Investitionsabzugsbetrag - Wirtschaftsgüter wurden angeschafft, was nun..?

  • Hallo,


    im Jahr 2013 habe ich in meiner Einkommensteuererklärung (ich bin Freiberufler) unter "Gewinnermittlung-Abzüglich Investitionsabzugsbeträge" einige Güter erfasst, welche ich in den nächsten Jahren beschaffen wollte. Ich habe diese Güter nur in der Einkommensteuererklärung erfasst - also nicht auch noch in der EÜR. Soweit ich weiss, war das so auch richtig.


    Nun habe ich ein Teil dieser Güter beschaffen - diese erfasse ich ja ganz normal in der laufenden EÜR. Jedoch wo verbuche ich nun, dass diese Güter dem Investitionsabzugsbetrag aus 2013 zugeordnet werden sollen?


    Ich bedanke mich für Eure Hilfe und wünsche schöne Tage zwischen den Jahren!

  • Hallo c0cllc,


    in der WISO-Hilfe des Steuersparbuchs findest du folgenden Hinweis:
    "Hinzurechnung des Investitionsabzugsbetrages wegen vorgenommener Investitionen



    Wurde die Investition vom Steuerpflichtigen wie geplant ausgeführt, d.h. das begünstigte Wirtschaftsgut angeschafft oder hergestellt, ist der Gewinn des Wirtschaftsjahres der Investition um 40 % der tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, höchstens jedoch in Höhe des für das Wirtschaftsgut geltend gemachten Investitionsabzugsbetrages, zu erhöhen. Die Hinzurechnung erfolgt außerhalb der Bilanz.



    Übersteigt der abgezogene Investitionsabzugsbetrag 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten, kann der Restbetrag für nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten verwendet werden. Eine Übertragung des Restbetrages auf andere (funktionsgleiche) begünstigte Wirtschaftsgüter ist nicht möglich. Bei fehlenden nachträglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten ist der Restbetrag rückgängig zu machen.



    Wahlrecht zur weiteren Gewinn mindernden Kürzung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten



    Zusätzlich besteht die Möglichkeit die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des begünstigten Wirtschaftsgutes im Jahr der Anschaffung oder Herstellung um bis zu 40 % maximal jedoch in Höhe der Hinzurechnung gewinnmindernd herabzusetzen. Hierin steckt also zusätzliches Abschreibungspotential. Die Bemessungsgrundlage für die lineare und die degressive AfA oder etwaige Sonder-Abschreibung wird entsprechend verringert.



    Hinweis: Die Kürzung der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten kann dazu führen, dass Wirtschaftsgüter als geringwertige Wirtschaftsgüter oder in einem Sammelposten zu erfassen sind."



    Dort findest du auch weitergehende Informationen.


    Gruß nesciens

  • Hallo nesciens - und dankeschön. Die Hilfe hatte ich mir bereits angeschaut und ich verstehe auch inetwa das Prinzip. Mir geht es hier um die reine Programmbedienung - die Erfassung des Investitionsabzugsbetrags ist eindeutig im Programm vorgesehen und die entsprechenden Masken des Programms für Einkommensteuererklärung 2013 habe ich dafür ja genutzt.


    Was mir nicht klar ist, welche Masken ich nun für die Hinzurechnung benutzen sollte. Ich finde einfach keine Maske, die dafür vorgesehen ist...

  • wie ich sehe, hast du die Antwort über die Suchfunktion selbst gefunden


    Viel Erfolg beim Buchen und guten Rutsch ins Neue Jahr
    nesciens