Ab wann Umzug beruflich bedingt (Details zur Fahrzeit)

  • Hallo,


    ab wann gilt in der Praxis ein Umzug als beruflich bedingt? Ich las, dass die Fahrzeit entscheidend ist und pro Tag mindestens eine Stunde Ersparnis (also pro Richtung 30 Minuten) herausspringen muss. Wie genau sieht es bei gemeinsamer Veranlagung von Eheparntnern aus wenn beide durch den Umzug Zeit sparen würden? Darf man die Ersparnis bei beiden zusammenzählen?


    Wie genau wird die Fahrzeit ermittelt? Beim ÖPNV die Zeit von Tür zu Tür? Wie sieht es aus, wenn man nicht immer das gleiche Verkehrsmittel, sondern je nach Tag ÖPNV, Auto und Fahrrad nutzt, mit jeweils unterschiedlicher Fahrzeit? Oder auch mal Fahrrad und ÖPNV am gleichen Tag.


    Ich wohne in München. Gibt es vielleicht in der Praxis sowas wie "wenn man vorher am anderen Ende der Stadt wohnte und danach nicht mehr, spart man dem öffentlichen Verkehr 2 Durchquerungen der Stadt täglich", was dann durchgewunken wird?

    • Offizieller Beitrag

    Darf man die Ersparnis bei beiden zusammenzählen?

    Nein, die gesetzlichen Voraussetzungen des Werbungskostenabzugs sind für jeden Steuerbürger gesondert zu prüfen und nur seine eigenen Besteuerungsgrundlagen/Sachverhaltsvoraussetzungen sind maßgeblich.

  • Ok, dann schau ich mal ob das bei der Person, die ausschließlich ÖPNV benutzt, schon ausreicht um die eine Stunde pro Tag zu bekommen.


    Wie sieht es aus wenn diese Person zum Zeitpunkt des Umzugs zwar einen Arbeitsvertrag hat, aber wegen Elternzeit gerade nicht arbeitet (es aber noch im selben Jahr wieder tun wird)?

    • Offizieller Beitrag

    Wie sieht es aus wenn diese Person zum Zeitpunkt des Umzugs zwar einen Arbeitsvertrag hat, aber wegen Elternzeit gerade nicht arbeitet (es aber noch im selben Jahr wieder tun wird)?

    M.E. privat veranlasst.

  • Wieso keine Fahrten? Zum Zeitpunkt des Umzuges gibt es keine, das ist richtig. Später aber schon, und zwar noch im gleichen Jahr wie der Umzug, also im gleichen Steuerjahr, für vermutlich mindestens die letzten 3 Monate des Jahres. Konkret hängt das auch mit einem Umzug des Arbeitgebers zusammen, wir ziehen ihm quasi hinterher, da er dann genau am entgegengesetzten Ende der Stadt liegt. Der Umzugszeitpunkt hängt u.a. mit der Kinderbetreuung zusammen, da kann man auch nicht einfach jederzeit mit 2 Kindern wechseln.

    • Offizieller Beitrag

    Zum Zeitpunkt des Umzuges gibt es keine, das ist richtig.

    Und das ist m.E. maßgeblich und nesciens sieht ebenso.

  • wenn diese Person zum Zeitpunkt des Umzugs zwar einen Arbeitsvertrag hat, aber wegen Elternzeit gerade nicht arbeitet (es aber noch im selben Jahr wieder tun wird)

    Hier würde ich schon aufgrund des bestehenden Arbeitsvertrages einen Zusammenhang sehen, also berufliche Veranlassung, insbesondere unter dem vom TE beschriebenen Aspekt, daß es mit dem Umzug des AG in Verbindung steht.
    Ich persönlich würde es eintragen und mit der Abgabe gleich mit begründen.

    • Offizieller Beitrag

    ..., insbesondere unter dem vom TE beschriebenen Aspekt, daß es mit dem Umzug des AG in Verbindung steht.
    Ich persönlich würde es eintragen und mit der Abgabe gleich mit begründen.

