Google Adwords RE buchen

  • Hallo zusammen,
    bin EinzelUN und ust-pflichtig. Habe im vergangenen Jahr alle Adwords-Rechnungen von Google (ust-frei) auf Innergem. Erwerb gebucht. Nun lese ich, dass innergem. Erwerb nur für Waren ist. Was stimmt denn nun bzw wo gehören die RE korrekt hin?! Vorsteuerabzug, ja oder nein?


    würde mich freuen wenn mir jemand Licht ins Dunkel bringt

  • Jupp, danke! Hat ja aber steuermäßig nichts mit USt-Erklärung zu tun oder? Dann buch ich die um, danke.


    Ich suche nämlich grad nach fehlern, weil ich viel Ust nachzahlen muss, aber nur wenig Gewinn habe. Hast du da auch etwas Licht :D

  • Danke Dir :)


    Wie meinst Du das mit der USt-Erklärung? Auch beim Erwerb taucht der ja in den Voranmeldungen auf; wenn Du das obige Konto verwendest, wird die USt in die Felder 46/47 (Leistungsempfänger als Steuerschuldner) eingetragen, die abziehbare Vorsteuer in Feld 67. Ist aber ja dann ein "Nullsummenspiel", das dürfte dann keine Auswirkung auf "zuviel" Umsatzsteuer haben..


    Deine Beschreibung der Fehlersuche ist etwas..wage ^^ .. es könnte viele Ursachen geben: alle Vorsteuern richtig gebucht, alle Vorauszahlungen..Gib' mal noch ein paar Infos, dann klappt's evtl. auch hier mit dem (Licht-)schalter :D


    Gruß
    Maulwurf

  • Hehe im Prinzip habe ich nur Wareneingang mit 19% Vst. Vorauszahlungen habe ich keine (muss jährlich machen für 2015) dann hab ich noch innergem. Lieferung (Einkauf von Waren 19% Vst+19%Ust) und Porto 0%. Rest ist so Kleinkram wie Büromaterial etc.


    Kann mich nicht erklären (Zahlen geändert, Verhältniss stimmt aber):


    9000€ Gewinn
    5000€ Ust-Nachzahlung lt. Wiso

  • Womit man beginnen könnte (sog. Umsatzsteuerverprobung):
    Du nimmst alle Umsätze x den Steuersätzen = (zu zahlende) Umsatzsteuer-Soll, davon werden alle Vorsteuerbeträge abgezogen (und die Vorauszahlungen, sofern geleistet). Dies ergibt dann Deine zu zahlende Umsatzsteuer..
    "passt" das soweit?


    Was mir noch einfällt: wie hast Du denn die Zahlung für 2014 gebucht?


    Gruß
    Maulwurf

  • doch, kann stimmen - was mißfällt Dir genau ^^ ?


    Also, Du hast im Jahr € 1.000,00 Umsatz -> die eingenommene Ust beträgt € 190,00
    Dagegen rechnest Du die Vorsteuern, z. B. € 5,50 zu 7%, € 27,50 zu 19% etc.
    Damit ergibt sich eine Zahllast von € 157,00, die Du abführen musst...

  • Tja, und da der TE Jahreszahler ist, dürfte sich bei 9.000 Euro Gewinn (!) schon einiges an eingenommener Umsatzsteuer addieren, die er jetzt ans Finanzamt abführen muss. Je nach Höhe der Vorsteuern müssten aber so rd. 25 bis 30.000 Euronen Umsatz gemacht worden sein, sonst stimmt die Höhe der Zahllast nicht.


    Beispiel meiner Rechnung:
    Umsatz 30.000 € = 5.700 € abzuführende Umsatzsteuer
    dann die gezahlte Vorsteuer ab (je nachdem, ob 7% oder 19% überwiegen) Aufwendungen in Höhe von 21.000 € (wegen Gewinn 9.000 €), muss also eigentlich nur mit 7% gewesen sein (1.470 € Vorsteuern). Da die für 2014 gezahlte Zahllast in die EÜR des laufenden Jahres einfließt, kann es also durchaus sein.

  • bei 9.000 Euro Gewinn (!) schon einiges an eingenommener Umsatzsteuer addieren, die er jetzt ans Finanzamt abführen muss. Je nach Höhe der Vorsteuern müssten aber so rd. 25 bis 30.000 Euronen Umsatz gemacht worden sein, sonst stimmt die Höhe der Zahllast nicht.

    oha, 30% Rendite...und wir kraxeln mal so lala wie der gesamte Mittelstand bei 7% rum.


