Guten Abend liebe Community,
im Titel habt ihr ja meine Fragestellung bereits gesehen. Muss ich den Zuschuss (in Höhe von 30,5 Prozent) vom Amt für Aufstiegsförderung bei meine Steuererklärung irgendwo angeben? Das Darlehen vom Meister-Befäg o.ä. Zusatzleistungen habe ich nicht in Anspruch genommen. Danke bereits jetzt für eure Antworten.