Dienstreisen abrechnen

  • Hallo,


    Ich brauche mal eure Hilfe!


    Leidiges Thema, Dienstreiseabrechnungen.
    Zur Info:
    Ich mache meine Reisekostenabrechnung bei meinem AG und bekomme von ihm alle Kosten erstattet (Hotelrechnung, Fahrkosten, Verpflegungsmehraufwände usw.) Er Trägt dann unter der Lfd.-Nr. 20 auf der Lohnsteuerkarte die "steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit" ein. In meinem Fall 120 Euro für zwei Dienstreisen (48 und 72 Euro). Nun gebe ich im Wiso 2015 alles detailliert ein. Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel, die Pauschalen für Verpflegung und die Hotelkosten ( zwei Übernachtungen inkl. Sonderposten für Frühstück, diese lasse ich mir auch gleich wieder abziehen 9,60 Euro) Demnach komme ich auf die gleiche Summe (Anzusetzende Aufwendungen der Auswärtstätigkeit) wie in der Reisekostenabrechnung vom AG.


    Nun fragt Wiso, "Sind alle steuerfrei gezahlten Erstattungen auf der Lohnsteuerbescheinigung (in Lfd.-Nr20)


    muss ich nun auf ja oder nein anklicken?


    Klicke ich "nein" an und teile die Kosten auf, mache dies mit der zweiten Dienstreise genauso, sagt Wiso mir das mir 119 Euro auf mein Bruttogehalt hinzu gerechnet wird. Klicke ich "ja" an, ist die errechnete Steuererstattung weit mehr als die 120 Euro unter Lfd-Nr. 20.


    Mache ich etwas falsch? Ich habe mal ein paar Fotos meiner eingaben angehangen. Ich hoffe das ich es etwas verständlich rüber bringen konnte.

  • Hallo KayE,


    auf die Frage "Sind alle steuerfrei gezahlten Erstattungen auf der Lohnsteuerbescheinigung (in Lfd.-Nr20)?" kannst du ja nur mit 'nein' antworten, schließlich hast du ja mehr erhalten.


    Dein Fehler ist m.E., dass du die erhaltenen Verpflegungsmehrufwendungen (120 €) zweimal angibst. Einmal steht der Betrag auf der Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 20 enthalten. Zweitens gibst du den Betrag noch einmal unter Erstattungen (Abb.1) an. Dadurch werden deine Erstattungen um diese 120 € erhöht. Es ist doch auch an anderer Stelle (z.B. Krankenversicherung) so, dass Beträge von der Lohnsteuerbescheinigung nicht noch einmal angegeben werden.


    Viele Grüße
    Rautka

  • auf die Frage "Sind alle steuerfrei gezahlten Erstattungen auf der Lohnsteuerbescheinigung (in Lfd.-Nr20)?" kannst du ja nur mit 'nein' antworten, schließlich hast du ja mehr erhalten.

    Wieso? Ich würde gemäß der Beschreibung des TE eher sagen, daß die Frage nur mit "ja" beantwortet werden kann.


    Ansonsten stimme ich Dir zu, daß der Denkfehler darin besteht, dieselben Erstattungen zweimal anzugeben.


    Klicke ich "ja" an, ist die errechnete Steuererstattung weit mehr als die 120 Euro unter Lfd-Nr. 20.

    Wieso verbindest Du die Steuererstattung mit den erstatteten Reisekosten? ?(

  • Vorschlag: Den Betrag aus Zeile 20 übernehmen und denselben
    Betrag - in einer Summe - in den WBK / Reisekosten dagegenrechnen!
    Eintrag über Schnellerfassung in einer Summe geht bei RK Ausland!
    Dann hast in den WBK - RK "0"


    Mehr, so wurde es uns von unserem FA gesagt, ist nicht notwendig. Du
    hast ja Deine Reisekosten über die Firma bereits abgerechnet und willst
    vom FA ja keine weitere Erstattung!



    Kollegen- /innen in der gleichen Situation und auch andere FÄ tragen es auch so ein - bisher kein Probleme.



    Gruß - steuerstudi

    • Offizieller Beitrag

    Kollegen- /innen in der gleichen Situation und auch andere FÄ tragen es auch so ein - bisher kein Probleme.

