Kurzfristiger Minijob, richtige Berechnungsformel

  • Hallo, ich habe jemanden Kurzfristig für ein paar Tage auf 70 tagebasis "Kurzfristiger Minijob" eingestellt.
    https://www.minijob-zentrale.d…pauschalabgaben/node.html



    Meine Frage ist nun die Berechnung.



    Wenn der Angestellte die Lohnsteuer (25%) übernimmt, muss ich nun:



    1.) Geldbetrag x 0,75 (100x0,75=75,-€)



    oder



    2.) Geldbetrag / 1,25 (100/1,25= 80€)



    rechnen



    Welche Berechnung ist korrekt?




    Sind die 25% - 2.) enthalten in den 100,-€ oder 1.) werden sie abgezogen?




    Vielen Dank

  • Moin,


    "normalerweise" über nimmt der AG die pauschale Steuer in Höhe von 25%. Er zahlt dann den Lohn z. B. 100,-- und die 25% ans FA.
    Wird sie nun dem AN "übergeholfen", erhält er nur noch 75% (von z. B. als Lohn verbarten € 100). Oder habe ich die Frage nicht richtig verstanden?


    Gruss
    Maulwurf

  • Deshalb schrieb ich: AG zahlt Lohn *und* die Pauschalsteuer, hier also gesamt € 125.
    Ist nicht wie beim "normalen" Bruttolohn des AN, von dem die Abzüge wie Lohnsteuer und SV abgezogen werden, denn Schuldner ist hier grundsaetzlich der AG, der die Steuer nur auf den AN "abwälzt".

  • Das ist leider falsch.



    Als Arbeitgeber kann man bei der geringfügigen Beschäftigung die 25% abziehen, oder selbst bezahlen, also oben drauf legen oder per Lohnsteuerkarte abrechnen lassen.
    Wobei ersteres das günstigere ist für den Arbeitgeber.


    Dennoch ist die Frage, wenn ich Abziehen würde, wie wäre die Formel?


    1.) Geldbetrag x 0,75 (100x0,75=75,-€)


    oder


    2.) Geldbetrag / 1,25 (100/1,25= 80€)

    Einmal editiert, zuletzt von RycoDePsyco () aus folgendem Grund: Aus Arbeitnehmer Arbeitgeber gemacht.

  • Was ist hier bitte falsch?
    Wenn ich von *normalem* Bruttolohn spreche, meine ich bestimmt keine kurzfristige Beschäftigung. Und was günstiger ist, kann man so pauschal, ohne Kenntnis der Beträge, wohl auch kaum sagen.


    Ich denke auch nicht, dass Du Deine Frage mehrmals wiederholen musst, der Inhalt ist ja nicht *so* komplex.


    Viel Erfolg weiterhin

  • Hallo,


    das widerspricht aber dem in deinem Link gegebenen Informationen - die Pauschalierung gilt ja nur, weil der Arbeitgeber zahlt! Ein Abzug beim Arbeitnehmer geht nur gegen Lohnsteuermerkmale (also Elstam-Abruf) mit der nach diesem Merkmalen gültigen Steuer laut Lohnsteuertabellen.
    Der Arbeitgeber kann nur die Sozialversicherungsbeiträge überwälzen - für die Lohnsteuer gelten andere Regelungen! Also hole dir über Elstam die Lohnsteuermerkmale - selbst bei Klasse 6 kommen bei einem Lohn in Höhe von 100 Euro keine 25 Euro Lohnsteuer zusammen.


    Insofern verstehe ich dein Problem auch nicht - du zahlst die 25% auf die 100 Euro.


    nesciens