werden, erscheint in der Hausgeldabrechnung, Aufwandsbescheinigung 35a, eine Verteilung der Kosten eines ein-
    zelnen Eigentümers aufgeteilt auf alle Eigentümer. Dieser Fehler setzt sich im Wirtschaftsplan für ein neues Rechnungsjahr
    bei der Auswertung fort.Ich hatte vorsorglich darauf hingewiesen, dass für die meisten Verwaltungen Kalenderjahr =
    Abrechnungsjahr gilt, daher sei damit zu rechnen, dass Anfang des neuen Jahres wahrscheinlich bei Buhl Data die Telefon-
    drähte glühen würden, da die Verwaltungen keine korrekten Auswertungen / Ausfertigungen vorlegen könnten.


    Offensichtlich liegen unter meinen persönlichen Daten bei Aufruf meiner Kundennummer irgendwelche Hinweise vor,
    dass die bisherigen von mir vorgebrachten Reklamationen, immer berechtigt waren. Ich bekam bei dieser vorgenannten
    Beschwerde " durch die Blume " das etwas zweifelhafte Kompliment, dass meine Hinweise immer zutreffend waren
    und nicht an einer fehlerhafte Programmbedienung liegen würden. Dieses " Lob " finde ich schon etwas fragwürdig, da
    ich als technischer Laie hinsichtlich dieses Programmes davon ausgehe, das meine Feststellungen den professionellen
    Programmierern doch sofort bei Überprüfung auffallen müssten, bevor es zur Veröffentlichung von Updates kommt.


    Wie " Cowgirl " bereits feststellte, Buhl Data reagiert meistens immer schneller, wenn genügend Reklamationen kommen.
    Also liebe Forumsteilnehmer, reagiert per Ticket oder Telefon.


    Freundliche Grüße
    Hafra

  • Hallo zusammen,


    ich habe nachstehende Antwort von der Fa. Buhl erhalten...
    ..........


    vielen Dank für Ihre Rückmeldung.



    Aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen ist es erforderlich auf Seite 1
    die Abrechnunsspitzen aufzulisten. Dies wird seit dem neusten Upate in
    dem Programm WISO Hausverwalter dementsprechend dargestellt. Eine

    erneute Änderung wird daher in der Hausgeldabrechnung
    nicht erfolgen.



    Dies hängt auch damit zusammen, dass bei einem Eigentümerwechsel und der
    Ausgabe der Hausgeldabrechnung nur für aktuelle Eigentümer, die Vorauszahlungen des vorherigen Eigentümer immer als verbucht ( mit dem Wirtschaftsplan-Soll ) erscheinen müssen.



    Für weitere Fragen, Anregungen und Hinweise stehen wir Ihnen selbstverständlich auch weiterhin zur Verfügung.


    ..............................


    Viele Grüße
    Cowgirl

  • Hallo Cowgirl,
    ich habe die gleiche Antwort bekommen, allerdings mit dem hoffnungsvoll stimmenden Zusatz


    Gerne geben wir jedoch weiter, dass eine größere Transparenz auf Seite 1 der Abrechnung stattfindet.



    Das wünsche ich mir sehr und vor allem auch nachvollziehbare Angaben und Berechnungen. Ich kann auf der Seite 1 keine Zahlen gebrauchen, deren Zustandekommen ich nicht auf den folgenden Seiten der Hausgeld-Abrechnung nachvollziehen, d.h. den Wohnungseigentümern grob vorrechnen kann. Der Hauptkandidat ist in dieser Beziehung die Abrechnungsspitze, die ich in meiner Abrechnung auch unter Einsatz von Excel nicht verifizieren kann. Solange ich da nicht durchblicke, werde ich kein Update auf meine derzeitige Version 10.01 aufspielen.
    Den Programmierer dieser Seite sollte man auch darauf hinweisen, dass die Abkürzung IHR nicht Instandhaltungsrückstellung , sondern Instandhaltungsrücklage heißt.
    Gruß
    Sweisser

  • Noch einen Nachtrag:
    Ich habe endlich herausgefunden, wie die Abrechnungsspitze derzeit vom HVW2016 berechnet wird !
    In meiner (vorgezogenen) Hausgeldabrechnung wird auf der Seite 1 unter "Abrechnungssaldo" ein Guthaben von 2,00 € errechnet, d.h. die erfolgten Vorauszahlungen von Wohngeld und Rücklagen decken ziemlich genau die verbuchten Betriebskosten und die Rücklagenverpflichtung ab. Wie kann es dann sein, dass weiter oben auf der Seite 1 des HVW2016 unter "Abrechnungsspitze" ein Betrag von 984,00€ ausgegeben wird?
    Nach Durchsicht meiner parallel geführten Excel-Tabellen der Hausgeldzahlungen fiel mir auf, dass die Heizkosten-Vorauszahlungen Jan-Dez 2015 den Betrag von 982,00 € ergaben, d.h. die Abrechnungsspitze scheint die Summen aus Abrechnungssaldo plus Heizkosten-VZ Jan-Dez zu sein! Ich wage nicht Fehler!!! zu brüllen, da ich mit den gesetzlichen Vorgaben für eine Abrechnungsspitze nicht vertraut bin, aber es fühlt sich schon sehr fehlerhaft an, wenn in einer Hausgeldabrechnung die Heizkosten-Vorauszahlungen eine Rolle spielen sollen. Vor allem ist der Heizkosten-Abrechnungszeitraum mit Ende 30.09.2015 bereits abgeschlossen und zu viel bezahlte Heizkosten sind erstattet oder Nachzahlungen sind erfolgt. Kennt jemand im Forum den gesetzlich-konformen Berechnungsgang für die Abrechnungsspitze?
    Gruß
    Sweisser

