Sicherheitseinbehalt bei Rechnungen

  • Hallo!


    Ich muss bei einer Abschlagsrechnung einen Sicherheitseinbehalt von 3 % abziehen. Das soll aber NACH der Berechnung der MwSt. erfolgen, d.h. nach dem Bruttobetrag.


    Gibt es hier eine Möglichkeit?


    LG
    Alexandra ?(

  • Ganz pragmatisch: bau dir dazu eine neue Zahlungsbedingung.


    Dazu einfach eine neue Zahlart z.B. "Rechnung mit Einbehalt" anlegen und als Zahlungsziel 30 Tage mit 3% Skonto innerhalb 30 Tagen definieren. Nun kannst Du den Rechnungstext für die Zahlart mit den Variablen entsprechend anpassen, damit am Ende sowas in der Art auf der Rechnung erscheint:


    Abzüglich 3% Sicherheitseinbehalt zahlen Sie bitte 3587,34 € bis zum 21.01.2016.


    Und so müßte dazu der entsprechende Text in der Zahlart aussehen:

    Code
    Abzüglich <SKONTO PROZENT>% Sicherheitseinbehalt zahlen Sie bitte <RECHNUNGSBETRAG OHNE SKONTO> bis zum <ZAHLUNGSZIEL DATUM>.
  • Abschlagsrechnung

    hallo,


    ist das Mein Büro mit dem Zusatzmodul Auftrag+? und kann das "Sicherheitseinbehalt" als solchen Berechnen...


    Zahlungsziel 30 Tage mit 3% Skonto innerhalb 30 Tagen

    Hallo Heiko,


    Wir haben zwar nicht MB, darum fragte ich auch wg. Zusatzmodul.


    A b e r gibt es bei der von Dir beschriebenen Art keine Kollision mit der Buchhaltung? Skonto ist ein Preisnachlass. Also was anderes als Sicherheitseinbehalt u. wird anders verbucht. SEB ist eine Forderung welche erst nach X-(vereinbarten) Jahren, oder gegen Bürgschaft fällig wird. Ebenso erhöht sich die SEB -Summe mit jeder (Abschlag)-Rechnung für diesen Auftrag/ Projekt.

  • A b e r gibt es bei der von Dir beschriebenen Art keine Kollision mit der Buchhaltung? Skonto ist ein Preisnachlass. Also was anderes als Sicherheitseinbehalt u. wird anders verbucht.

    Das ist schon richtig, aber MB fragt ja bei der Buchung des Zahlungseingangs, was mit der Differenz passieren soll. Da darf man dann natürlich nicht Skonto buchen. Allerdings habe ich mich mit der steuerlich richtigen Buchung von SEB noch nicht befassen müssen (da gibt's sicher ein Konto dafür) und das war ja auch nicht die Frage des TO. Da ging es ja nur darum, wie man das auf der Rechnung vermerkt.


    ...dass die USt erst bei Zahlung des Sicherheitseinbehaltes fällig wird

    Hmmm... macht das bei einem IST Versteuerer einen Unterschied?
    Ups, Denkfehler. Das wirkt sich ja auch auf den Empfänger der Rechnung aus. ;)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,
    DER SEB kann nach Gesamtauftragsbrutto -sogar per eingebauter Prozentangabe automatisch- abzüglich dargestellt werden. Lege ihn als 1. Abschlagsrechnung des Auftrages in Bruttoansicht an. Das Rechnungsdatum lege auf in z.B. 4 Jahren jetzt schon an.
    Auf bezahlt per Verrechnungskonto mit Datum in 4 Jahren setzen. Dadurch wird er von der verbleibenden Gesamtrestforderung abgezogen.


    Nach 4 Jahren diese Abschlagsrechnung dem Kunden zusenden und mit Zahlungseingang den Zahlungstatus in Eingabemaske der Rechnung auf offen setzen und mit Zahlungseingang erneut zuordnen.
    TIPP: Mit Erstellung der Schlußrechnung kann keine Abschlagsrechnung mehr korrigiert werden - es sei denn man löscht diese nochmal. Also vorher die SEB Abschlagsrechnung perfekt datieren und ausformulieren. Rechnungstitel und Textangabe können angepasst werden. Mit der Schlußrechnung natürlich die einzelne Abschlagsrechnung SEB dem Kunden zusätzlich zusenden.
    Beser geht es nicht, aber ich denke, damit kann man sich behelfen. Im Schlußsatz würde ich erklären, in welcher Rg Nr die SEB dargestellt ist. Leider läßt sich da nichts optisch besser bezeichnen über den Vorlagen Designer.


    Man muss natürlich wissen, dass der SEB in der EÜR nach 4 Jahren auftaucht, wenn er nicht mehr angefasst wird. Die SEB Rechnungen sollten zusätzlich in der Rechnungliste mit Tabellen Kategorie farblich markiert werden z.B. SEB offen



    Mit schon vorliegender Rechnung Nr 2015122412 kann der SEB in 4 Jahren angefordert werden.
    SEB wurde in Rechnung Nr 2015122412 mit 2.250,-- € brutto zu 5 % vom Gesamtbetrag über 45.000 € brutto zum 24.12.2019 verrechnet ausgewiesen!
    Fällig wird die Forderung SEB in 4 Jahren mit Rg zum 1.12.2019 und Rg Nr 2015122412 sofern kein Gewährleistungsfall eintritt.

  • Hallo SAMM,


    ich glaube, das ist die Lösung. Nur - die Abschlagsrechnung darf von Rain Man nicht versandt werden, denn er hat ja die Endrechnung mit dem Bruttobetrag schon versandt. Würde jetzt noch die Abschlagsrechnung mit gesendet werden, müsste er einen doppelten Ertrag buchen, das wollen wir doch nicht, abgesehen davon, dass der Empfänger der Rechnung sich über eine doppelte Belastung beschweren würde.


    Ups, Denkfehler. Das wirkt sich ja auch auf den Empfänger der Rechnung aus.

    nein - das wirkt sich auf den Empfänger nicht aus. Für diesen gelten die für ihn anzuwendenden Regelungen (EÜR - bei Zahlung bzw. Rechnungsstellung Vorsteuerabzug, GuV bei Rechnungsstellung, hier allerdings Sonderfall beachten wg. Höhe, da Leistung noch nicht erbracht).