Hallo zusammen!
Ich hoffe ich verwende die richtigen Begriffe
Ich brauche zu folgendem Sachverhalt eure Hilfe:
Bisher lag eine Erbengemeinschaft, bestehend aus den Brüdern A, B und C, vor. Diese verpachtete bislang ein 10 Hektar große, landwirtschaftliche Fläche an den Landwirt P.
Die Ein- und Ausgaben wurden immer im Rahmen einer gesonderten Feststellungerklärung zu je 1/3 auf die Brüder verteilt.
Nach der Auflösung der Erbengemeinschaft sind nun Die Brüder A (zu 1/10) und B (zu 6/10) sowie der Landwirt P (zu 3/10) Eigentümer der landwirtschaftlichen Fläche.
Die Landwirt P zahlt weiterhin eine Pacht an die Brüder A und B und gibt diese in der eigenen Steuererklärung als Ausgaben an.
Nun zu meinen Fragen:
Wie erfolgt nach der Auslösung der Erbengemeinschaft die Besteuerung der Pachteinnahmen der Brüder A und B?
Vom Bauchgefühl wurde ich sagen, dass weiterhin eine gesonderte Feststellungserklärung unter gleichen Steuernr. wie bisher beim FA einzureichen ist.
Für Bruder C wird der Austritt aus der Gemeinschaft angegeben. Die Pachteinnahmen werden auf die Brüder zu 1/7 bzw. 6/7 verteilt.
Der Landwirt P tritt nicht in die Gemeinschaft ein, da er zwar Miteigentümer ist, jedoch nur Ausgaben und keine Einnahmen hat.
Die Pacht gibt er wie bisher als Ausgaben in der eigenen Steuererklärung an.
Liege ich mit meinem Bauchgefühl richtig oder muss P neuer Beteiligter der Gemeinschaft werden?
Vielen Dank im Voraus für euere Tipps.