Gewerbesteuer GuV für Einkommensteuererklärung

  • Hallo,


    bin mir mal wieder nicht sicher, ob ich den richtigen Wert bei meiner Steuererklärung 2014 eingetragen habe:


    Ich bilanziere und muss somit laut meinem Einkommensteuer-Programm die laufenden steuerpflichtigen Einkünfte der GuV direkt in das Summenfeld eingeben.


    Ich habe jetzt folgenden Betrag aus der GuV verwendet:


    Jahresüberschuss (letzte Position in der GuV)
    + Steuern vom Einkommen und Ertrag (bei mir hier als Gewerbesteuernachzahlungen/-erstattungen für Vorjahre + Gewerbesteuervorauszahlungen 2014 ausgewiesen)


    Diese beiden Beträge (Jahresüberschuss + Gewerbesteuern) habe ich zusammengezählt und diese Summe dann in die Einkommensteuererklärung übertragen. Ist das richtig oder sollen hier nur die Vorauszahlungen für das aktuelle Jahr hinzugezählt werden (also nicht die Nachzahlungen für die Vorjahre)?


    Zudem habe ich eigentlich für 2014 eine Gewerbesteuerrückstellung gebucht. Da diese aber in der GuV nicht zu finden ist (zumindest nicht einzeln aufgelistet), habe ich diese auch nicht abgezogen bzw. dazu gezählt. Richtig oder falsch??????


    Was mir hier auch noch jedes Jahr wieder unklar ist, welchen Betrag aus der GuV verwende ich für die Berechnung der Gewerbesteuerrückstellung??? Ich habe bisher zur Berechnung immer den Jahresüberschuss genommen und dann mit der im Internet zu findenden Formel weiter gerechnet wie folgt:


    + alle Gewerbesteuervorauszahlungen aktuelles Jahr und Nachzahlungen (auch Vorjahre)
    + Nebenleistungen der GewSt (Säumniszuschläge, Verspätungszuschläge, Zinsen und Zwangsgelder)
    = Gewerbeertrag
    + Hinzurechnungen
    - Kürzungen
    = maßgebender Gewerbeertrag
    - Gewerbeverluste aus Vorjahr
    = Vorläufiger Gewerbeertrag (auf 100 € abgerundet)
    - Freibetrag
    = Endgültiger Gewerbeertrag
    x Steuermesszahl 3,5%
    = Gewerbesteuermessbetrag
    x Hebesatz der Gemeinde
    = Gewerbesteuer
    - Gewerbesteuervorauszahlungen (hier wirklich nur die Vorauszahlungen für aktuelles Jahr)
    = Gewerbesteuerrückstellung



    Bitte schnell antworten, wenn sich jemand auskennt, bin mal wieder übelst spät dran mit der Abgabe der EKSt. :censored:


    Vielen Dank schon mal.



    Gruß
    Gisela

  • Hallo G.L.1964,


    wie kannst du eine Rückstellung schon gebucht haben, wenn du sie erst errechnen willst? Verstehe ich nicht ganz ...
    Aber davon abgesehen:
    bei der Gewerbesteuer müssen neben den gezahlten, eventuell für Vorjahre erstattete und zurückgestellten Beträge für die Gewerbesteuer auch noch einige andere Posten dem Jahresergebnis hinzuaddiert werden (Anteil Zinsen, Mieten, nicht abziehbare Bewirtungsaufwendungen, Spenden etc.), genaueres sagt dir dein Steuerberater hierzu oder auch die Hilfe im Steuersparbuch).


    Das Schema stimmt soweit - Kürzungen und Hinzurechnungen sind immer das größte Thema. Nach der Berechnung dann die Rückstellung buchen (per Gewerbesteueraufwand an Gewerbesteuerrückstellung). Damit ist die Rückstellung auch im Aufwand enthalten, verringert also dein Ergebnis noch einmal.


