Vorhandenes Guthaben verbuchen?

  • Guten Abend,


    kann mir jemand erklären wie ich ein vorhandenes Guthaben richtig verbuche? Ich habe für 2016 eine neue EÜR erstellt und hatte noch 1,33 € auf meinem PayPal-Konto, jetzt geht die ganze Sache natürlich nicht auf.


    Für viele hier wahrscheinlich "Peanuts", aber ich verzweifel gerade daran. ?(


    Vielen Dank im Vorraus.

    »When you lose small mind, you free your life!«
    Serj Tankian

  • Hi Maulwurf,


    erstmal Danke für deine Antwort. Da ich ein neues Bankkonto eröffnet habe, zum Regelsteuersatz gewechselt bin etc. pp, dachte ich, dass eine neue "leere" Datei für 2016, zwecks der Übersicht, sinnvoll wäre.


    Wahrscheinlich eine nicht so tolle Idee, aber aufgrund dessen hab ich jetzt die 1,33 € Differenz, die ich ja, irgendwie, buchen muss.


    Wäre super, wenn jemand bezüglich der Buchung einen Vorschlag hätte. :)

    »When you lose small mind, you free your life!«
    Serj Tankian

    Einmal editiert, zuletzt von Psychological1134 ()

  • Hallo Psychological1134m


    das ändert doch nichts an der Tatsache, dass Saldovorträge natürlich übernommen werden müssen, also als solche noch einbuchen.


    nesciens

  • Hallo nesciens,


    danke für deine Antwort. Ich versuche mein Anliegen mal kurz zu erläutern:


    Ich habe im August 2015 ein Gewerbe angemeldet und mich für die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG entschieden, da ich im ersten Geschäftsjahren von relativ niedrigen Umsätzen ausging. Aufgrund dessen entschied ich mich auch gegen ein Geschäftskonto, was natürlich im Nachnein ein großer Fehler war. Die Umsätze sind förmlich explodiert und mein Konzept hat mehr Früchte getragen, als der Baum tragen kann, was sich natürlich auch bei den Buchungen widerspiegelte.


    Bei meiner EÜR 2015 habe ich dazu keine Privatausgaben verbucht, was natürlich jetzt, wenn ich die Datei importiere, komplettes Chaos bringen würde, insofern ich die privaten Sahcen nicht nachträglich buche. So dachte ich, dass ich in 2016 quasi alles schön neu aufsetzte, zwecks Konten, Besteuerung etc.


    Aber so einfach, wie ich es mir vorstelle, scheint es wohl nicht zu gehen oder? Wäre natürlich traumhaft, ansonsten bleibt mir, denke ich, der Weg zum Steuerberater nicht erspart.


    Bin natürlich für Tipps und Anregungen sehr dankbar.

    »When you lose small mind, you free your life!«
    Serj Tankian

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe im August 2015 ein Gewerbe angemeldet und mich für die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG entschieden, da ich im ersten Geschäftsjahren von relativ niedrigen Umsätzen ausging.

    Ich hoffe, Du hast diese Kalkulation auch gut nachvollziehbar dokumentiert. Es könnte nämlich sonst jemand auf den Verdacht kommen, Du hättest vielleicht im Vordruck zur Gewerbeaneldung nicht ganz korrekte Angaben gemacht.


    Hast Du mal überschlagen, ob die Anwendung der Kleinunternehmerregelung für Dich überhaupt sinnvoll ist und ein Verzicht auf diese nicht sogar das Mittel der Wahl wäre?


    Ansonsten gibt es einen ganz blöden Spruch: Weißt Du nicht wohin, buche auf Gewinn.

  • ich bin jetzt zu den Entschluss gekommen, dass ich die privaten Buchungen nachtragen werde (wird schrecklich!). Die Kleinunternehmerregelung ist bei mir Geschichte, da ich, aufgrund des Umsatz, seit 2016 automatisch im Regelsatz gerutscht bin, was aber ohnehin viel besser für mich ist. Ist halt alles bisschen zu schnell gekommen, womit ich nicht gerechnet habe, was natürlich im Endeffekt toll ist, aber das Ganze bringt natürlich auch die ein oder anderen "?" mit sich; gerade für jemanden wie mich, der nicht aus diesem Genre kommt.


    Vielen Dank für Eure Antworten, ich mach mich dann mal so langsam daran. :censored:


    Ansonsten gibt es einen ganz blöden Spruch: Weißt Du nicht wohin, buche auf Gewinn.

    Das werde ich mir definitiv merken! :D

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    Serj Tankian