    Und ich kenne dutzende Fälle, in denen das nicht akzeptiert wird. Jedes Jahr mindestens einmal von Dir dieser Hinweis und meine erforderliche Richtigstellung. Grundsatz ist: es ist alles programmgemäß und gesetzeskonform zu erklären; Rest ist Lotto spielen.


    Abgesehen davon war das gar nicht das Problem des TEs laut Fragestellung, also vollkommen irrelevant dieser Hinweis.


    Im Übrigen wird die Zeile 20 auch gerne einmal für andere Zahlen zweckentfremdet. Alleine deshalb wird ein Bearbeiter sich das u.U. schon mal genauer anschauen.

  • Hallo zusammen,


    ich kann miwe4 zustimmen, ausserdem kann man dies in WISO steuer:sparbuch auch richtig eingeben (selber jahrelang mit vielen Dienstreisen gemacht).


    Die Dienstreisen eingeben, bei den Verpflegungsaufwendungen die Frage nach Zeile 20 bejahren, damit wird der Anteil der jeweiligen Dienstreise von der Gesamtsumme in Zeile 20 intern schon subtrahiert. Dann kommt ja noch auf der Vorseite die Abfrage (fast ganz unten, siehe Screenshot) die Abfrage zu den sonstigen steuerfreien Erstattungen - hier sind alle anderen Erstattungen des Arbeitgebers zu Fahrt-, Übernachtungskosten etc. aufzuführen (mit Klick auf den Bleistift ist Einzeleingabe möglich).


    Dann kommt im Endeffekt Null heraus, aber die Hinzurechnung der Beträge in Zeile 20 zum einkommensteuerpflichtigen Einkommen entfällt.


    Gruß nesciens

  • Jedes Jahr mindestens einmal von Dir dieser Hinweis und meine erforderliche Richtigstellung.

    Sorry miwe4, aber wenn schon, dann doch bitte korrekt!
    Ich habe diesen Hinweis bisher nicht jedes Jahr mindestens einmal gegeben! Sondern genau zwei Mal (2 x!!!) am 26.04.2012 und am 25.10.2013!

  • @entejens und @nesciens:


    Ich verstehe nicht, warum die Frage nach Zeile 20 zu bejahen ist. Im vorliegenden Fall hat der TE vom AG mehr steuerfrei erstattet bekommen als in Zeile 20 steht. Also sind nicht "... alle steuerfrei gezahlten Erstattungen auf der Lohnsteuerbescheinigung (in Lfd.-Nr20)" sondern nur ein Teil davon.


    Ich gebe ja zu, dass das Steuerrecht nicht immer logisch ist, aber hier gibt es für mich nur die Antwort "nein".


    Viele Grüße
    Rautka

  • Im vorliegenden Fall hat der TE vom AG mehr steuerfrei erstattet bekommen als in Zeile 20 steht.

    Woraus schließt Du das?

    Demnach komme ich auf die gleiche Summe (Anzusetzende Aufwendungen der Auswärtstätigkeit) wie in der Reisekostenabrechnung vom AG.

    ?(


    Hinzu kommt, daß "nicht alle" bedeutet, es sind nicht alle aufgeführt, und nicht, es ist mehr gezahlt worden - was aber meines Erachtens hier nicht zutreffend ist, wenn man den Satz von KayE betrachtet.

    • Offizieller Beitrag

    bekomme von ihm alle Kosten erstattet (Hotelrechnung, Fahrkosten, Verpflegungsmehraufwände usw.)

    Er Trägt dann unter der Lfd.-Nr. 20 auf der Lohnsteuerkarte die "steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit" ein. In meinem Fall 120 Euro für zwei Dienstreisen (48 und 72 Euro).

    zwei Übernachtungen inkl. Sonderposten für Frühstück, diese lasse ich mir auch gleich wieder abziehen 9,60 Euro

  • Upps, ihr habt Recht. Man sollte eben genauer lesen und nicht von sich auf andere schließen. Bei mir stehen in Zeile 20 immer nur die Erstattungen zu Verpflegungsmehraufwendungen, den Rest muss ich extra angeben.


    Viele Grüße
    Rautka