Freiberufler fing Studium an - wie absetzen?

  • Hallo,


    ich war die letzten Jahre als Freiberufler tätig und habe vor zwei Jahren (2013) ein Studium angefangen und meine freiberufliche Tätigkeit eineinhalb Jahre ohne Einnahmen fortgeführt, um mir das ganze Abmelde- und Anmeldeverfahren beim Finanzamt zu sparen und damit ich meine Abschreibungen weiterlaufen lassen kann, sowie sie die Jahre zuvor vom Steuerberater angelegt wurden. Ich werde die Studiumskosten als Werbungskosten ansetzen und muss betriebliche Verluste geltend machen. Ich hatte in 2012 Gewinne und musste Einkommenssteuer und Umsatzsteuer abführen. Ich werde für 2013 eine negative EÜR abgeben.


    1. Kann ich unter "vorausgefüllte Steuererklärung: Belege vom Finanzamt abrufen" auch bisherige monatliche oder vierteljährliche Meldungen vom Steuerberater ans Finanzamt abrufen? Die PIN ist beim Finanzamt beantragt und ich komme noch nicht in den Belegabruf.


    2. Mache ich die betrieblichen Verluste sinnvollerweise zu Verlustrückträgen im Jahr vor dem Studiumsbeginn indem ich diese auf bezahlte Einkommenssteuer und Umsatzsteuer anzurechen, um fürs Studium etwas flüssiger zu sein?


    3. Setze ich die Studiumskosten als Werbekosten (Fortbildung) in "nichtselbstständiger Arbeit" an, wo ich in der Eingabemaske diverse Posten wählen kann, weil es sich um eine "zukünftige Tätigkeit" handelt? Oder muss ich die Studiumskosten als negative Gewinneinkünfte/Betriebsausgaben/Werbekosten (Fortbildung) ansetzen, wo ich eigentlich nur Rechnungen verbuchen kann und ich davon ausgehe, dass es sich bei den Eingabefeldern um Fortbildungsmassnahmen zur "freiberuflichen Tätigkeit" handelt. Das Studium baut nicht im klassischen Sinne auf meine "freiberufliche Tätigkeit" auf.


    4. Werden die Studiumskosten / Werbekosten als Verlustvorträge oder als Verlustrückträge angesetzt?


    5. Ich habe in WISO Steuer 2014 (für 2013) keinen Mantelbogen und finde keine Möglichkeit die "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages" oder "Verlustrücktrages" anzukreuzen. Haben sich "verbleibende Verlustvorträge" durch die Gewinne in 2012 erübrigt? In welcher Form kann ich oder muss ich einen "Verlustrücktrag" beantragen oder stellt das Finanzamt den "Verlustrücktrag" automatisch fest?


    6. Kann ich einen häuslichen Arbeitsplatz mietanteilig absetzen, der kein häusliches Arbeitszimmer ist, weil ich sonst keinen anderen Platz habe, um für das Studium zu lernen? Es ist schliesslich nicht mein Privatvergnügen zu lernen.


    Ich freue mich über Tipps.

  • Hallo Stormtrooper,


    erste Frage: du hast einen Steuerberater, warum wendest du dich mit diesen Fragen nicht an ihn?
    Er kennt dich viel besser und kann daher auf die Fragen wesentlich besser eingehen.


    ich war die letzten Jahre als Freiberufler tätig und habe vor zwei Jahren (2013) ein Studium angefangen und meine freiberufliche Tätigkeit eineinhalb Jahre ohne Einnahmen fortgeführt, um mir das ganze Abmelde- und Anmeldeverfahren beim Finanzamt zu sparen und damit ich meine Abschreibungen weiterlaufen lassen kann, sowie sie die Jahre zuvor vom Steuerberater angelegt wurden.

    Na, hoffentlich handelst du dir da nicht Ärger ein - das FA könnte hier fehlende Einkünfteerzielungsabsicht sehen und dann die Vorjahre korrigieren (Stichwort: neue Tatsachen).


    Ich werde die Studiumskosten als Werbungskosten ansetzen und muss betriebliche Verluste geltend machen.

    Wie willst du die Studienkosten deiner freiberuflichen Tätigkeit zuordnen? Da muss schon ein Zusammenhang bestehen, sonst sieht es etwas duster aus.
    Zum anderen musst du klären, ob Erststudium (und damit Fortführung der Ausbildung für einen Beruf), was allerdings nach einer schon erfolgten Berufsausübung schwer zu begründen sein dürfte ...


    1. Kann ich unter "vorausgefüllte Steuererklärung: Belege vom Finanzamt abrufen" auch bisherige monatliche oder vierteljährliche Meldungen vom Steuerberater ans Finanzamt abrufen? Die PIN ist beim Finanzamt beantragt und ich komme noch nicht in den Belegabruf.

    Die vorausgefüllte Steuererklärung gibt dir doch keine Meldungen des Steuerberaters - hier kannst du Lohnsteuerbescheinigungen, Bescheinigungen der Krankenkassen etc. abrufen. Der Steuerberater macht doch (nehme ich an) deine UStVAen und eine Einkommensteuererklärung.


    2., 3. und 4. kann dir dein Steuerberater besser beantworten wir als (abgesehen davon, dass wir hier nur sehr allgemein gehaltene Antworten geben dürfen, da ansonsten unerlaubte Steuerberaterung).


    5. Ich habe in WISO Steuer 2014 (für 2013) keinen Mantelbogen und finde keine Möglichkeit die "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages" oder "Verlustrücktrages" anzukreuzen

    Das ist eigentlich nicht möglich - der Mantelbogen wird schon erstellt, wenn du deine persönlichen Daten angibst. Die Frage nach dem Verlustrücktrag oder Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages poppt erst auf, wenn ein Verlustvortrag aus dem Vorjahr eingegeben wird bzw. wenn sich aus den eingegebenen Daten ein Verlust ergibt.



    6. Kann ich einen häuslichen Arbeitsplatz mietanteilig absetzen, der kein häusliches Arbeitszimmer ist, weil ich sonst keinen anderen Platz habe, um für das Studium zu lernen? Es ist schliesslich nicht mein Privatvergnügen zu lernen.

    Hier gelten die allgemeinen Regelungen zu Arbeitsmitteln - lies hierzu einfach einmal die steuerliche Hilfe.


    Gruß nesciens

  • Danke für die Hinweise.


    Ich werde meine Steuererklärung mal abgeben und schauen, positiv in die Zukunft blicken und schauen was auf mich zukommt.
    Ich kann mir nicht vorstellen vom Finanzamt dazu gezwungen zu werden einen Steuerberater zu nehmen. Soll ich mein Studium verschweigen?