Betriebsbedingte Ausgaben von Privatkonto oder bar bezahlt verbuchen.

  • Hallo zusammen,


    wie verbuche ich Ausgaben , die ich bar oder von meinem Privatkonto bezahlt habe richtig? Habe ein Onlinekonto für die Firma.


    Vielen Dank vorab für eure Hilfe.


    Thomas.

  • Danke, du hast mir Sicherheit gegeben! :thumbup:

    Hallo Thomas,


    hast du mit deiner Bank geklärt, dass du berufliche/gewerbliche Ausgaben über dieses Konto machst? Banken können hier etwas "empfindlich" reagieren. Aber auch das Finanzamt - es wird unter Umständen deine gesamten privaten Bewegungen auf dem Konto nachgewiesen haben. Richte dir besser für deine dienstlichen/gewerblichen Ausgaben ein eigenes Bankkonto ein
    Zum Verrechnungskonto habe ich mir hier schon den Mund "fusselig" geredet - solange Buhl hier aber keinen Stop macht, wird dieses Konto wahrscheinlich auf Dauer missbraucht für die eigentlich richtigen Konten 1800/1890 Privateinlage und Privatentnahme. Nur über diese beiden Konten ist gewährleistet, dass in der EÜR die nicht ganz unwichtigen Zeilen am Ende zu den Privateinlagen und -ausgaben gefüllt werden. Das fehlerhafte Ausfüllen dieser Zeilen kann im Zweifel steuerliche Konsequenzen haben .... aber mir glaubt hier ja keiner ...

  • Moin babuschka,


    einen "Missbrauch" eines Privatkontos als Geschäftskonto habe ich aus der Frage nicht herausgelesen; ein solches besteht ja.


    Ich habe dabei vorausgesetzt, dass es sich um sporadische "Verauslagungen" geht, wenn also eine Zahlung über's Firmenkonto nicht möglich oder sinnvoll ist ( z. B. € 3,50 für Bleistifte bar bezahlt).


    Insofern dürfte das m. E. weder das FA noch die Bank interessieren. Auch im Hinblick auf das Thema Privateinlage/-Entnahme: wir reden doch hier (wahrscheinlich) nicht über Vermögensgegenstände...


    Gruss
    Maulwurf

  • ch habe dabei vorausgesetzt, dass es sich um sporadische "Verauslagungen" geht,

    aus der Aussage, dass ein kein Geschäftskonto hat???



    Auch im Hinblick auf das Thema Privateinlage/-Entnahme: wir reden doch hier (wahrscheinlich) nicht über Vermögensgegenstände...

    Privateinlagen und -entnahmen sind auch Geldbeträge! Woher versteift ihr euch eigentlich immer auf Vermögensgegenstände??

  • ad 1 - warum kann ein Onlinekonto kein Geschäftskonto sein?


    ad 2 - weil in der Frage nicht die Rede von Geldentnahmen/-einlagen war.(als Geldfluss i.S. von "Gehaltszahlungen" oder Aufstockung des Eigenkapitals)


    Gruss
    Maulwurf

  • ad 2 - weil in der Frage nicht die Rede von Geldentnahmen/-einlagen war.(als Geldfluss i.S. von "Gehaltszahlungen" oder Aufstockung des Eigenkapitals)

    Ganz einfach - da ein EÜ-Rechner kein "Eigenkapital" hat, ist jede Zahlung, die von Privatkonten/Privatkassen für die Firma/den Betrieb geleistet werden, einen Privateinlage und jede Zahlung, die auf ein Privatkonto/Privatkasse geleistet wird, eine Privatentnahme. Das ist nun einmal das Wesen einer EÜ-Rechnung, um die Mittelherkunft klar zu stellen. Ein wie auch immer geartetes Verrechnungskonto gibt keine Klarheit über die Mittelherkunft.
    Ausserdem werden durchaus Geldflüsse getätigt - du "zauberst" hier mit Worten, um die Verwendung des Verrrechnungskontos schön zu reden (leider ist ja auch im Handbuch diese Möglichkeit genannt)

  • Moin nesciens,


    okay, Eigenkapital ist der falsche Terminus, ich meinte die Vermögens"verschiebung" Privat/Betrieblich durch Barzahlung/Überweisung.
    Insofern hast Du prinzipiell recht; ob meine obigen 3,50€-Bleistifte aber als Privateinlage zu behandeln sind, finde ich aus pragmatischen Gründen eher fraglich.


