Telefonkosten in EÜR und KASSE richtig buchen

  • Hallo Forengemeinde,


    bin der neue und werd wohl noch öfteren doofe Fragen stellen. Erstmals versuche ich mich in EÜR&Kasse


    Zunächst muß ich bekennen, dass ich trotz längerem Bemühen keine Suchfunktion gefunden habe mit der ich z.B. nach Telefonkosten suchen könnte.


    gefunden habe ich im Internet folgendes:
    den gesamten Rechnungsbetrag auf das Konto "Telefon" 4920 (SKR 03) buchen
    private Nutzung auf das Konto "Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19 % USt (Telefon-Nutzung)" 8922 (SKR 03) buchen


    Muss ich da eine Buchung splitten und je 50% für Geschäft und 50% für Privat angeben?
    Eine kleine Schritt für Schritt-Anleitung könnte mir da sicher weiterhelfen.


    mein Dank im voraus
    osmia

  • den gesamten Rechnungsbetrag auf das Konto "Telefon" 4920 (SKR 03) buchen

    4920(Soll) an 1200 (Haben) (19% VSt. Automatik 1576)


    private Nutzung auf das Konto "Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19 % USt (Telefon-Nutzung)" 8922 (SKR 03) buchen

    1880 Soll an 8922 Haben (19 % USt. Automatik 1776)


    Aber warum so großzügig 50%?
    Schätzt doch das Finanzamt schon nicht höher als 40% ;) 40%

    • Offizieller Beitrag

    Aber warum so großzügig 50%?

    Ist doch ok so. ?(


    Schätzt doch das Finanzamt schon nicht höher als 40% 40%

    Der verlinkte Fall ist aber kein Standardfall.

    Zitat

    Die Schätzung eines privaten Anteils von 40 v. H. an den Telefonkosten ist im Streitfall dem Grunde und der Höhe nach nicht zu beanstanden. Das FA hat sich zutreffend an den vorgelegten Rechnungen orientiert und seiner Schätzung die darin enthaltenen Kosten für die Auslandsgespräche zugrunde gelegt.

  • danke für die Hilfe.
    dass ich auf diesem Gebiet (noch) keine Ahnung habe ist ja kein Geheimnis.
    Die Aufteilung der Telefon- u. Internetkosten wäre rein nach Gefühl 70% Betrieb und 30% privat. Wenn das FA aber nur max 30% als betriebliche Ausgabe akzeptiert dann werd ich das so angeben.


    Gibt es denn keine Übersicht für EÜR & KASSE, aus der auch Anfänger wie ich ablesen können wie, wo, und zu welchen Anteilen die Ausgaben zu erfassen sind. Ausgaben wie Porto, Verpackungsmaterial, Versicherungen, Heizung, Müll, Grundsteuer, Reparaturkosten hat doch jeder. Also alles was nicht einfach unter Wareneinkauf oder Erlöse zu verbuchen ist.
    Muß dazu sagen, dass ich eine Werkstatt im Keller unseres Hauses betreibe und wegen Staub und Platzmangel sich das Büro mit WC und Dusche im OG befindet. Werkstatt, Materiallager und Büro/WC/Dusche sind flächenmäßig exakt 1/3 der gesamten Fläche.


    danke und allen hier ein gutes Neues

  • Der verlinkte Fall ist aber kein Standardfall.

    Prosit Neujahr und moin moin


    Eben, weil kein Standartfall.


    Hier hat das FA im Zuge einer Betriebsprüfung und Auswertung der Belege einen Privatanteil von 40% fest gestellt. Wären nicht so viel Auslandsgespräche (mit der Familie) geführt worden, (Geschäftskontakte bestanden ja nicht) wäre auch der Privatanteil niedriger ausgefallen.


    Warum also ist es " ?( ok so" wenn der TE sogar 50% seiner Telefonkosten als Privatentnahme ansetzen will? ?(
    Ist doch allgemein gängige und auch vom FA nicht beanstandete Praxis 20% als Privatnutzung anzusetzen.
    Nur € 23,80 anstatt € 60,-- (bei TK netto 100,--) ist doch was. Zumal dann auch noch mal 12 genommen.

    • Offizieller Beitrag

    Warum also ist es " ok so" wenn der TE sogar 50% seiner Telefonkosten als Privatentnahme ansetzen will?

    Wenn es doch vielleicht seinen Gegebenheiten entspricht und er vielleicht bei Einzelnachweis noch weniger beruflichen/betrieblichen Anteil hätte. Du weißt doch rein gar nichts zum Sachverhalt hinsichtlich Umfang etc. . Vielleicht hat das FA den Wert ja auch schon vorgegeben. Er möchte doch nur wissen, wie er seine Zahlen verbuchen kann.

