Haushaltsnahe Dienstleistungen

  • Hallo,


    ich vermiete eine Eigentumswohnung die in Grunstücksgemeinschaft mir und meiner Ex-Frau gehört. Derzeit erstelle ich über das WISO-Programm die Feststellungserklärung zur Aufteilung der Einkünfte. Von der Hausverwaltung habe ich pauschal die Beträge für die haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen bescheinigt bekommen.


    Nur wo im Programm muss ich das eintragen ?


    Vielen Dank für eure Hilfe !

  • Was haben haushaltsnahe Dienstleistungen für eine Auswirkung beim Vermieter/Eigentümer?
    MW kann der Eigentümer die Gesamtrechnung als Aufwendung (Werbungskosten) geltend machen, genau wie alle anderen Aufwendungen auch (mit Ausnahme der Rücklagen). Die Bescheinigung geht an den Mieter, der sie bei seiner Steuererklärung geltend machen kann.


    -Hi

    • Offizieller Beitrag

    Was haben haushaltsnahe Dienstleistungen für eine Auswirkung beim Vermieter/Eigentümer?
    MW kann der Eigentümer die Gesamtrechnung als Aufwendung (Werbungskosten) geltend machen, genau wie alle anderen Aufwendungen auch (mit Ausnahme der Rücklagen).

    Sagte ich doch.

    In die der Art der Leistungen entsprechende/n Zeile/n zu den Werbungskosten der Anlage V.

  • Materialkosten 500 €
    Arbeitslohn 1.000 €


    Eigentümer (Vermieter) kann im Formular VV Seite 2, Zeile 39/41, 1.500 € als Erhaltungsaufwendungen geltend machen.
    Mieter kann 500 € mit entsprechender Bescheinigung im Mantelbogen Zeile 75 eintragen. Der Eigentümer kann dort diesen Betrag nicht eintragen.


    Dies ist ein Beispiel für eine Rechnung für ausgeführte Arbeiten. Geht auch mit Schornsteinfeger, Hausmeister, Aufzugswartung etc. Beachten:https://www.zds-schornsteinfeg…teinfeger-rechnungen.html


    -Hi

  • muss hier aber 1.000 sein, da die Lohnkosten absetzbar sind, nicht die Materialkosten