    Und, was hat der Gewinn mit der USt.-Nachzahlung lt.Wiso MB zu tun. (viel Steuerpflichtiger Umsatz, viel Gewinn?)


    Aber egal...
    Ich denke eher dass sich @NicoDeluxe durch sein "angelesenes " Wissen dass " innergem. Erwerb nur für Waren ist." also "körperliche" Dinge wie Käse oder Wurst selbst verwirrt hat. § 1 UStG z.B. geht u.a. vom Gegenstand aus. Aber ein Gegenstand muss nicht immer "physisch" sein.


    In der Richtlinie über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MwStSystRL) Achtung 204 Seiten lang ist aufgezählt was darunter fällt. U.a. Dienstleistungen auf dem Gebiet der Werbung.



    Darum ist doch die Aussage von @maulwurf23 richtig wenn er in dem Zusammenhang "Nullsummenspiel" schreibt.


    wenn Du das obige Konto verwendest, wird die USt in die Felder 46/47 (Leistungsempfänger als Steuerschuldner) eingetragen, die abziehbare Vorsteuer in Feld 67. Ist aber ja dann ein "Nullsummenspiel", das dürfte dann keine Auswirkung auf "zuviel" Umsatzsteuer haben..

    Siehe Bild.

    Du lagst ja "fast" richtig : hier ist es eine "sonstige Leistung eines in der EU ansässigen Unternehmers 19% Vorsteuer und 19% USt" (Konto 3123 SKr03).
    Vorsteuerabzug ja, wenn alle Pflichtangaben gem. §14 Abs. 4 UStG auf der Rechnung enthalten sind. Dies ist hier:
    frankfurt-main.ihk.de/recht/st…sstellung_pflichtangaben/
    ausführlich (!) beschrieben .


    Gut, man hätte diese Google-Kosten auch als Werbungskosten auf 4600 buchen können wie Haufe , aber auf 3123 ist weniger Aufwand (durch auto-umbuchung USt.-VSt) und es wird deutlicher, dass es sich um 13b Umsätze handelt.


    Evt. hat sich der TE durch zu viel "hin und her-umbucherei" seine USt.-VSt.-Konten selbst zerlegt.

  • oha, 30% Rendite...und wir kraxeln mal so lala wie der gesamte Mittelstand bei 7% rum.

    war doch nur ein Rechenbeispiel


    du kannst auch rechnen 50.000 Einnahmen = 9.500 vereinnahmte Umsatzsteuer
    41.000 Aufwendungen = zr. 2.800 und 7.790 Vorsteuer.
    Es kam mir nur auf die Plausibilisierung der Zahllast an und den Gewinn hat der TE genannt.

  • 10.000 € Wareneinkauf + Betriebsausgaben = 1.900,00 € Vorsteuer
    36.000,00 € Umsatz = 6840,00 € Umsatzsteuer
    17.000,00 € steuerfreie Einkäufe (z.B. Lager oder Werkstattmiete)


    ...und schon sind wir bei 9000,00 € Gewinn und 5000,00 € USt-Zahlung.
    Mit 25% Rendite kann sich das sehen lassen.


    oha, 30% Rendite......und wir kraxeln mal so lala wie der gesamte Mittelstand bei 7% rum.

    Stimmt. :thumbsup:
    Aber wenn wir jetzt ein wenig an den zahlen drehen...


    100.000 € Wareneinkauf + Betriebsausgaben = 19.000,00 € Vorsteuer
    132.000,00 € Umsatz = 25.080,00 € Umsatzsteuer
    23.000,00 € steuerfreie Einkäufe (z.B. Lager oder Werkstattmiete)


    ...und schon sind wir wieder bei 9000,00 € Gewinn und 5000,00 € USt-Zahlung
    aber eben mit nur noch knapp 7% Rendite



    Das Verhältnis von 9000 € gewinn zu 5000,00 € USt-Zahlung könnte aber stimmen. w.z.b.w.
    Ohne die echten Zahlen von NicoDeluxe ist das eben alles Kaffeesatzleserei.


    Apropos Kaffeesatz: Den werde ich jetzt auch gleich produzieren... die Maschine läuft schon.

  • Moin,


    nur kein Neid, Kollegen :D


    Springenger Punkt scheinen ja hier die nicht geleisteten Vorauszahlungen zu sein - so ganz unvorhersehbar ist dann die Forderung des FA ja nun auch nicht wirklich 8)


    Wünsche Euch aehnliche Ertragslagem :thumbsup:


    Maulwurf