    Im Sparbuch gibst du dann das Jahresergebnis ein (also vor Kürzungen, Hinzurechnungen etc.), bei den Gewerbesteuervorauszahlungen die tatsächlich geleisteten Vorauszahlungen im Jahr 2014 und die Rückstellung, (Berechnung in Anschreiben erwähnen), bei den Hinzurechnungen wird dir schon eine Liste vorgegeben (Zinsen, Mieten, Pachten etc.


    Alternativ kannst du auch das Jahresergebnis korrigieren um den Betrag der Gewerbesteuerrückstellung - leider ist das Formular hier nicht sehr nutzerfreundlich, da die Möglichkeit einer Rückstellung hier nicht mehr berücksichtigt wird. Bei beiden Möglichkeiten (Addition zu den Vorauszahlungen und Korrektur des Ergebnisses) solltest du bei Abgabe das Finanzamt auf den Rückstellungsbetrag hinweisen.


    So, ich hoffe, dir auf die Schnelle ein bisschen geholfen zu haben.


    Gruß nesciens

  • ... danke für die schnelle Antwort.


    Aber ich vergaß zu schreiben, mit was ich arbeite:


    Für den gewerblichen Betrieb nutze ich Unternehmer Suite. Für die Berechnung und Abgabe der Einkommensteuererklärung verwende ich Steuer 2014 von Buhl.


    Ich muss also aus der nach Jahresabschluss 2014 mit Unternehmer Suite erzeugten GuV und Bilanz den richtigen Betrag in die Einkommensteuer übernehmen. Genau da bin ich mir nicht ganz sicher, welcher Betrag aus der GuV oder/bzw. Bilanz dann in die Einkommensteuer eingetragen werden muss.


    LG
    Gisela

  • Hallo Gisela,


    besser als nesciens kann man es nicht beschreiben.


    Im Unternehmer kannst Du nur eine Bilanz nach HGB §266 mit G+V nach HGB § 275 erstellen.


    Fuer Deine Einkommensteuererklaerung benoetigst Du jedoch die "steuerliche Gewinnermittlung" nach § 5 EStG die durch die Hinzurechnung der von nesciens gemachten Hinweise manuell (heisst: auf Papier mit Stift) ausserhalb des Unternehmer erfolgen muss.

  • Danke Franco,


    komme eben erst dazu, im Forum nachzusehen, was läuft.


    Also Gisela:
    nimm das Ergebnis aus der handelsrechtlichen Bilanz, wie in der Unternehmer Suite ermittelt und gehe am besten nach meiner Lösung zwei vor (ist im Endeffekt "klarer" für das Finanzamt). Daher
    steuerlicher Gewinn = Handelsbilanzergebnis ./. Gewerbesteuerrückstellung +./. Zahlungen für Vorjahre
    Die Vorauszahlungen für 2014 werden ja gesondert im Formular abgefragt, daher nicht zu korrigieren.


    nesciens

  • Hallo nesciens!


    Dann wäre der richtige in die Einkommensteuer einzutragende Betrag also z. B. wie folgt:


    43.248 € (aus Bilanz 2014 unter Punkt A. Eigenkapital, Punkt V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag bzw. aus GuV Jahresüberschuss)
    + 391 € (Gewerbesteuerrückstellung 2014)
    + 7.672 € (Gewerbesteuernachzahlung in 2014 für 2013)
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    51.311 € (das wäre also der Betrag, der für die Einkommensteuererklärung (Programm Steuer 2014 von Buhl) verwendet werden muss?


