Habe die ganz normale Abrechnung der Ust. Quartalsweise, sodass immer zum 10. Januar/April/Juli/Oktober via Einzugsermächtigung abgebucht wird. Im letzten Jahr war der 10. Januar ein Samstag und so war die Frist der 12.01.15 und man musste das 4. Quartal 2014 (da ja mehr als 10 Tage) dem Jahr 2015 anrechnen. Hatte ich im letzten Jahr noch nicht gewusst und nur durch die Änderung des Finanzamtes festgestellt. Nun ist am 10. Januar 2016 ein Sonntag. So müsste dann ja die Ust. für 4/2015 auch wieder 2016 zugerechnet werden, oder? Frage hier, weil ich diesen Fehler nicht noch mal machen möchte....... kann man dies beim Wiso Sparbuch bei der EÜR oder UstvA irgendwie nachlesen?
10 Tages Regelung für Ust. Voranmeldung 4. Quartal 2015
- otto1234
- Unerledigt
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Moin Otto,
diese Frage stellt sich. öfter.. Bestimmt findest Du dazu etwas in der erweiterten Suche (oben rechts).
Oder schau mal hier:http://www.roedl.de/themen/ofd…n-wiederkehrende-ausgaben
Gruss
Maulwurf -
diese Frage stellt sich. öfter.. Bestimmt findest Du dazu etwas in der erweiterten Suche (oben rechts).
z.B.: https://www.buhl.de/wiso-softw…/Search/?q=wiederkehrende
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