"Vorweggenommene Werbungskosten" bei doppelter Haushaltsführung

  • Guten Abend,
    aus beruflichen Gründen beziehe ich ab morgen, 1.1.2016, eine Zweitwohnung. Für diese Wohnung habe ich heute schon bzw. noch einige notwendige Einrichtungsgegenstände (Bett, Matratze, Küche, Schrank, Vorhänge) gekauft, damit ich am langen Wochenende gleich mit Einrichten anfangen kann.
    Da ich in 2015 meine Einkünfte noch als Selbständiger (ab 2016 Angestellter) erzielt habe, muss ich natürlich eine Einkommensteuererklärung abgeben. Die Anschaffungskosten für das Mobiliar möchte ich als "vorweggenommene Werbungskosten" geltend machen. Ich habe schon etwas im WISO-Steuersparbuch herumprobiert, allerdings gibt das Programm eine Fehlermeldung aus ("Datum darf nicht über dem Steuerjahr sein"), wenn der Beginn des Mietverhältnisses am Arbeitsort am 1.1.2016 beginnt. In welchem Feld gebe ich die Kosten für die Möbel denn nun an? Oder bleibt der Beginn des Zweitwohnsitzverhältnisses (Mietbeginn) unangegeben?


    Vielen Dank für alle Hinweise.

    • Offizieller Beitrag

    WISO-Steuersparbuch

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    Und auf die Dinge dem Grunde und der Höhe nach eingehen zu wollen: Wie bei ähnlichen Problemen im Forum schon beschrieben, einfach 31.12.2015 eingeben und in dem ohnehin erforderlichen Begleitschreiben alles erläutern.