Fahrtkosten (?) als Ausgabe bei EÜR?

  • Hallo,


    ein frohes neues Jahr an alle.


    Ich bin gerade dabei meine Steuererklärung für 2015 abzuschließen.


    Ich habe ein nebenberufliches Gewerbe mit Kleinunternehmerregelung.
    Ich filme ab und zu Fußballspiele im Auftrag einen Unternehmens. Mein Arbeitsort sind die verschiedenen Fußballstadien. Es gibt keine festen Ort. Ich benutze den PKW von meinem Vater. Nun gibt es ja diese Entfernungspauschalen, Reisekosten, Geschäftsfahrten etc....als was gelten denn diese Fahrtkosten und wo trage ich sie bei WISO:steuerSparbuch 2016 ein?
    Der Auftraggeber zahlt übrigens noch 30ct pro Kilometer dazu, für Hin- und Rückfahrt.

    • Offizieller Beitrag

    Die erweiterte Forumssuche hast aber schon einmal bemüht?


    Ansonsten würde ich ohne nähere Kenntnis davon wer welche Kosten für das Fahrzeug nachweislich getragen hat erst einmal von nicht abziehbarem Drittaufwand ausgehen.

  • Hallo steffs,


    im Prinzip sind Fahrtkosten in einer EÜR ansetzbar (du findest hierzu viele Einträge hier im Forum, nur suchen). Aber:
    wenn du
    a) das Auto deines Vaters benutzt und damit keine eigenen Kosten hast und
    b) der "Arbeitgeber" die Kosten mit 0,30 €/km ersetzt, was willst du dann noch in der EÜR angeben? Die Erstattung musst du auf alle Fälle als Einnahmen deklarieren (Saldierungsverbot, nicht wie bei Arbeitnehmern einfach abziehen).
    Das Finanzamt wird dich fragen, welchen Pkw du benutzt hast und welche Kosten dir dafür angefallen sind. Es wäre also gut, wenn du nachweisen könntest (im Sinne von Glaubhaft machen), dass du deinem Vater Benzingeld etc. gezahlt hast. Aber auch dann werden Sie eventuell einen Nachweis über die Höhe der Kosten verlangen, hier könnten nämlich die 0,30 € Pauschale zu hoch sein.


    Also: bemühe einmal die erweiterte Suche hier im Forum, die Hilfefunktion im Steuersparbuch und die gesonderte steuerliche Hilfe, die im Steuersparbuch integriert ist.


    Zum Eintragen: du musst für deinen Nebenberuf eine ganz normale Einnahmenüberschussrechnung machen, in der Einnahmen und Ausgaben in verschiedenen Rubriken abgefragt werden. Dort musst du dann deine entsprechenden Eingaben machen. Ob du dabei die in der Einkommensteuererklärung unter Gewinneinkünfte integrierte EÜR wählst oder das eigenständige Modul Einnahmenüberschussrechnung hängt vom Umfang deines Gewerbes ab. So wie du es schilderst, reicht m. E. nach die integrierte Lösung.


    Auf gutes Gelingen
    nesciens