Hallo,
ich war die letzten Jahre als Freiberufler tätig und habe vor zwei Jahren (2013) ein Studium angefangen und meine freiberufliche Tätigkeit eineinhalb Jahre ohne Einnahmen fortgeführt, um mir das ganze Abmelde- und Anmeldeverfahren beim Finanzamt zu sparen und damit ich meine Abschreibungen weiterlaufen lassen kann, sowie sie die Jahre zuvor vom Steuerberater angelegt wurden. Ich werde die Studiumskosten als Werbungskosten ansetzen und muss betriebliche Verluste geltend machen. Ich hatte in 2012 Gewinne und musste Einkommenssteuer und Umsatzsteuer abführen. Ich werde für 2013 eine negative EÜR abgeben.
1. Kann ich unter "vorausgefüllte Steuererklärung: Belege vom Finanzamt abrufen" auch bisherige monatliche oder vierteljährliche Meldungen vom Steuerberater ans Finanzamt abrufen? Die PIN ist beim Finanzamt beantragt und ich komme noch nicht in den Belegabruf.
2. Mache ich die betrieblichen Verluste sinnvollerweise zu Verlustrückträgen im Jahr vor dem Studiumsbeginn indem ich diese auf bezahlte Einkommenssteuer und Umsatzsteuer anzurechen, um fürs Studium etwas flüssiger zu sein?
3. Setze ich die Studiumskosten als Werbekosten (Fortbildung) in "nichtselbstständiger Arbeit" an, wo ich in der Eingabemaske diverse Posten wählen kann, weil es sich um eine "zukünftige Tätigkeit" handelt? Oder muss ich die Studiumskosten als negative Gewinneinkünfte/Betriebsausgaben/Werbekosten (Fortbildung) ansetzen, wo ich eigentlich nur Rechnungen verbuchen kann und ich davon ausgehe, dass es sich bei den Eingabefeldern um Fortbildungsmassnahmen zur "freiberuflichen Tätigkeit" handelt. Das Studium baut nicht im klassischen Sinne auf meine "freiberufliche Tätigkeit" auf.
4. Werden die Studiumskosten / Werbekosten als Verlustvorträge oder als Verlustrückträge angesetzt?
5. Ich habe in WISO Steuer 2014 (für 2013) keinen Mantelbogen und finde keine Möglichkeit die "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages" oder "Verlustrücktrages" anzukreuzen. Haben sich "verbleibende Verlustvorträge" durch die Gewinne in 2012 erübrigt? In welcher Form kann ich oder muss ich einen "Verlustrücktrag" beantragen oder stellt das Finanzamt den "Verlustrücktrag" automatisch fest?
6. Kann ich einen häuslichen Arbeitsplatz mietanteilig absetzen, der kein häusliches Arbeitszimmer ist, weil ich sonst keinen anderen Platz habe, um für das Studium zu lernen? Es ist schliesslich nicht mein Privatvergnügen zu lernen.
Ich freue mich über Tipps.