Feststellungserklärung - ausländische Beteiligte - zuständiges Finanzamt

  • Hallo,
    bei der Feststellungserklärung müssen die Beteiligten eingegeben werden.
    Einer der Beteiligten lebt im Ausland.
    Es wird zwar gefragt, ob der Wohnistz im Ausland ist.
    Trotzdem kann man danach bei den Angaben für das zuständige Finanzamt des Beteiligten nur inländische Finanzämter angeben.


    Wie soll das denn funktionieren?
    Was soll hier eingetragen werden?

    • Offizieller Beitrag

    Da derjenige Beteiligte mit Wohnsitz im Ausland hier im Inland ggf. der beschränkten Einkommensteuerpflicht unterliegt, ist das dafür zuständige deutsche Finanzamt natürlich auch entsprechend einzutragen.

  • Hallo,


    vielen Dank für die Antwort.
    Und wozu ist dann die Frage, ob das zuständige Finanzamt in einem anderen Bundesland als der Wohnsitz ist?


    Da kann man doch einfach eine Vorbelegung machen und dann den Anwender die Auswahl überlassen.
    Das wäre weit weniger verwirrend, als erst nach dem ausländischen Wohnsitz zu fragen und dann nach dem zuständigen Finanzamt. Woher soll den klar sein was da gemeint ist.
    Das ist nicht intuitiv.


    Und welches Finanzamt ist nun zuständig?
    Darf ich mir jetzt ein Finanzamt raussuchen?
    Die Person hat keine Steuernummer ich bin aber verpflichtet eine Nummer anzugeben.
    Wie soll das funktionieren?


    Viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Das Finanzamt muss selbstverständlich die zutreffende Anschrift im Ausland kennen und zuständig ist und bleibt das zuständige Finanzamt in D. Wenn man es nicht kennt, dann erfragt man es. Ist der Steuerbürger nicht in D einkommensteuerlich geführt, kann natürlich auch keine Steuernummer eingetragen werden. Das FA veranlasst dann alles Weitere von Amts wegen. Ein inländischer Zustellungsbevollmächtigter ist in solchen Fällen übrigens nicht schlecht.

  • Hallo,


    es geht nicht darum, ob die Auslandsadresse eingetragen wird oder nicht,
    sondern dass sich die Auswahl nach dem Wohnsitz im Ausland, ja offensichtlich die Auswahl des Finanzamt auswirkt
    im Eingabe Formular auswirkt.


    Das macht aber überhaupt keinen Sinn, da man ja auch im Falle des ausländischen Sitzes ein innländischen FA eingeben muss.
    Diese Frage nach dem ausländischen Sitz ist also überflüssig und hinsichtlich der danach folgenden Eingabe des zuständigen FA.
    überflüssig.


    Korrekt, ich kann ich kann keine Steuernummer eintragen. Aber es ist ein Eingabe-MUSS Feld.
    Wie soll das also funktionieren?


    Nochmal die Frage:
    Welches Finanzamt ist denn zuständig?
    Wo soll man das denn erfragen?
    Der Beteiligte hat keinen Sitz in D und auch keine Steuernummer.
    Den Beteiligten kann ich deshalb auch nicht fragen.


    Vielen Dank

    • Offizieller Beitrag

    Das macht aber überhaupt keinen Sinn, da man ja auch im Falle des ausländischen Sitzes ein innländischen FA eingeben muss.
    Diese Frage nach dem ausländischen Sitz ist also überflüssig und hinsichtlich der danach folgenden Eingabe des zuständigen FA.
    überflüssig.

    Es ist nicht überflüssig, da das FA alle daten benötigt.

    Korrekt, ich kann ich kann keine Steuernummer eintragen. Aber es ist ein Eingabe-MUSS Feld.
    Wie soll das also funktionieren?

    Das zuständige FA wählen und dann z.B. den Rest mit Nullen befüllen. Habe ich mit Probieren in einer Minute herausgefunden. Vielleicht auch einfach mal mit etwas Ruhe an die Sache herangehen.

    Welches Finanzamt ist denn zuständig?

    Wie soll das jemand von uns ohne jegliche Infos beantworten können? Es gilt der § 19 Absatz 2 Abgabenordnung (AO). Im Zweifel aber auch das FA, bei dem Du die Feststellungserklärung abgibst.

    Wo soll man das denn erfragen?

    Z.B. mittels eines Telefonats. Oder aber eben die besagte FA-Nr. (die Zahlen vor dem ersten Schrägstrich der Steuernummer) und den Rest mit Nullen befüllen.


    Wir sind übrigens User wie Du und machen das in unserer Freizeit. Von daher freuen wir uns über ein paar freundliche Worte und bei Gefallen der Antwort ein "Like".