    Ich war der Meinung, dass hier auch noch die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen für 2014 hinzugerechnet werden müssen, denn diese werden über das Steuerprogramm von Buhl nicht mehr abgefragt. Dies wären dann noch zusätzlich 3.373 €, wodurch ich einen Betrag für die Einkommensteuer von 54.648 € erhalten würde. Diesen Betrag habe ich für das Steuerprogramm als "laufende steuerpflichtige Einkünfte" eingetragen. Dann ist das also falsch? Ich hatte so gerechnet:


    43.248 € (aus Bilanz 2014 unter Punkt A. Eigenkapital, Punkt V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag bzw. aus GuV Jahresüberschuss)
    + 391 € (Gewerbesteuerrückstellung 2014)
    + 7.672 € (Gewerbesteuernachzahlung in 2014 für 2012)
    + 3.373 € (Gewerbesteuer-Vorauszahlungen für 2014)
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    54.648 € (das wäre also der Betrag, der für die Einkommensteuererklärung (Programm Steuer 2014 von Buhl) verwendet werden muss?


    Als Anhang habe ich hier mal einen Screenshot vom Steuerprogramm von Buhl angehängt, aus welchem die programmunterstützte Ermittlung des Gewerbesteuer hervorgeht (vor allem, was alles abgefragt wird). Unter "Korrekturen nach Abschnitt 7.1 GewStR 2009" gehört nicht etwa die Gewerbesteuerrückstellung 2014? Diese habe ich nämlich - wie oben beschrieben - bereits vorab manuell abgezogen.





    Ich hoffe, es ist so richtig, denn ich habe die Steuer bereits elektronisch abgegeben ;(


    Danke nochmals allen für Eure Hilfe.


    LG
    Gisela

  • Ich war der Meinung, dass hier auch noch die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen für 2014 hinzugerechnet werden müssen, denn diese werden über das Steuerprogramm von Buhl nicht mehr abgefragt. Dies wären dann noch zusätzlich 3.373 €, wodurch ich einen Betrag für die Einkommensteuer von 54.648 € erhalten würde. Diesen Betrag habe ich für das Steuerprogramm als "laufende steuerpflichtige Einkünfte" eingetragen. Dann ist das also falsch? Ich hatte so gerechnet:

    Die Gewerbesteuervorauszahlungen werden in dem Punkt Hinzurechnungen erfasst. Du hast hier einen grünen Haken, aber keine Eingaben. Das kann nicht sein, wenn du 3.373 € Vorauszahlungen geleistet hast. Im Endeffekt ist der Betrag von 54.648 € richtig, solltest du dem Finanzamt aber dann deine Berechnung noch mitteilen.

  • Die Gewerbesteuervorauszahlungen werden in dem Punkt Hinzurechnungen erfasst. Du hast hier einen grünen Haken, aber keine Eingaben. Das kann nicht sein, wenn du 3.373 € Vorauszahlungen geleistet hast. Im Endeffekt ist der Betrag von 54.648 € richtig, solltest du dem Finanzamt aber dann deine Berechnung noch mitteilen.

    ... hier finde ich aber im Steuerprogramm keinen Punkt, wo ich die Vorauszahlungen eintragen könnte. Hier der Screenshot, von der Seite, die die Berechnung für die "Hinzurechnungen" durchführt:



    Wo müsste das dann hier rein?


    Gruß
    Gisela

  • Hallo Gisela,
    um es kurz zu machen.


    1. hier findet keine Steuerberatung statt und keine Anwender wird Dir Deine Stuererklaerung "ausfuellen". Spaeter heisst es dann villeicht "... aber ich habe die Information aus dem Buhl Forum, da hat mir der Anwender so geantwortet"
    2. hier findet ausschliesslich Hilfe durch Anwender fuer das Programm Unternehmer und WISO Buchhaltung und WIOS L&G statt


    Wenn es um andere Programme geht, stelle bitte in dem entsprechend Forum Deine Fragen

  • ... hier finde ich aber im Steuerprogramm keinen Punkt, wo ich die Vorauszahlungen eintragen könnte. Hier der Screenshot, von der Seite, die die Berechnung für die "Hinzurechnungen" durchführt:

    Entschuldigung, Gisela, hab' dich auf die falsche Fährte gelockt. Der Eintrag erfolgt in der Rubrik "Gewnn"