  • Ausgaben wie Porto, Verpackungsmaterial,

    hallo osmia,
    Das wäre z.B. soweit betrieblich veranlasst Ausgaben/Aufwand bei SKR 03 -- 4910 (Porto) o. 4710 (Verpackung)


    Versicherungen, Heizung, Müll, Grundsteuer, Reparaturkosten

    Hier wird es schon etwas kniffliger. Zumal Du ja sogar WC/Dusche bei Deiner 1/3 Ermittlung mit einbezogen hast.
    Bei Strom/Wasser/Heizung etc. wäre das anhand der Versorgerrechnungen noch recht einfach zu bewerkstelligen. 4230-4240
    Bei Miete 4210 wird das schwieriger weil ja eigenes Haus.
    Hier wäre besser ein Steuerberater zu rate zu ziehen.
    In diesem Zuge kannst Du auch gleich einmal wg. Privatanteil Telefon nachfragen ;)

  • hallo miwe4 und maxi_floor,


    da muß ich zum besseren Verständnis doch etwas weiter ausholen.
    Hätte ja nie damit gerechnet UsT und den ganzen Steuerkram ausfüllen zu müssen. Für einen Steuerberater lohnt es bei dem überschaubaren Umfang nicht und selber machen ist momentan ein Buch mit 7 Siegeln. VHS Kurs? Ohne kaufm. Vorbildung eher sinnlose Überforderung. Bisher habe ich meine EÜR ohne VSt und USt mit einer selbstgestrickten Excel Tabelle gemacht. Offenbar wird es aber vom FA in meiner jetzigen Situation nicht mehr so einfach geduldet.


    Vergeblich suche ich nun nach einer auf meine Situation zugeschnittene Lösung. Fängt schon damit an, dass ich kein extra Firmenkonto habe. Bei mir läuft alles über ein und dasselbe Giro Konto. Bezahlen im Baumarkt aus der Geldbörse (Bons werden jeweils auf Eigenbelege geklebt und abgeheftet) andere Einkäufe bezahle ich über PayPal oder Banküberweisung. Kunden zahlen i.d.R. auch mit PayPal oder Banküberweisung.


    Die ganzen Verknüpfungen von Bankkonten zum Programm, Lieferscheine, Rechnungen usw. brauch ich eigentlich nicht. Einzig eine nachvollziehbare Aufstellung meiner Einnahmen und Ausgaben mit dem Komfort von Vorlagen wäre wichtig für eine prüfungssichere EÜR.Hab mir die Wisobücher zum Programm bestellt und hoffe dort findet sich eine Schritt-für Schritt- Anleitung die mir weiterhilft.


    Der Betrieb befindet sich im eigenen Haus und hat einen Flächenanteil von 33%. Alle Darlehen sind demnächst bezahlt. WC deshalb, weil ich viel Zeit am Rechner verbringe. Webshop pflegen, CAD Konstruktionen,
    Rechnungen, Onlineporto, Korrespondenz und nebenbei muß man halt auch mal aufs WC
    Die Dusche deshalb, weil sie ohnehin schon da ist und ich mich dort nach der oft sehr staubigen Holzarbeit duschen kann ohne den Dreck durch die ganze Wohnung zu tragen.

  • Vergeblich suche ich nun nach einer auf meine Situation zugeschnittene Lösung

    Hallo osmia,
    wie ich oben sehe versuchst Du Dich derzeit an WISO EÜR & Kasse, ......
    Ich selbst kenne dieses Prog. nicht, scheint aber für Kleinunternehmer/Selbständige ein gutes Einstiegsprogramm zu sein und reicht fürs erste völlig aus.
    Den Rest was vllt. nicht so gut in der Programmhilfe erklärt ist, wirst Du Dir hier oder den vielen anderen Portalen im Netz anlesen.
    Was ich mit dem Satz "Steuerberater zu rate ziehen" meinte war: "Dieses "Software-Forum" kann bei der Bedienung der Buhl-Programme evtl weiter helfen. Doch für Buchführungs;-Steuer-Fragen sind die speziell dafür ausgebildeten Berufe zuständig. Die haben auch Familie zu ernähren..... ;)

  • Hätte ja nie damit gerechnet UsT und den ganzen Steuerkram ausfüllen zu müssen

    das musst du nur, wenn du nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen kannst. Wenn du keine Umsatzsteuer berechnest, fällt auch hier keine an. Dann wird das Ganze vielleicht schon etwas einfacher. Aus deinem Beitrag war nicht ersichtlich, dass du als Kleinunternehmerin arbeitest.