  • Hallo zusammen,
    ich kann mich den ganzen Beschwerden nur anschließen!!! Bis jetzt sehe ich das als Katastrophe!
    Von meinen rund 200 Kunden werden das höchstens 10 verstehen.


    Konkret habe ich folgendes Problem - Beispiel "Hausgeldvorauszahlung gemäß EWP" - damit:
    EWP, erstellt am 13.03.15, Abrechnungszeitraum 01.01.15 - 31.12.15, ausgehändigt an Eigentümer: 100,00 € = Jahressumme 1.200,00 €
    In den Monaten Januar bis April hat der Eigentümer tatsächlich weniger als 100,00 € gezahlt, im Mai erfolgte die entsprechende Verrechnung (Nachzahlung des Differenzbetrages), ab 01.06.2015 werden 100,00 € gezahlt. Unter "Stammdaten/Wohnungen/Eigentümerumlage" wurde das entsprechend registriert, letzte Änderung: ab 01.06.2015 Hausgeldvorauszahlung: 100,00 €. Alles stimmte!
    In der Jahresabrechnung wird jetzt nur eine Hausgeldvorauszahlung gemäß EVP in Höhe von 700,00 € ausgewiesen (Juni - Dezember).
    Wie kann das sein? Wie kann ich das so korrigieren, dass die tatsächlich gezahlten 1.200,00 € ausgewiesen werden? Jeder Eigentümer erwartet zu recht, dass dort die o. a. 1.200,00 € laut EWP erscheinen. Bei der Heizkostenvorauszahlung ist es genauso.
    Betroffen sind fast alle Wohneinheiten. Ich denke, ich werde auch ein Ticket aufmachen oder kann jemand helfen?


    LG
    TTF

  • Nach 4 Stunden grübeln:
    das Problem ist lösbar, aber mit viel Arbeit verbunden. Bei den Einnahmen alle Buchungen löschen, ebenso die Sollstellungen. Bei den Stammdaten die Eigentümerumlage ab 01.01.15 neu festsetzen (Jahresbeträge/12), neue Sollstellungen erzeugen und verbuchen. Dann müsste alles wieder stimmen.
    Oder hat jemand eine bessere Idee?


    Liebe Grüße
    TTF

  • Die neue Darstellung ist mit Sicherheit ein großer Schritt nach vorne, aber leider mehr als unübersichtlich geworden.


    Wäre es nicht möglich, die Abrechnungsspitze in einem getrennten Block von dem Abrechnungssaldo darzustellen?


    Außerdem müsste der Abrechnungssaldo meiner Meinung nach als rein informativ gekennzeichnet werden, da der Beschluss ja nur über die Plandifferenz (Spitze) gefasst wird. Dies sollte daher deutlich hervorgehoben werden.


    Könnten zum Schluss noch die Rechtschreibfehler korrigiert werden? Das sieht gegenüber den Kunden nicht gut aus :)


  • Wenn wir schon bei den Textfehlern sind, sollte meiner Meinung in der Legende nicht Instandhaltungsrückstellung sondern Instandhaltungsrücklagen stehen. Irgend wie erkennt man hier, dass die Änderungen der Seite 1 mit "heißer Tastatur" und ohne eine Qualitätsüberprüfung stattgefunden hat. Auf das nächste Update bin ich gespannt.
    MfG
    SWeisser

  • Hallo liebe Forumsteilnehmer,


    folgende Nachricht habe ich aufgrund meines eingereichten Tickets von Buhl Data erhalten:


    vielen Dank für Ihre Rückmeldung.


    Nach Rücksprache mit unserem Produktmanagement werden wir, urlaubsbedingt über den Jahreswechsel, Anfang Januar mit unserer Entwicklungsabteilung Rücksprache halten, dass eine Transparenz in den Aufbau der Seite 1 der Hausgeldabrechnung eingepflegt wird. Sehr gerne informieren wir Sie, sobald uns diesbezüglich weitere Informationen vorliegen.


    Für weitere Fragen, Anregungen und Hinweise stehen wir Ihnen selbstverständlich auch weiterhin zur Verfügung.