Zahlungszeitpunkt bei der Buchung

  • Wenn ich richtig informiert bin, muss bei der Einnahme-Überschussrechnung der tatsächliche Zahlungseingang bzw. -ausgang als Zahlungszeitpunkt angegeben werden (also nicht das Rechnungsdatum).


    --> stimmt das ?


    Angenommen ja: wie gehe ich dann vor, wenn ich mit Kreditkarte bezahlt habe ?

  • Ergänzung: darf ich dann meine Telefonrechnung von z.B. August erst dann buchen, wenn die Telekom den Betrag von meinem Konto abgebucht hat ?

  • Hallo Ralf,
    für die Buchung in der EÜRechnung ist immer der tatsächliche Zeitpunkt des Zahlungseinganges bzw. -ausganges maßgebend.
    Das gilt auch bei Zahlung mit Kreditkarte und der Telefonrechnung.
    Gruß Manfred