Gekaufte Software,Hardware und Bücher als Ausgabe verbuchen

  • Hallo zusammen,
    ich arbeiten mich gerade MB 365 ein.
    Nun habe ich ein das Problem.


    Ich habe mir eine offline Konto zur Verbuchung erstellt.


    Nun habe ich Ausgaben für Hardware, Software und Bücher die ich für mein Gewerbe brauche. Nur weiss ich nicht unter welche Kategorie ich das bei der Ausgabe eintragen muss.

  • Das hat ja nix mit dem Offlinekonto zu tun und kommt letztlich auf den Preis und die selbstständige Nutzbarkeit an


    Hardware (z.B.):
    Taschenrechner = 15,00 € = Bürobedarf
    Multifunktionsdrucker = 350,00 € = GWG
    Monitor = Hardware = 199,00 € = keine Selbstständige Nutzung = muß Computer zugeordnet werden


    Software bis 150,00 € = Bürobedarf
    Software bis 410,00 € = GWG (Sofortabschreibung)


    Bücher = Konto 4940 / 6820 (Zeitschriften und Bücher)

  • Hallo NTM,


    das hängt auch davon ab, wie teuer die einzelnen Gegenstände waren. Bücher dürften unter 150 Euro liegen (pro Buch), damit 4940 (SKR 03) bzw. 6820 (SKR 04). Hardware und Software bis 150 Euro würde uch 4806 (SKR 03) bzw. 6495 (SKR 04) nehmen. Darüber hinaus gilt, dass die Gegenstände als geringwertige Vermögensgegenstände (bis 410 Euro) auf das Konto 4800 (SKR 03) bzw. 670 (SKR 04) oder aber in den jährlichen Sammelposten (bis 1.000 Euro) auf 485 (SKR 03) bzw. 675 (SKR 04) zu buchen sind (gesonderte Erfassung ist vorgeschrieben). Alles, was über die genannten Grenzen hinaus geht - also teurer pro einzeln nutzbaren Gegenstand sind zu inventarisieren und über die Nutzungsdauer abzuschreiben. Hier bietet sich für Software dann 27 (SKR 03) bzw. 135 (SKR 04) und für Hardware 470 (SKR 03) bzw. 520 (SKR 04) an.


    Gruß nesciens

  • Hallo Heiko,


    typische Überschneidung ...


    Gruß nesciens

  • Danke für eure Antworten.
    Ich komme einfach nicht weiter.
    Verstehe ich das Richtig. Das ich meine Buchungsvariante die wie Buch auf Varinate 3 ändern muss. Da ich momentan eigentlich die 2te Variante verwende.


    Kann man dies damit nicht machen?.

  • moin,


    nix überschneidung


    Heiko66 hat aus dem Grund so "kurz angebunden" geantwortet, weil der TE erst von "mein Geld Offline-Konto" geschrieben hat. (ist zwischenzeitlich geändert)
    Darum:


    Das sind eben genau die "Konten" wie in mein Geld Zuordnungsbaum gezeigt werden. OHNE Kontonummer SKR03 ;)


    Ich wollte nämlich identisch zu Heiko66 posten, musste jedoch kurzfristig weg.



    Gruß

  • Ok verstehe ich das richtig. Also gehen wir von der Software MB 365 aus diese ordne ich praktisch als Bürobedarf zu.


    Aber zu was ordne ich ein Fachbuch zu. Sowie eine neue Festpaltte.


    Danke für deine Hilfe.

  • Software MB 365

    moin,
    so wie es @nesciens oben beschrieben hat.


    im Sachkontorahmen SKR03 müsste z.B. ein Fachbuch (unter 150,-- €) auf das Aufwands-Konto 4940 gebucht werden. Buchungssatz: 4940 an 1000 (wenn aus´m Geldbeutel bar bezahlt wurde)
    Eine Festplatte ist ein "nicht selbständiges" Wirtschaftsgut und müsste dann als Ergänzung auf das Anlagekonto zum Computer hinzugebucht werden.


    Aber, Du kannst auch einmal die Suchfunktion - oben rechts bemühen und einfach. suche einmal nach "nicht selbständiges Wirtschaftsgut" da ist u.a. ein Thread aus dem Jahr 2009

  • Also gehen wir von der Software MB 365 aus diese ordne ich praktisch als Bürobedarf zu.

    Software buche ich - falls unter 150 Euronen - immer unter Wartungskosten für Hard- und Software. In der Regel sind das dann ja jährliche Lizenzkosten.