Nachweis Dienstreisen mit Privat-PKW trotz vorhandenem Firmenwagen

  • Hallo,


    ich mache mir gerade Gedanken über die anstehende Steuererklärung und stolper dabei über wenige Dienstreisen, die ich gemacht habe.


    Ich habe einen Firmenwagen, den ich und meine Frau privat nutzen dürfen und den ich entsprechend als geldwerten Vorteil versteuer.


    In diesem Jahr habe ich allerdings auch Dienstreisen mit dem Privatwagen gemacht und den Dienstwagen stehengelassen. Dafür gab es diverse Gründe: mal wollte ich lieber mit dem privaten Cabrio fahren als mit dem Dienstwagen und einmal streikte der Dienstwagen morgens und weil es schnell gehen musste habe ich eben den Privatwagen genommen.


    Mein Chef sagt dazu (verständlicherweise): Wenn Du den Dienstwagen nicht nutzt ist das Dein Problem - km-Erstattung bekommst Du nicht.


    Nun kann man normalerweise die Kosten der Privat-PKW-Nutzung von der Steuer absetzen. Aber geht das auch wenn ich einen Dienstwagen habe? Wie mache ich dem Finanzamt diese Dienstreisen glaubhaft?


    Gruß,


    Bolanger

  • Mein Chef sagt dazu (verständlicherweise): Wenn Du den Dienstwagen nicht nutzt ist das Dein Problem - km-Erstattung bekommst Du nicht.

    hallo @Bolanger,


    Recht hat er.


    Unter anderen auch aus Haftungsgründen.
    Angenommen Du hast mit Deinem Privat- PKW einen Unfall auf dieser "Dienstfahrt" wer kommt dann für den Schaden auf?
    Deine Fahrzeug-Haftpflicht wird "nein" sagen. (Dienstfahrzeug stand zur Verfügung)


    (am Rande u.of topic)
    Auch wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer/Angestellten die Privatnutzung des Firmenwagen erlaubt und ein anderer Fahrer als der berechtigte Angestellte, (auch Familienangehöriger) wird als Lenker in einen Unfall verwickelt, wird die Haftpflichtversicherung erst einmal, bis zur endgültigen Prüfung jegliche Haftung ablehnen.

  • Hallo,


    die Versicherungsargumentation kann ich nicht nachvollziehen. Wenn ich keinen Firmenwagen habe, dann darf ich durchaus Diensreisen mit dem Privatwagen machen und habe auch Versicherungsschutz. Ansonsten könnte die Versicherung auch argumentieren, dass ich mir einen Mietwagen hätte nehmen können oder öffentliche Verkehrsmittel. Meine Versicherung kann die Deckung nicht mit der Begründung ablehnen, dass es andere Fortbewegungsmittel für die Dienstreise gegeben hätte.


    Ich mache meinem Arbeitgeber auch keine Vorwürfe mit die km nicht zu erstatten. Es gibt viele Arbeitnehmer die Dienstreisen, Botenfahrten oder Einkäufe für ohren Arbeitgeber durchführen ohne dafür eine Kostenerstattung zu bekommen. Genau für diese Fälle gibt es ja die Möglichkeit, die dabei entstandenen Kosten von der Steuer abzusetzen.


    Zurück zur Kernfrage: Wie kann ich solche Dienstreisen beim Finanzamt glaubhaft machen?


    und noch zum o.T.: Wenn der Arbeitgeber wie bei uns einen Personenkreis als nutzungsberechtigten Fahrerkreis klar definiert, dann haben auch alle Fahrer Versicherungsschutz. Er muss diesen personenkreis natürlich auch bei der Versicherung melden, was geschehen ist.

    • Offizieller Beitrag

    Ohne ordnungsgemäßes Fahrtenbuch für beide Fahrzeuge wird eine Glaubhaftmachung schwer. Mit den hier im Forum gewählten Erläuterungen erklären und hoffen. Entweder man akzeptiert es oder Du hast den Fahrspaß mit Deinem Cabrio als Erholung zu verbuchen. ;)

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.