Unterhalt an Mutter uneheliches Kind

  • Hallo, ich habe ein Problem bei der Erstellung der Steuererklärung für meinen Partner.
    Er zahlt Unterhalt an seinen Sohn sowie die (uneheliche) Mutter seines Sohnes. Der Sohn ist zwei Jahre alt, sie hat beschlossen die ersten drei Jahre zu Hause zu bleiben weshalb sie unterhaltsberechtigt ist. Nun ist der Unterhalt für die Mutter ja steuerlich absetzbar als Unterhalt für eine bedürftige Person. Das Programm fordert mich auf den Haushalt zu nennen und die im Haushalt lebenden Personen wo ich nun wahrheitsgemäß die Kindsmutter sowie das Kind eingetragen habe und den Gesamtunterhalt wie gefordert. Nun halbiert das Programm den Unterhalt einfach, denn ja nur der Unterhalt für die Mutter ist steuerlich absetzbar. Allerdings ist es ja so, dass der Unterhalt für das Kind nur ca. 300 Euro im Monat beträgt und der Unterhalt für die Mutter über 600 Euro, die Halbierung also absolut nicht stimmt und ich die gut 600 Euro für die Mutter ja geltend machen müsste. Allerdings finde ich im Programm keinerlei Möglichkeit dies so einzugeben. Der ganze Unterhalt läuft über die Unterhaltsvorschussstelle bzw. das Jobcenter, es gibt also genaue Auflistungen was wofür zu bezahlen ist.
    Für Hilfe wäre ich wirklich dankbar!

  • Danke für die Antwort, die mir aber leider nicht wirklich weiter hilft. Diesen Text habe ich nun mehrfach gelesen, aber ich finde im Programm keine Möglichkeit diese Aufteilung auf die Personen auch wirklich vorzunehmen und da die Beträge einzugeben. Vielleicht stelle ich mich da gerade total doof an oder ich bin zu blöd zu gucken... :( Es geht ja darum, dass ich ungefähr 2/3 des Unterhalts der Mutter und 1/3 dem Kind zuordnen möchte, das Programm bildet teilt diese aktuell einfach hälftig auf.

    • Offizieller Beitrag

    Es geht ja darum, dass ich ungefähr 2/3 des Unterhalts der Mutter und 1/3 dem Kind zuordnen möchte, das Programm bildet teilt diese aktuell einfach hälftig auf.

    Und das zutreffend, weil die Aufteilung nach Köpfen gesetzlich vorgeschrieben ist.

  • Es geht ja darum, dass ich ungefähr 2/3 des Unterhalts der Mutter und 1/3 dem Kind zuordnen möchte,

    Du weisst aber hoffentlich auch, dass es hier unter Umständen nicht nach dem eigenen Dafürhalten geht? Wenn dein Partner unterhaltspflichtig ist (so sieht es für mich aus), gibt es normalerweise eine festgesetzte Regelung, was das Kind und was der Ex-Partner an Unterhalt bekommt. Diese Aufteilung ist dann maßgebend, nicht "ich möchte zuordnen"

    • Offizieller Beitrag

    Du weisst aber hoffentlich auch, dass es hier unter Umständen nicht nach dem eigenen Dafürhalten geht? Wenn dein Partner unterhaltspflichtig ist (so sieht es für mich aus), gibt es normalerweise eine festgesetzte Regelung, was das Kind und was der Ex-Partner an Unterhalt bekommt. Diese Aufteilung ist dann maßgebend, nicht "ich möchte zuordnen"

    Das ist m.E. so nicht zutreffend. Es ist zwingend der der Haushaltsgemeinschaft zugewendete Gesamtbetrag je Kopf aufzuteilen. Im Gegenteil, es ist sogar noch der Anteil des Unterhaltsleistenden am Kindergeld vorab von den Gesamtaufwendungen zu kürzen (vgl. Schmidt Kommentar zum EStG 2014 Rz. 35+36 zu § 33a EStG).


    Klar ist die maßgeblich. Aber im Programm kann ich diese Zuordnung, die vom Jobcenter gemacht wurde, nicht eintragen. Das genau ist ja mein Problem.

    s.o. -> Zuwendungen an Haushalt je Kopf aufzuteilen; das ist sogar unabhängig davon, ob man für alle Personen Unterhaltsaufwendungen nach § 33a EStG geltend macht oder nicht.


    Edit:
    Das war zumindest meine Rechtsauffassung nach Studium der Literatur. Scheint aber so nicht ganz gemeint zu sein.


    Ich habe den geschilderten Sachverhalt mal bei mir ins Programm übertragen. Wenn ich da bei einem ledigen ein uneheliches Kind (halber Kinderfreibetrag) mit Wohnort im Haushalt der unterstützten Kindesmutter eintrage, dann rechnet das Programm absolut wie von der TE gewünscht und berücksichtigt die 6.000€ voll für den Unterhaltsleistenden. Es scheinen da dann doch vielleicht ein paar Angaben in den Masken falsch zu sein. Man bräuchte also bereinigte Screens der Angaben zu Kind, anderen Elternteilen sowie dem Unterhaltsbereich, um das wirklich beurteilen zu können.