    Ein AG-Umzug, zumal innerorts, ist vollkommen unmaßgeblich, da andere Kriterien für einen Werbungskostenabzug maßgeblich sind. Der TE nach seinen bisherigen Angaben bisher keine Kenntnis von einem geringeren Zeitaufwand in dem geforderten Rahmen und muss erst einmal schauen, welche Zeiten sich je nach Verkehrsmittel ergeben.

    Ich las, dass die Fahrzeit entscheidend ist und pro Tag mindestens eine Stunde Ersparnis (also pro Richtung 30 Minuten) herausspringen muss.

    genau

    Wie genau sieht es bei gemeinsamer Veranlagung von Eheparntnern aus wenn beide durch den Umzug Zeit sparen würden? Darf man die Ersparnis bei beiden zusammenzählen?

    nein

    Wie genau wird die Fahrzeit ermittelt? Beim ÖPNV die Zeit von Tür zu Tür? Wie sieht es aus, wenn man nicht immer das gleiche Verkehrsmittel, sondern je nach Tag ÖPNV, Auto und Fahrrad nutzt, mit jeweils unterschiedlicher Fahrzeit? Oder auch mal Fahrrad und ÖPNV am gleichen Tag.

    Die Zeit die Du von Tür zur Tür aufwenden musst. Das nachweislich tatsächliche genutzte Verkehrsmittel ist maßgeblich.

    Ich wohne in München. Gibt es vielleicht in der Praxis sowas wie "wenn man vorher am anderen Ende der Stadt wohnte und danach nicht mehr, spart man dem öffentlichen Verkehr 2 Durchquerungen der Stadt täglich", was dann durchgewunken wird?

    nicht relevant

    Wieso keine Fahrten? Zum Zeitpunkt des Umzuges gibt es keine, das ist richtig. Später aber schon, und zwar noch im gleichen Jahr wie der Umzug, also im gleichen Steuerjahr, für vermutlich mindestens die letzten 3 Monate des Jahres.

    warum vermutlich?. Das sollte doch zum jetzigen Zeitpunkt klarer zu formulieren sein.

    Konkret hängt das auch mit einem Umzug des Arbeitgebers zusammen, wir ziehen ihm quasi hinterher, da er dann genau am entgegengesetzten Ende der Stadt liegt.

    Der umzug des AGs spielt keine rolle, da andere Kriterien maßgeblich sind.

    Der Umzugszeitpunkt hängt u.a. mit der Kinderbetreuung zusammen, da kann man auch nicht einfach jederzeit mit 2 Kindern wechseln.

    privater Grund

  • warum vermutlich?. Das sollte doch zum jetzigen Zeitpunkt klarer zu formulieren sein.

    Wenn man einen Umzug eines Arbeitgebers, der bereits mehrfach verschoben wurde, die Wohnungssuche in einer Stadt wie München (Hinweis: alles andere als einfach) und das Ergattern von KITA-Plätzen für 2 Kinder irgendwie sinnvoll zusammenbringen muss um am Ende nicht mehrere Stunden pro Tag durch die Stadt gurken zu müssen, ist das leider alles andere als einfach.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn man einen Umzug eines Arbeitgebers, der bereits mehrfach verschoben wurde, die Wohnungssuche in einer Stadt wie München (Hinweis: alles andere als einfach) und das Ergattern von KITA-Plätzen für 2 Kinder irgendwie sinnvoll zusammenbringen muss um am Ende nicht mehrere Stunden pro Tag durch die Stadt gurken zu müssen, ist das leider alles andere als einfach.

    Ob einfach oder nicht ist kein Kriterium für den Werbungskostenabzug. Und ob das klar definierte Kriterium erfüllt ist oder nicht, sollte man eigentlich zum jetzigen Zeitpunkt, nach Ablauf des Veranlagungszeitraumes, auf Anhieb wissen. Ansonsten spricht eben sehr viel dafür, dass es nicht erfüllt ist und nur nach sonstigen, tatsächlich nicht erfüllten, Gründen gesucht wird. Und für derartige Gestaltungen auf Kosten der anderen Steuerbürger ist das Forum nicht gedacht.

