Haushaltsnahe Dienstleistung § 35a EStG

  • Guten Tag,


    beim Erfassen von Handwerkerrechnungen als "Offener Posten" fehlt das Eingabefeld "Angaben zu Aufwendungen nach § 35a EStG".
    Erst bei Bezahlung und Ausbuchung des OPs erscheint das Feld und die Angaben können gemacht werden.
    Die entsprechende Rechnung ist aber zu diesem Zeitpunkt bereits im Ordner und muss zur Aufteilung wieder herausgeholt werden.
    Das kann doch nicht Sinn der Sache sein oder mache ich etwas falsch?
    Für sachdienliche Hinweise im Voraus herzlichen Dank!


    Anne

  • Hallo anne53,


    ich kenne den Hausverwalter nicht, aber kann mir vorstellen, dass es damit zusammenhängt, dass die Leistungen erst bei Bezahlung auch in der Steuer absetzbar sind und damit kann sich unter Umständen eine Verschiebung von einem Jahr in das nächste ergeben.
    Da ich nicht weiß, wie der Hausverwalter hier vorgeht (ist schließlich kein Buchhaltungsprogramm) kann dies der Grund sein.


    nesciens

  • Hallo anne53


    kann mich da nur meinem Vorredner anschließen. Die Leistung sind ja erst bei Bezahlung der Rechnung absetzbar, daher ist es auch erst beim Verbuchen möglich die Angaben zu der Bescheinigung zu hinterlegen.


    Sonst wende dich doch mal an den Support, vielleicht haben die noch eine andere Idee.