  • Hallo und vielen Dank


    Ich bin völlig ruhig, oder woher kommt er Eindruck, dass ich nicht ruhig wäre.


    Ich habe nicht gesagt, dass die Eingabe der Daten keinen Sinn macht.
    Ich habe gesagt, dass die Abfrage nach dem Wohnsitz im Ausland keinen Sinn macht,
    da man in beiden Fällen die Daten für den Wohnsitz eingeben muss, egal ob im Ausland oder nicht.


    Die Auswahl des Wohnsitzes wirkt sich auf die Auswahl des Finanzamtes aus.
    Der einzige Unterschied ist lediglich, dass man das Bundesland noch zusätzlich ausfüllen muss.
    Also warum nicht gleich ausfüllen und dem Anwender die Wahl lassen, ob er das Bundesland ändert.
    Völlig überflüssig und verwirrend.


    Es mag ja sein, dass das für andere einleuchtend ist, einfach Nullen in den Rest des Feldes einzugeben.
    Das ist aber alles andere als Intuitiv.


    Es scheint, dass sich hier jemand mit den Produkt so identifiziert, dass man sich gleich angegriffen fühlt wenn
    man das Produkt kritisiert. Da wird aber Kritik am Produkt mit Kritik an der Antwort verwechselt


    Intuitiv wäre das Feld für die Steuernummer einfach freilassen zu können.
    So ist es ja selbstverständlich auch mit einer normalen Steuererklärung, bei der damit der Antrag auf eine neue
    Steuernummer erteilt wird.


    Das macht Sinn und nicht die erzwungene und falsche Angabe von Nullen.
    Warum keine Einsen, oder sonstigen Ziffern.


    Vielen Dank.

    • Offizieller Beitrag

    Es mag ja sein, dass das für andere einleuchtend ist, einfach Nullen in den Rest des Feldes einzugeben.
    Das ist aber alles andere als Intuitiv.

    Ich habe schlicht und einfach probiert, wie es jeder andere User auch machen kann und habe mit Nullen (erfolgreich) angefangen.

    Es scheint, dass sich hier jemand mit den Produkt so identifiziert, dass man sich gleich angegriffen fühlt wenn
    man das Produkt kritisiert. Da wird aber Kritik am Produkt mit Kritik an der Antwort verwechselt

    Du irrst.

    Das macht Sinn und nicht die erzwungene und falsche Angabe von Nullen.
    Warum keine Einsen, oder sonstigen Ziffern.

    Wenn Du Dir einmal die Mühe machen würdest, etwas herumzuprobieren, dann hättest Du bemerkt, dass man nach der korrekt auszuwählenden FA-Kennzahl jede x-beliebige Zahlen einfügen kann. Bei Nullen erkennt aber jeder Bearbeiter im FA, dass dieser Beteiligte einkommensteuerlich nicht geführt wird, weil es diese Kombination nicht gibt, und wird entsprechend das Erforderliche veranlassen.


    Ich werde aber meine Hilfe künftig entsprechend beschränken.

    • Offizieller Beitrag

    ist jetzt "gefallen" gleich zu setzen mit "richtig" oder mit "schön" geschrieben ?(

    Und was soll dieser Beitrag zur Lösung beitragen?

  • Wir sind übrigens User wie Du und machen das in unserer Freizeit. Von daher freuen wir uns über ein paar freundliche Worte und bei Gefallen der Antwort ein "Like".

    Und was soll dieser Beitrag zur Lösung beitragen?

    Ebensoviel wie das nach "Likes" heischen auf was ich mich bezog. Gibts bei 100 "Likes" ne Waschmaschine?

    • Offizieller Beitrag

    Ebensoviel wie das nach "Likes" heischen auf was ich mich bezog. Gibts bei 100 "Likes" ne Waschmaschine?

    Das ist mir so etwas von .... . Ich wollte den TE lediglich freundlich umschrieben auf eine etwas angemessenere Formulierung im Forum hinweisen. Und da schreibe ich ein einziges Mal etwas von liken und Du hast nichts besseres zu tun, als im Prinzip entgegen der Forenregeln Threadhijacking zu betreiben, was eigentlich einer Verwarnung bedarf, und darauf mehrfach herumzureiten. Andere haben seit Wochen Formulierungen wie " Freiwillige Supportarbeit kostet Zeit: Danke fürs LIKE'N! " in Gebrauch. Und zurecht stört sich niemand daran, da es den Nagel auf den Kopf trifft. Auch Du hast, trotz diverserer gemeinsamer Post in Threads, dazu nichts anzumerken gehabt. Also jetzt bitte Schluss mit irgendwelchen Nebenschauplätzen. Entweder Du hast etwas zur Lösung der Fragestellung beizutragen oder Du unterlässt entsprechendes Posten. Sieh dies bitte als Ermahnung an.