Fragen zur Umsatzsteuererklärung

  • Hallo zusammen und ein frohes neues Jahr,


    ich habe folgendes Problem:


    Im Jahr 2014 lief ich noch unter der Kleinunternehmerregelung und habe Anfang 2015 dafür eine Umsatzsteuererklärung gemacht und diese dann auf das Konto 1790 gebucht.
    Seit Anfang 2015 bin ich nun Umsatzsteuerpflichtig und gebe jedes Quartal eine Umsatzsteuer-Voranmeldung ab und buche diese auf das Konto 1780. Dies habe ich für das Q1-Q3 gemacht.
    Somit steht in meiner EÜR für 2015 die Voranmeldungen Q1-Q3 und die Umsatzsteuerzahlung für 2014, ich denke soweit ist alles richtig?
    Nun habe ich die Umsatzsteuer-Voranmeldung Q4 2015 Anfang Januar 2016 gemacht und diese auf das Konto 1790 gebucht da ich erst gestern überwiesen hatte.
    So wenn ich jetzt die Umsatzsteuererklärung für 2015 (noch das Formular 2014) mache rechnet er mir die Q1-Q4+die Umsatzsteuererklärung von 2014 als bezahlt für 2015. Das bedeutet ich hätte für 2015 zuviel Steuern überwiesen.


    Wo stehe ich auf dem Schlauch???

  • Hallo Razorback1977,


    ganz steige ich bei deiner Schilderung noch nicht durch. Sprichst du jetzt nur von der UStErklärung für 2015 oder auch von der Einnahmenüberschussrechnung?


    Ich will einmal theoretisieren:
    a) in der Einnahmenüberschussrechnung gehen alle Zahlungen (bar und unbar) ein, die im entsprechenden Jahr getätigt wurden (Ausnahme in § 11 EStG - 10-Tageszeitraum für laufende Zahlungen, zu denen z. B. die Umsatzsteuervorauszahlungen gehören). Damit gehören in das Jahr 2015: die Vorauszahlungen Q1 bis Q3 (unstrittig), die Zahlung für 2014 (sofern nach dem 10.1.2014 gezahlt, höchstwahrscheinlich). Nicht in die EÜR gehören die Zahlungen für Q4/2015 (da der 10.1. auf ein Wochenende fiel, gilt die 10-Tage-Regel in diesem Jahr nicht).
    b) in der Umsatzsteuererklärung für 2015 stehen dagegen die Vorauszahlungen Q1 bis einschließlich Q4, so dass die restliche Zahllast (oder Erstattung) sich ergibt aus Bemessungsgrundlage * Steuersatz - gezahlte Vorsteuern im Jahr 2015 - Summe Vorauszahlungssoll Q1 bis Q4.


    Ich hoffe, ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt.


    nesciens

  • Hallo Nesciens,


    ich habe es genau so wie Du in "a" es beschrieben hast.
    Wenn ich aber die Umsatzsteuererklärung für 2015 mache sind dort die Zahlungen für Q1-Q4 (2015) + die Umsatzsteuerzahlung Vorjahr (2014)????


    Gruß Thorsten

  • Moin,


    offensichtlich ist ja die Zahlung für 2014 das "Problem" - was mir in diesem Zusammenhang nicht ganz klar ist:
    Du bist 2014 "noch" Kleinunternehmer und hast "dafür" die USt-Erklaerung in 2015 abgegeben - andersherum, also erst steuerpflichtig, dann KU, hätte ich verstanden - was habe ich übersehen 8)


    Gruss
    Maulwurf

  • Hallo,


    das ist in der Tat etwas seltsam - habe ich komplett überlesen, dass er dies schrieb. Dann dürfte für 2014 keine Zahlung vorliegen, denn rückwirkend wird in der Regel der Kleinunternehmerstatus nicht entzogen. Einzige Ausnahme, die mir bekannt ist: dass 2013 so spät gemeldet wurde, dass für 2014 nur noch eine USt-Erklärung gemacht werden konnte.


    Dies kann aber nur der TE klären ...


    Aber eigentlich dürfte das Konto Umsatzsteuer Vorjahr nicht in die UStE einfließen. Hier sollte der TE prüfen, wie die Konteneinstellungen sind ..


    nesciens

  • Hallo,


    also im Jahr 2014 war ich noch Kleinunternehmer und habe eine Umsatzsteuererklärung gemacht da ich in der EU Waren eingekauft habe (Innergemeinschaftlicher Erwerb).
    Also habe ich meine Steuerschuld aus dem Jahre 2014 in 2015 bezahlt und auf das Konto 1790 gebucht.
    Da ich im Jahr 2014 die Grenze von 17500€ überschritten hatte musste ich ab 2015 die Umsatzsteuervoranmeldungen machen.


    Ich werde aber nachher auch mal in die Kontenverwaltung schauen.


    Gruß Thorsten

  • Ich werde aber nachher auch mal in die Kontenverwaltung schauen.

    ja - das macht Sinn. Hier darf nur ein Eintrag bei EÜR Pos. Soll 186 und Block Soll 3 stehen (bei Haben Pos. 141 und Block 2). Unter Pos. UVA und Pos. UERKL muss jeweils "0" stehen.

