Hallo zusammen,
wie bucht Ihr das, wenn das Kfz auch viel privat genutzt wird?
Als nicht betriebsrelevant?
Viele herzliche Grüße
Marita Betz
Hallo zusammen,
wie bucht Ihr das, wenn das Kfz auch viel privat genutzt wird?
Als nicht betriebsrelevant?
Viele herzliche Grüße
Marita Betz
Hier nutze
Hallo,
vielen Dank für die Antwort, aber leider finde ich das nicht. Können Sie mir hier evtl. einen Link einfügen. Danke.
Viele Grüße
Marita Betz
vielen Dank für die Antwort, aber leider finde ich das nicht.
Oben rechts: Aktuelles Forum durchsuchen und dort privatanteil eintippen. Enter und dann...
https://www.buhl.de/wiso-softw…9/?highlight=privatanteil
wie bucht Ihr das, wenn das Kfz auch viel privat genutzt wird?
Als nicht betriebsrelevant?
Du solltest bei der Problemstellung vielleicht erst einmal überlegen, ob das Kfz aktiviert ist oder nicht. Vereinfacht gesagt, ob es dem Unternehmensvermögen zugerechnet worden ist oder nicht.
Und dann kannst Du den Rat der anderen weiterverfolgen und in Deinem Handbuch nachlesen bzw. der Hilfe zu Deiner Software folgen sowie die erweiterte Forumssuche hinsichtlich des Stichwortes "Privatanteil" befragen: https://www.buhl.de/wiso-softw…hp/Search/?q=privatanteil
wie bucht Ihr das, wenn das Kfz auch viel privat genutzt wird?
Als nicht betriebsrelevant?
hallo Maria,
ich gehe mal von der Hauptfrage: - Kfz Versicherung wie buchen - aus.
Angenommen das Fahrzeug wird überwiegend also zu mehr als 50% Betrieblich genutzt, dann ist es "notwendiges" Betriebsvermögen. Folglich muss Privatnutzung nach der 1% Regelung oder Fahrtenbuch-Methode versteuert werden.
Zwischen 10% + 50 % könntest du wählen zwischen "Privat,- u. gewillkürten Betriebsvermögen
Der Anteil der Privatnutzung wir als 8921 Verwendung von Gegenständen (Kfz) 19% USt. gebucht.
Da aber auf Versicherungen und auch der Kfz-Steuer keine USt. fällig ist, entfällt hier die Steuerbuchung.
Also z.B. 30% Privatnutzung und 500,-- Kfz-Steuer müssten € 150,-- auf 8924 Verwendung von Gegenständen (Kfz) ohne USt. gebucht werden.
Gruß zurück
Zwischen 10% + 50 % könntest du wählen zwischen "Privat,- u. gewillkürten Betriebsvermögen
Wobei dann nicht von der 1%-Regel Gebrauch gemacht werden darf, hier muss die tatsächliche private Nutzung dann prozentual ermittelt und als (umsatzsteuerpflichtige) Entnahme zu buchen ist, sofern die Alternative "gewillkürtes Betriebsvermögen" gewählt wurde.
Eigenen Beitrag überarbeitet Stichwort: Nutzungsanteil
(umsatzsteuerpflichtige)
hallo,
Kfz-Steuer ist nie Umsatzsteuerpflichtig.
Also dürfen bei der 1% - Methode bei der Bemessung der Umsatzsteuer pauschal 20% abgezogen werden, weil nicht in allen Kfz-Kosten Vorsteuerbeträge enthalten sind.
u.a. auch die Versicherungsbeiträge.
Kfz-Steuer ist nie Umsatzsteuerpflichtig.
das ist mir durchaus bekannt - deshalb habe ich das umsatzsteuerpflichtig ja in Klammern gesetzt!