Minijob - Umstellung Verwaltung Mitarbeiterdaten von sv./net auf Wiso Lohn und Gehalt

  • Hallo,


    wünsche Euch zunächst ein erfolgreiches neues Jahr und nun direkt zu meiner Frage:
    Wir haben die Meldungen u.ä. für unsere Minijobber bisher direkt über sv./net erledigt und nur unsere(n) VollzeitMA über Wiso Lohn&Gehalt abgerechnet. Mit dem neuen Jahr möchte ich nun alles über L&G abwicklen und bin unsicher, ob folgende Vorgehensweise richtig ist:
    1)Ich würde die MA jetzt manuell über sv./net per 31.12. abmelden (Abmeldegrund 36 - wegen Wechsel des Entgeltsystems) und dann per 01.01.2016 über Lohn und Gehalt (Meldegrund 13) wieder neu anmelden. Ist das so praktikabel?
    2) Bisher habe ich immer die Beitragsnachweise über sv./net nur geändert, jetzt müsste ich diesen wohl abmelden? Weiß jemand, wie man das über Sv./net macht? Mit würde jetzt nur einfallen, den letzten Beitragsnachsweis als Korrekturmeldung mit Befristung per 31.12.15 anzugeben. Das klingt aber irgendwie albern....


    Hoffe, es kann mir jemand helfen und vielen Dank schonmal.


    LG
    Toggle

  • Moin Toggle,


    was mir jetzt nicht ganz klar ist: hast Du nur die Meldungen für die Minijobber extern gesendet oder auch die für die Vollzeit MA?


    Für die Minijobber wäre Dein unter 1.
    angedachtes Verfahrens m. E. erstmal schon okay..


    Gruss
    Maulwurf


    Nachtrag: dir Meldungen wg. Änderung des Abrechnungssystem sind nur "optional", Du als Datenlieferant bleibst ja, also dürfte auch für die Minijobber nur keine Neuanmeldung mit Grund 10 erfolgen..

  • Hallo Toggle,


    zu 1. Das ist richtig
    zu 2. keine Korrektur
    unter sv net classic nur abmelden unter > Meldungen zur SV findest Du unter Abmeldung mit Meldegrund 36 (hast Du ja unter 1. schon geschrieben)
    in wiso L&G Anmeldung dann mit Meldegrund Systemwechsel

  • Moin,


    okay, was mir jetzt nicht ganz klar ist; warum soll auch die Vollzeit-MA neu angemeldet werden; so wie ich es verstanden habe, lief diese doch (auch mit den Meldungen) über L+G? Bin ich bllind :golly:


    Danke
    Maulwurf

  • Hallo Maulwurf,


    ich habe mich vielleicht etwas missverständlich ausgedrückt, bei dem Vollzeit-MA bleibt alles, wie es ist. Es ging nur um die Minijobber.


    Gruß
    Toggle

  • Hallo zusammen,


    leider hänge ich jetzt schon wieder fest und konnte auch in den bisgerigen Forumsbeiträgen nichts dazu finden:


    1)Ich habe jetzt die Daten für den bereits letztes Jahr angestellten Minijobber angegeben. Als Abrechnungsbeginn habe ich 01.01.16 und als Ersteintrittsdatum 01.02.2015 gewählt. Jetzt wird Systemseitig automatisch eine SV-Meldung mit Meldegrund 11 (Wechsel KK) angegelgt, richtig ist aber Meldegrund 13 (Systemwechsel). Meldegrund selbst auszuwählen ist m.E. nicht möglich. Weiß jemand, was ich falsch gemacht habe?


    2) Bei dem MA erscheint unter Lohn-Abrechnungsdaten der Reiter Vortragswerte und ich muss hier die Felder auch befüllen. (Bei einem anderen Minijobber, der erstmalig ab 01.01. beschäftigt wird, taucht dieser Reiter nicht auf. )
    Es wird jetzt automatisch immer wieder der Haken bei `Ist bereits bei ElStam angemeldet`gesetzt, ich habe aber überall, wo notwendig, den Personengruppenschlüssel 109 (Minijobber) angegeben, so dass ELSTam hier ja eigentlich gar nicht relevant sein dürfte. Ferner soll ich die Vorjahreswerte erfassen. (Vorjahres-SV-Differenz zur Bemessungsgrenze...) erfassen. Ich verstehe den Sinn dahinter nicht.


    Vielen Dank schonmal.


    LG
    Toggle

  • Moin Toggle,


    zu Deiner ersten Frage: wenn man bei einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis durch "Neu/Kopieren" ein "neue" anlegen will, steht unter Grund auch bei mir nur "Änderung der Abrechnungsvorgaben" zur Verfügung. Wenn Du aber über eine "ganz neues" Beschäftigungsverhältnis gehst, steht der Systemwechsel zur Verfügung..allerdings hätte der MA ja dann auch eine andere MA-Nummer...wäre aber vielleicht ein Weg (lässt sich ja plausibel erklären, warum eine zweite MA-Nummer verwendet wird).


    Zu Deiner zweiten Frage: hast Du denn mal probiert, im Reiter "Steuer" unter "Lohnsteuerart" Geringfügigbeschäftigte(Aushilfe) einzugeben - damit wird ja die pauschale Lohnsteuer berechnet. Was ja nicht bei allen Minijobbern zwangsläufig der Fall ist (kann ja auch individuell nach den Steuermerkmalen erfolgen) - dehalb evtl. die Abfrage.


    Gruß
    Maulwurf

  • Moin Maulwurf,


    schonmal danke für Deine Antworten. Den Systemwechsel konnte ich auswählen und habe das auch so angegeben. Allerdings wird halt für die SV-Meldung automatisch der Meldegrund 11 generiert, Korrekt müsste hier aber Meldegrund 13 erzeugt werden. Und ich habe keine Idee, ais welchen Eingaben die Meldegründe erzeigt werden bzw. was ich in meinem Fall ändern müsste.


    Ja, ich habe überall, wo auswählbar die Merkmale für Geringfügige Beschäftigung und Pauschalsteuersatz ausgwewählt.


    Gruße
    Toggle