    Gruss
    Maulwurf

  • ich meinte die Vermögens"verschiebung" Privat/Betrieblich durch Barzahlung/Überweisung.

    richtig und genau dies sind nun einmal Privateinlagen und Privatentnahmen.
    Natürlich könntest du das Jahr über mit einem "Verrechnungskonto" arbeiten und dann am Jahresende in einem Rutsch auf Privateinlage oder -entnahme buchen, aber es ist doch kein Mehraufwand, statt des Verrechnungskontos das entsprechende Konto Privateinlage oder Privatentnahme auszuwählen. Und richtiger ist es auf jeden Fall.

    • Offizieller Beitrag

    dass "richtig" steigerbar ist, war mir bis dato nicht bewusst wieder was dazugelernt

    Na ja, wenn man unterstellt, dass im Steuerrecht schon mal mehrere Wege zum richtigen Ergebnis führen können, kann man das richtigere vielleicht auch mit gesetzeskonformer oder nachvollziehbarer "übersetzen". ;)


    Ich sehe es übrigens auch eher so wie nesciens und ich glaube, unser häschen würde es ebenso sehen.


    Bekäme er bei Deinem Vorgehen nicht spätestens mit den Plausibilitätsprüfungen der Anlage EÜR Probleme? Und das FA schaut sich die ganzen genannten Konten durchaus schon mal intensiver an, spätestens im Prüfungsfall. Und da kann man im Nachhinein schon mal in Erklärungsnot geraten. Vielleicht nicht bei den von Dir in den Raum gestellten 3,50€, allerdings hat der TE ja keine Kosten bzw. Kostenarten genannt.

  • Gegendarstellung ;)


    Ich wollte mit dem heutigen Beitrag lediglich auf einen mir bisher nicht bewusst bekannten grammatikalisch korrekten Komperativ hinweisen.


    Inhalte, die hier und in anderen Beiträgen kontrovers diskutiert werden, sind nicht betroffen.


    Maulwurf :)

  • Natürlich könntest du das Jahr über mit einem "Verrechnungskonto" arbeiten und dann am Jahresende in einem Rutsch auf Privateinlage oder -entnahme buchen, aber es ist doch kein Mehraufwand, statt des Verrechnungskontos das entsprechende Konto Privateinlage oder Privatentnahme auszuwählen.

    Hallo,


    ich habe als Einzel/EÜR/Ist-Verst. dem Handbuch folgend vor Schaffung getrennter Bank-/Paypal Konten immer gegen Verrechnungskonto gebucht - auch die nicht unerheblichen Vorgründungskosten für bar gekaufte Fahrzeuge etc.


    Das Verrechnungskonto von MB weisst nun natürlich ein tiefrotes Ergebnis aus und Privateinlagen gibt es in der EÜR für 2016 fast keine.


    Kann man den Fehlbetrag zum 31.12.2016 einfach einmalig als "Neue Einnahme" / "Privateinlage" buchen? Oder den zum 31.12. augewiesenen Fehlbetrag auf das Gründungsdatum "einzahlen"?


    Danke,
    Holger

  • Gründung war Mitte 2016, Vorgründungskosten ab Anfang 2016 - es geht also immer um 2016 und die Vermögensumschichtung im Wert von Kfz (jetzt Anlag


    Das ist doch kein Grund, die Barauslagen 2015 umzubuchen. Berührt nicht deine EÜR, da "reine" Vermögensumschichtung.

    2016 :) Gründung Juli 2016 - Ich habe z.B. kurz vor Gründung (Juni 2016) als Vorgründungskosten ein Kfz bar gekauft, und als Eingangsrechnung "Anlagevermögen" gegen das jungfräuliche Verrechnungskonto gebucht. Jetzt habe ich das hübsche Auto als als Anlagevermögen und das Verrechnungskonto entsprechend im minus. Möglicherweise habe ich ja einen Knoten im Kopf - aber müsste ich nicht über ein Gegenbuchung das Verrechnungskonto durch eine Privateinlage wieder ausgleichen / auf "0" buchen? Das Startkapital aufs gewerbliche Giro ist ja auch "Privateinlage"? Wie gesagt - Knoten im Kopf - :(