  • Es ist relativ einfach. Die geleisteten Vorauszahlungen müssen in der Umsatzsteuererklärung 2015 manuell korrigiert werden. Hier gehören nur die Zahlungen für das I. bis IV. Quartal 2015 rein. Das Programm kann leider nicht unterscheiden, welche Zahlungen für welches Jahr erfolgt sind. Das Problem besteht selbst bei DATEV, addison & Co.

  • Das Problem besteht selbst bei DATEV, addison & Co.

    Hallo Markus,


    das ist nicht eine Frage des Programms - da hast du Recht, sondern eine Frage des Kontierens (Zahlungen für das Vorjahr gehören nun einmal auf das Konto 1790 und nicht 1780) und die entsprechenden Zuordnungen in der Kontenverwaltung, dann klappt es auch in MB (wobei in DATEV, Addison etc. die Zuordnungen i.d.R. schon richtig sind, hier liegt es dann meistens an der falschen Kontierung).


    nesciens

  • Das ist nur zum Teil eine Frage des kontierens sondern vielmehr eine der fehlenden Periodenabgrenzung beim Überschussrechner.


    Beim Überschussrechner wird die Vorauszahlung für da IV. Quartal nunmal nicht mehr im aktuellen Jahr verbucht, weshalb hier immer manuell korrigiert werden muss. Beim Bilanzierer ist das natürlich etwas anderes. Da muss 1780 aufgehen, sonst steckt in der Verbuchung der Wurm. Da kommt dann allerdings nicht das Konto 1790 ins Spiel, sondern 1736 oder 1545.

  • Moin Markus,


    wie sollte das Konto 1780 "aufgehen" ?
    Dort stehen die VZ 01-11 sowie die im Januar des Folgejahres über 1789 gebuchte VZ 12. (Buchung in der 13. Periode 1780 an 1789)


    Die beiden anderen Konten betreffen die Abschlusszahlung/Guthaben der USt, haben also mit den Vorauszahlungen nichts zu tun.


    Gruss
    Maulwurf

  • Beim Überschussrechner wird die Vorauszahlung für da IV. Quartal nunmal nicht mehr im aktuellen Jahr verbucht, weshalb hier immer manuell korrigiert werden muss

    Auch das ist nur bedingt richtig - sofern die Vorauszahlung am 10. der Folgejahres gezahlt bzw. abgebucht wird, gehört sie noch in das "alte" Jahr (§ 11 EStG). Nur wenn die Zahlung/Abbuchung wie 2016 wegen Wochenendes erst nach dem 10. erfolgt, gehört sie definitiv in das Folgejahr.

  • wie sollte das Konto 1780 "aufgehen" ?
    Dort stehen die VZ 01-11 sowie die im Januar des Folgejahres über 1789 gebuchte VZ 12. (Buchung in der 13. Periode 1780 an 1789)

    Das Konto geht auf bei Ermittlung der endgültigen Zahllast für das Jahr, da die Summe dieses Kontos ja einfließt in die Zahllast .. ebenso wie die Vorsteuerkonten und die Umsatzsteuerkonten des Jahres alle in einem Konto zusammengefasst werden und so dann auf "Null" gestellt werden (wird ja aber meistens erst beim Steuerberater gebucht)

  • Moin babuschka,


    das ist natürlich richtig. Nun kann man über die Definition von "aufgehen" philosophieren.. Allein ein Konto per Saldo-Umbuchung auf "Null" zu stellen, sagt ja noch nichts über die richtigen unterjährigen Buchungen aus. "Auf geht" für mich z. B. das Lohnverrechnungskonto, dessen Saldo eben "Null" sein muss.


    Aber gut, wie gesagt, hier wird die Diskussion m. E. ziemlich akademisch und hat ja auch mit der Ausgangsfrage nicht mehr viel zu tun :)


    Gruss
    Maulwurf

  • Hallo Zusammen!
    Ich habe vermutlich das gleiche Problem. In EÜR 2015 habe ich am 14.1.16 das 4.Quartal Umsatzsteuer gebucht. Anschließend habe ich die Umsatzsteuererklärung 2015 testhalber erzeugt. Danach müsste ich 216,05 € nachzahlen. In der Maske erscheint
    Vorausszahlungssoll 2015: 2969,40
    Rechne ich die vier Quartale zusammen, komme ich auf 3187,59, die ich an Ust. 2015 abgeführt habe. D.h., das vierte Quartal ist nicht berücksichtigt.
    Verstehe ich das richtig, dass ich jetzt die 218,19 aus dem vierten Quartal manuell eintragen muss?


    Grüße
    Purcel

  • Moin,
    Stammdaten Finanzbuchhaltung Kontenrahmenplan bearbeiten.

    Hallo zuammen,


    ich kann unter Stammdaten den Kontenrahmenplan nicht so bearbeiten wie Ihr es vorgeschlagen habt.
    Habe nun die Summe von Hand korrigiert was gut geklappt hat, ich bedanke mich bei euch für eure tollen und vorallem schnellen support.


    Gruß Thorsten