Hallo,
ich bin generell nach § 4 UStG umsatzsteuerbefreit.
Nachdem ich die Jahre zuvor in den Vorinstanzen im Rahmen eines Rechtsstreites unterlegen war, bahnte sich im Jahre 2015 ein Sieg in der letzten Instanz an.
Zu einem Urteil kam es jedoch letztlich nicht mehr, da mir die Gegenseite einen Vergleich anbot.
Im Rahmen dessen hat man mich für alle Unannehmlichkeiten (Gerichtskosten etc.) entschädigt (m.E. eine Art Schadensersatz).
Das entsprechende Abkommen zum Vertrag regelte, dass mir eine Summe x EUR (mit x = 20k EUR) überwiesen werde - was dann auch geschah - womit alle gegenseitigen Forderungen beglichen sein sollten; Ziel war es dass ich mit 0 EUR "Kosten" etc. aus dem Gesamtverfahren entlassen werden sollte.
Frage:
Ich gehe nun davon aus, dass diese Entschädigung nicht steuerbar ist oder irgendeine Art von Umsatzsteuer o.ä. darauf anfällt (genauso wie die zuvor angefallenen Gereichtskosten ohne Umsatzsteuer waren), richtig?
Dementsprechend würde ich das im WISO Sparbuch 2016 unter Betriebe -> Gewerbetreibende -> Laufende Einkünfte 1.Gewerbebetrieb -> EÜR 1.Gewerbebetrieb -> Betriebseinnahmen unter Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer eintragen.
Wäre das korrekt?
Meine "üblichen" Einnahmen sind seit jeher nach § 4 UStG umsatzsteuerbefreit und zählen somit nicht für die 17500 EUR Grenze, richtig?
Wenn auch diese Entschädigungen nicht steuerbar sind würden sie auch nicht für die 17500 EUR Grenze zählen, richtig?
Damit würde ich dann Kleinunternehmen bleiben.
Soweit alles korrekt?
Danke.