    VHS Kurs? Ohne kaufm. Vorbildung eher sinnlose Überforderung

    Gerade für die absoluten Laien sind diese Kurse ja gedacht - ich kann dir nur empfehlen, die hier einige Grundlagen anzueignen. Geht aber auch bei Buhl - bieten auch Einsteigerkurse an (ob für EÜR & Kasse, weiß ich nicht, da ich dieses Programm nicht habe).


    Eventuell reicht dir sogar das Steuersparbuch. Hier ist eine Einnahmenüberschussrechnung vorhanden - sowohl als ganz einfache Lösung im Modul Einkommensteuer, als etwas erweiterte Lösung (mit einigen Musterbuchungen als Voreinstellung) im Modul Einnahmenüberschussrechnung. Hier hast du auch die Möglichkeit zu online-Banking, falls du willst.


    Was ich dir aber dringend empfehlen würde: richte ein eigenes Konto für dein Gewerbe/freien Beruf o.ä. ein. Einmal, weil die Banken es nicht sehr gerne sehen, wenn die Privatkonten mit den entsprechenden Konditionen für berufliche Zwecke "missbraucht" werden und zum anderen, weil du dann besser den Überblick über deine beruflichen Finanzen hast. Bargeld kannst du dann entweder von Zeit zu Zeit vom "Dienst"-konto auf das Privatkonto überweisen, buchen wie hier jetzt schon weiter oben beschrieben, über Privateinlage.


    Du wirst dich auch mit dem Thema "Arbeitszimmer" befassen müssen. Bei 33% Anteil fließt da einiges in deine EÜR ...


    Gruß und gutes Gelingen
    nesciens

    • Offizieller Beitrag

    WC deshalb, weil ich viel Zeit am Rechner verbringe. Webshop pflegen, CAD Konstruktionen,
    Rechnungen, Onlineporto, Korrespondenz und nebenbei muß man halt auch mal aufs WC
    Die Dusche deshalb, weil sie ohnehin schon da ist und ich mich dort nach der oft sehr staubigen Holzarbeit duschen kann ohne den Dreck durch die ganze Wohnung zu tragen.

    Das alleine ist noch keine Begründung. Bei beruflich/betrieblich genutzten Räumen in einem im Eigentum stehenden Gebäude, evtl. sogar noch ein EFH, gibt es ziemlich kleinliche Anforderungen. Ich würde bei entsprechender Geltendmachung in jedem Fall mal einen, ggf. auch unangemeldeten, Besuch eines Mitarbeiters der Finanzverwaltung einplanen. Und hoffentlich hast Du dann schon fertige Grundrisse, Skizzen, Wohn-/Nutzflächenberechnungen parat. Da hängt so einiges dran.


    Und so ein kleiner Fall ist es nach Deiner Schilderung gar nicht, eben gerade durch die vorgenannte Angelegenheit. Ich fürchte auch, dass Du professionelle Hilfe benötigst.


    Konten lieber heute als morgen trennen!

  • Und hoffentlich hast Du dann schon fertige Grundrisse, Skizzen, Wohn-/Nutzflächenberechnungen parat. Da hängt so einiges dran.

    solche Pläne und Berechnungen habe ich bereits vorliegen und werde sie zusammen mit ein paar weiteren Fragen u.a. zur Gültigkeit einer Excel Tabelle mit USt/VStfür EÜR, Telefon, Versicherungen, Nebenkosten beim FA vorlegen. 33% ist echt reiner Zufall.



    Aus deinem Beitrag war nicht ersichtlich, dass du als Kleinunternehmerin arbeitest.

    nach 3 Jahren Kleinunternehmertum und durchbrechen der 17.500€ Umsatzschallgrenze wurde ich vom FA freundlich auf die Möglichkeit der Besteuerung hingewiesen.
    :D

    • Offizieller Beitrag

    solche Pläne und Berechnungen habe ich bereits vorliegen und werde sie zusammen mit ein paar weiteren Fragen u.a. zur Gültigkeit einer Excel Tabelle mit USt/VStfür EÜR, Telefon, Versicherungen, Nebenkosten beim FA vorlegen. 33% ist echt reiner Zufall.

    Das ruft förmlich nach einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung.

