Hallo,
im Jahr 2013 habe ich in meiner Einkommensteuererklärung (ich bin Freiberufler) unter "Gewinnermittlung-Abzüglich Investitionsabzugsbeträge" einige Güter erfasst, welche ich in den nächsten Jahren beschaffen wollte. Ich habe diese Güter nur in der Einkommensteuererklärung erfasst - also nicht auch noch in der EÜR. Soweit ich weiss, war das so auch richtig.
Nun habe ich ein Teil dieser Güter beschaffen - diese erfasse ich ja ganz normal in der laufenden EÜR. Jedoch wo verbuche ich nun, dass diese Güter dem Investitionsabzugsbetrag aus 2013 zugeordnet werden sollen?
Ich bedanke mich für Eure Hilfe und wünsche schöne Tage zwischen den Jahren!