  • Ein AG-Umzug, zumal innerorts, ist vollkommen unmaßgeblich, da andere Kriterien für einen Werbungskostenabzug maßgeblich sind.

    Ja, der Umzug des AG ist wohl für sich selbst gesehen unerheblich, weil der per se nix über Wegzeiten aussagt. Aber er ist der Auslöser - ansonsten wäre ja eine Verlängerung des Fahrtweges im Zusammenhang mit der Entfernungspauschale bei einem Umzug des AG von meiner Wohnung weg auch nicht möglich. Und es gibt zwei Möglichkeiten: Man bleibt da wohnen, wo man wohnt und hat eine entsprechend höhere Entfernungspauschale. Oder man "zieht hinterher", hat eine geringere Entfernungspauschale und bei Vorliegen der Voraussetzung der durchschnittlichen Zeitersparnis von mindestens 1 Stunde auch einen beruflich veranlaßten Wohnungswechsel.


    Ich halte es für offen, wie ein Finanzgericht hier entscheiden würde - entweder nicht beruflich veranlaßt, weil während der Elternzeit keine Fahrzeit, oder doch, weil in den rechtlichen Regelungen keine Ausnahmen wie Elternzeit erkennbar sind.


    ist das leider alles andere als einfach.

    Hier hat miwe4 wohl recht - "nicht einfach" ist steuerrechtlich eher unrelevant.
    Es wäre schön, wenn Du uns mitteilst, wie Du Dich entschieden hast. Und wenn Du es versuchst, den Umzug als beruflich veranlaßt steuerlich geltend zu machen, würden wir uns dann auch über das Ergebnis (bzw. die Ergebnisse, falls Du Einspruch einlegst) informierst.

  • Wie genau wird die Fahrzeit ermittelt? Beim ÖPNV die Zeit von Tür zu Tür? Wie sieht es aus, wenn man nicht immer das gleiche Verkehrsmittel, sondern je nach Tag ÖPNV, Auto und Fahrrad nutzt, mit jeweils unterschiedlicher Fahrzeit? Oder auch mal Fahrrad und ÖPNV am gleichen Tag.

    Die Zeit die Du von Tür zur Tür aufwenden musst. Das nachweislich tatsächliche genutzte Verkehrsmittel ist maßgeblich.

    Inzwischen habe ich mich dazu schlauer gemacht. Es reicht wohl aus, wenn wenigstens zeitweise eine Fahrzeitersparnis von mindestens einer Stunde pro Tag erreicht wird. Was genau damit gemeint ist, ist mir auch nicht ganz klar. Evtl. Konstrukte wie "im Sommer mit dem Fahrrad, im Winter mit dem ÖPNV". Oder es wird dort auf unterschiedliche Fahrzeiten mit dem PKW (Stau usw.) eingegangen.


    Für die Berechnung der Zeitdifferenz zwischen dem alten und dem neuen Arbeitsweg bei Umzug ist wohl das nach dem Umzug benutzte Verkehrsmittel relevant. Die Differenz wird dann zur benötigten Zeit mit dem gleichen Verkehrsmittel vor dem Umzug gebildet, auch wenn man das gar nicht benutzt hat (z.B. ÖPNV vor dem Umzug, Fahrrad nach dem Umzug: für die Fahrzeit vor dem Umzug wird die angenommene Fahrzeit mit dem Rad herangezogen).


    Update zur Sache an sich: das FA hat die Umzugskosten erstmal nicht anerkannt. Das hatte aber den Grund, dass die Fahrzeitverkürzung durch die beiden Umzüge (wir privat und der Arbeitgeber etwas später) nicht direkt ersichtlich war. Ein Widerspruch mit genauer Erläuterung sollte das regeln.