Sachspenden aus Betriebsvermögen korrekt absetzen

  • Ich bin Künstler (Kleinunternehmer) und habe einem Museum ein Bild gespendet. Dafür habe ich eine Sachspendenbescheinigung erhalten. Darin ist angekreuzt, dass die "Sachspende aus dem Betriebsvermögen stammt und mit dem Entnahmewert (bzw. dem niedrigeren gemeinen Wert) bewertet ist".
    Das Museum sagt, ich sollte damit die Spende von der Steuer absetzen können.
    Problem: Nach meinem Kenntnisstand müsste ich die Spende in der EÜR erst als Entnahme (also als Einnahme) buchen, um sie dann als Spende wieder abzuziehen. Ergebnis: Null - und keine Steuervergünstigung. - Was verstehe ich falsch?
    Vielen Dank für die Hilfe.

    • Offizieller Beitrag

    Nach meinem Kenntnisstand müsste ich die Spende in der EÜR erst als Entnahme (also als Einnahme) buchen, ...

    Genau und ggf. sogar ust-pflichtig (wenn eben kein Kleinunternehmer).

    ... um sie dann als Spende wieder abzuziehen.

    Als Sonderausgaben in der privaten Einkommensteuererklärung.

    Ergebnis: Null - und keine Steuervergünstigung. - Was verstehe ich falsch?

    Nennt sich doch auch "Spende". Und die steuerliche Auswirkung insgesamt kann durchaus verschieden aussehen.

  • Vielen Dank, miwe4.
    D.h. mein Überschuss würde sich erst erhöhen durch die zusätzliche Einnahme von sagen wir 1000 Euro in der EÜR.
    Die Entnahme von 1000 Euro gebe ich im Wiso Steuer-Sparbuch unter Betriebseinnahmen / Sonstige Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen ein. (Richtig?)
    Der ermittelte Überschuss wird dann in die ESt-Erklärung übertragen und fällt somit um €1000 höher aus als wenn ich das Bild nicht gespendet hätte. Dort setze ich aber die Spende als Sonderausgabe in identischer Höhe von 1000 Euro wieder ab, und zwar durch einen Eintrag in Allgemeine Ausgaben / Spenden und Mitgliedsbeiträge / Spenden zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke.
    Da erschließt sich mir nicht, wie das die Steuern senken sollte. Ich habe es gerade ausprobiert und das Ergebnis ist ein Verlust von 4 Euro bei Eingabe der Spende. :(

  • Hallo AFritz,


    ja - aber du hast ja auch alle Aufwendungen, die dir für das Bild entstanden sind, in der Einnahmen-Überschussrechnung erfasst. Damit hast du eigentlich in der EÜR ein "Nullsummenspiel" durch den Ausgleich der Aufwendungen mit der Einnahme aus Entnahme und in der Einkommensteuererklärung den Effekt aus der Spende. Insgesamt also schon eine Ersparnis ...


    nesciens

  • Danke nesciens.


    Ja, das ist mir schon klar.
    Nur stehen bei einem Bild die Materialkosten eben in keinem Verhältnis zum Wert. Meistens sind die Kosten pro Bild bei ca. 20 Euro, die Arbeit viel, der Verkaufspreis zwischen 1000 und 3000 Euro. Wenn die Sachspende zum Entnahmewert bewertet wird, dann sind das eben zwischen 1000 und 3000 Euro. Oder ist das mein Irrtum? D.h. ich könnte in der EÜR nur die niedrigen Materialkosten entnehmen (einnehmen) und in der Steuererklärung den Verkaufswert absetzen? Dann wäre die Steuerersparnis natürlich vorhanden.

  • Hallo AFritz,


    das ist in deinem Fall allerdings etwas misslich - deine Arbeitszeit fließt ja auch in den Verkaufspreis (wenn auch nur indirekt mit ein). Damit ist der entnommene Wert immer höher - auch wenn du deine Arbeitzseit in der EÜR nicht als Kosten ansetzen kannst. Damit ist natürlich in deinem Fall schon eine "Inkongruenz" gegeben. Damit wirken sich dann im Endeffekt nur die geringeren Materialkosten aus, nicht die gesamte Höhe der Spende


    nesciens

  • Ok, ich verstehe die Sache also so wie in Beitrag #3 angegeben, markiere das Thema als erledigt und werde die Spende nicht in der Steuererklärung angeben. Bringt ja nichts.
    Vielen Dank nochmal für die Hilfe!