  • Das ruft förmlich nach einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung.

    den gesamten Rechnungsbetrag auf das Konto "Telefon" 4920 (SKR 03) buchen
    private Nutzung auf das Konto "Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19 % USt (Telefon-Nutzung)" 8922 (SKR 03) buchen

    Hallo zusammen,


    miwe4 hat schon Recht - hier besteht eine latente Gefahr, denn
    a) auf wen lautet denn die Telefonrechnung? Auf die Firma oder auf privat? Im ersteren Fall muss wie von osmia im ersten Beitrag geschrieben alles in die Kosten gebucht werden und dann die private Telefonnutzung (analog zur Kfz-Nutzung bei Firmen-Pkw) über Erträge (ab 1.1.2016 Umsätze) gebucht werden. Dann geht nichts mit der sofortigen Aufteilung auf gewerblich - privat.
    b) Wenn die private Adresse genutzt wird, kann keine Vorsteuer gezogen werden. Als Privatier ist osmia nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Dann kann zwar die (vereinfachte) Buchung über die Aufteilung gemacht werden, aber eben ohne Vorsteuer.
    c) Da hier auch Arbeitszimmer angefragt wurde (hoffentlich nirgends Vorsteuer gezogen), hat das Finanzamt eventuell schon einen Anfangsverdacht (Hinweis auf Excel-Tabelle zu USt/Vorsteuer).


    nesciens

  • b) Wenn die private Adresse genutzt wird, kann keine Vorsteuer gezogen werden. Als Privatier ist osmia nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

    Aha.
    ?( Und was wenn der Gewerbetreibende Hans Müller heißt und in der Vorstadtstraße 7 in Märchendorf wohnt, sein Gewerbe als ebendieser Hans Müller wohnhaft ebenso angemeldet hat?

  • dann wird aus dem Zusammenhang heraus nachzuweisen sein, ob es sich um eine Rechnung an das Gewerbe oder an die Privatperson handelt. Z.B. indem in Rechnungen der Zusatz "....meister", "Designerin" oder ähnliche Hinweise auf das Gewerbe stehen.
    Insbesondere wenn bei Telefonkosten das Telefon in der Privatwohnung steht, ist die Wahrscheinlichkeit, dass es sich um eine gewerbliche Telefonanmeldung handelt, nicht sehr hoch. Dann müsste in der Anmeldung bei der Telefongesellschaft z. B. auf das Gewerbe hingewiesen werden, was aber dann meistens andere Tarife nach zieht!

  • nachzuweisen sein.......Zusatz "....meister", "Designerin" oder ähnliche Hinweise auf das Gewerbe stehen.

    Der Zusammenhang ergibt sich doch daraus, dass der eine Hans Müller keine VSt. zieht und bei seiner EkSt-erklärung keine Telefonkosten angibt, der andere (gleiche) Hans Müller gleiche Adresse aber schon.


    ?( also mit welcher Begründung sollte da ein Zusatz stehen?


    Schließlich reicht zur Gründung eines Gewerbes Vor u. Nachname des künftigen Unternehmers. Einmal von Ergänzung der Firmenbezeichnung wäre möglich für eine etwaige Eintragung ins Handelsregister. Selbst dem FA.genügt Name u. Anschrift


    Hat das TK-Unternehmen sich doch an § 14 UStG Abs. 4 gehalten und alles dort geforderte erfüllt.


    Der Unternehmer (welcher übrigens keine Pflicht hat Hinweise auf die Art des Gewerbes oder Zusatz wie Meister, Doktor, Professor etc. in seiner Adresse zu führen) hat eine Rechnung welche auf seinen Namen/Anschrift lautet und kann diese geltend machen.


    Als Privatperson kann er das nicht, daher gibt es " Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19 % USt"



    Insbesondere wenn bei Telefonkosten das Telefon in der Privatwohnung steht, ist die Wahrscheinlichkeit, dass es sich um eine gewerbliche Telefonanmeldung handelt, nicht sehr hoch.

    hmmm...und was ist mit den Gewerbetreibenden welche ihre Geschäfte gerade eben aus ihrer Privatwohnung tätigen? Sollen die extra ein Büro anmieten um ihren "Onlineshop" zu betreiben?


    OT:
    Ein Familienangehöriger handhabt das schon 35 Jahre so ohne jegliche Beanstandung durch das FA. oder den zwischenzeitlich 3 Steuerberater

  • Ein Familienangehöriger handhabt das schon 35 Jahre so ohne jegliche Beanstandung durch das FA. oder den zwischenzeitlich 3 Steuerberater

    und? Das heisst noch lange nicht, dass es richtig ist - ich würde eher sagen, Glück gehabt und noch keine Betriebsprüfung, also Kleinbetrieb.