Geschäftsessen absetzbar, wenn Kunde selbst zahlt?

  • Vielleicht eine blöde Frage: Ich treffe mich zu einem Akquisegespräch mit einem potenziellen Kunden in einem Restaurant, jeder bezahlt aber selbst. Kann ich die Kosten (also mein eigenes Essen) trotzdem als Betriebsausgabe absetzen?

  • wenn ich die Antwort gewusst hätte, hätte ich ja nicht gefragt :) Bei der klassischen "Bewirtung" zum Ziel einer Geschäftsanbahnung oder der Kundenpflege kann schließlich das eigene Essen auch mit abgesetzt werden und nicht nur das Essen des Kunden. Will sich der (potenzielle) Kunde partout in einem Restaurant oder in einem Café treffen, um ein mögliches gemeinsames Projekt zu besprechen, habe ich betrieblich veranlasste Ausgaben, auch wenn ich nur mein eigenes Essen zahle. Sooo blöd fand ich die Frage deshalb eigentlich nicht... :S Aber trotzdem danke fürs schnelle Feedback.

  • Bei der klassischen "Bewirtung" zum Ziel einer Geschäftsanbahnung oder der Kundenpflege kann schließlich das eigene Essen auch mit abgesetzt werden und nicht nur das Essen des Kunden

    ja - aber deshalb wird ja gekürzt auf 70% absetzbar. Genau darum, um den Eigenanteil pauschal aus den absetzbaren Kosten zu elimieren.

  • Das stimmt so nicht ganz. Auch bei der Bewirtung kannst Du nur 70% absetzen (als gewinnmindernde Betriebsausgaben), die 30% decken Deinen privaten Anteil ab und werden als "nicht abzugsfähig BA" erfasst.


    Gruss
    Maulwurf

    • Offizieller Beitrag

    So hat er aber keine Bewirtungskosten, sondern "nur" Reisekosten, die dann allerdings nach den dafür geltenden Regelungen hinsichtlich Art und Umfang zu prüfen sind. Eben Verpflegungsmehraufwendungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschrift wie jeder andere aus beruflichen/betrieblichen Gründen vom Wohn-/Betriebssitz Abwesende auch und demgemäß abzugrenzen. Er wird in dem Fall nicht besser gestellt als jeder andere Reisende auch. Er ist aus beruflichen Gründen von zuhause bzw. vom Firmensitz abwesend und hat dann eben seine Reisekosten nach steuerlichen Kriterien zu ermitteln. Er hat definitiv keine Bewirtungskosten, da er ja eben gerade nicht bewirtet hat.

  • deshalb wird ja gekürzt auf 70% absetzbar. Genau darum, um den Eigenanteil pauschal aus den absetzbaren Kosten zu elimieren.

    Auch bei der Bewirtung kannst Du nur 70% absetzen

    Und was hast du jetzt anderes gesagt als ich? Wenn schon korrigieren, dann aufpassen ...

  • Die Antworten haben sich zeitlich überschnitten, sollte ich jetzt meinen Beitrag löschen?


    Danke auch hier für den freundlichen Hinweis / Belehrung :)


    Maulwurf

    Entschuldigung, hatte ich so nicht gesehen ...