  • Hallo AFritz,


    das musst du entscheiden - aber ohne Angabe als Spende wirst du wesentlich mehr Einkommensteuer zahlen als ohne, denn die Entnahme wirst du buchen müssen, und dann hast du den gegenläufigen Effekt aus der Spende nicht mehr in deiner Einkommensteuererklärung.


    nesciens

  • nesciens,


    das mag für andere relevanter sein als für mich, da das Bild vor vielen Jahren entstanden ist, bevor ich überhaupt steuerpflichtig war. Ich habe nie Kosten dafür abgesetzt, es stand einfach im Schrank und wäre nur bei Verkauf steuerlich relevant geworden. (Aus meiner Sicht. Das Finanzamt mag das anders sehen. Aber ich glaube kaum, dass es da wirklich irgendwelche Schwierigkeiten geben dürfte.)

  • Trotzdem,


    wenn es eine Kontrollmitteilung vom Finanzamt des Vereins an dein Finanzamt gibt und du die Entnahme nicht gebucht hast, kommen Fragen - es ist ein Risiko, wenn auch sicher nicht sehr groß, aber weiß man es? Du solltest dir zumindest einen Vermerk machen, dass es sich um einen Gegenstand aus "alten" Zeiten handelt und du keinen Abzug als Spende in der Einkommensteuererklärung machst. Dann weißt du auch noch in einigen Jahren, was gemacht wurde.


    Gruß nesciens

    • Offizieller Beitrag

    ich verstehe die Sache also so wie in Beitrag #3 angegeben, markiere das Thema als erledigt und werde die Spende nicht in der Steuererklärung angeben.

    Dann begehst Du eine Steuerhinterziehung und musst ggf. die entsprechenden Konsequenzen tragen.

    wenn es eine Kontrollmitteilung vom Finanzamt des Vereins an dein Finanzamt gibt und du die Entnahme nicht gebucht hast, kommen Fragen - es ist ein Risiko, wenn auch sicher nicht sehr groß, aber weiß man es?

    Was ziemlich wahrscheinlich ist, weil gerade solche Sachen Grundlage jeder Prüfung sind und auch ansonsten in den Aufzeichnungen gesondert zu führen und auszuweisen sind. Und für die Sachspende und die Berechnungsgrundlage sollten ja sogar Vorgänge und Berechnungen einschließlich Quittung nebst Aufzeichnung Spendenbescheinigung in den Unterlagen des Vereins sein. Die werden ggf. nicht wegen so etwas ihre Gemeinnützigkeit gefährden.

    Du solltest dir zumindest einen Vermerk machen, dass es sich um einen Gegenstand aus "alten" Zeiten handelt und du keinen Abzug als Spende in der Einkommensteuererklärung machst.

    Was überhaupt nichts bringt, weil der gemeine Wert anzusetzen und und der Gegenstand aus privaten Gründen dem Unternehmensvermögen entnommen worden ist. Er hat die Privatentnahme zutreffend und vollständig zu erfassen, selbst wenn er die Spendenbescheinigung nicht verwenden möchte. Alles andere wäre, wie bereits oben geschrieben, eine Steuerhinterziehung.

  • Es geht um 4 Euro, da kann ich die Beträge auch eingeben und mir jedes Risiko sparen. Wenn mir dazu nur noch jemand bestätigen könnte, dass ich in Beitrag 3 den Vorgang richtig beschrieben habe (wo welche Zahlen einzugeben sind im Sparbuch).
    Und: Was ist der "gemeine Wert"? Ich war davon ausgegangen, denselben Wert einzugeben, der in der Bescheinigung genannt ist. Vielleicht kann mir jemand mal genau sagen welche Werte wo einzutragen sind.
    Das Bild ist im Verkauf 1000 Euro wert, Materialkosten sind 20 Euro. Eine Bilanz habe ich nie gemacht, es gibt also keinen Buchwert. In der Spendenbescheinigung steht ein Wert von "1000 Euro".

  • Es geht um 4 Euro

    nein, m. E. nach geht es um mehr, denn wenn du die Spende nicht ansetzt, zahlst du wesentlich mehr Einkommensteuer - die Entnahme bleibt als Einnahme in deiner EÜR! (siehe Hinweise von miwe4 und nesciens zu Kontrollmitteilungen).


    Wenn mir dazu nur noch jemand bestätigen könnte, dass ich in Beitrag 3 den Vorgang richtig beschrieben habe (wo welche Zahlen einzugeben sind im Sparbuch).

    hierzu haben dir miw4 und nesciens schon genug Angaben gemacht - so wie due geschildert hast, geht es nicht. Der Hinweis von miwe4 auf Steuerhinterziehung(sverdacht) sollte dich doch etwas stutzig machen.


    Was ist der "gemeine Wert"?

    zum gemeinen Wert: nur eine kurze Suche brachte diese Ergebnisse https://de.search.yahoo.com/search?p=gemeiner+wert+definition&ei=UTF-8&fr=moz35
    frohes Lesen